Unsere Kinder haben aus Bequemlichkeitsgründen unsereins bisher nur die finnische Staatsangehörigkeit, dafür aber schon der Reisen wegen Pässe (Pässe haben zu meinem Erstaunen viele erwachsene Finnen nicht!).
Eine zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit könnte ich mir auch angesichts der EU-Mitgliedschaft Finnlands vorstellen, man muss nur die Zeit finden, sich darum zu kümmern.
Ich weiss, es gibt ein Amt in Berlin für die Auslandsdeutschen, das diese Dinge nicht übereilig angeht.
Gibt es denn bereits Erfahrungsberichte in diesem Gebiet?
Doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder
Genau so läuft das!Micha hat geschrieben:Unsere Kinder haben aus Bequemlichkeitsgründen unsereins bisher nur die finnische Staatsangehörigkeit,
Lustig war ja, mit einem einjährigen Kind, ein Passfoto erstellen. Jetzt wo der Grosse Neun ist, grinsen die Zöllner nur noch, wenn er seinen Pass vorzeigt.dafür aber schon der Reisen wegen Pässe (Pässe haben zu meinem Erstaunen viele erwachsene Finnen nicht!).
Eingehend habe ich mich damit auch noch nicht befasst, aber wenn das Kind 18 ist, kann es wohl darüber mitentscheiden, bis dahin wird dies wohl so gehandt habt:Eine zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit könnte ich mir auch angesichts der EU-Mitgliedschaft Finnlands vorstellen, man muss nur die Zeit finden, sich darum zu kümmern.
Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_S ... 3.A4lle.29
http://www.finnland.de/doc/de/dienstl/staatsang.html
Die Sache mit den Kindern ist ganz einfach - sie haben ab Geburt automatisch beide Staatsbürgerschaften, wenn ein Elternteil Finne und ein Elternteil deutsch ist. Man braucht das nicht beantragen, man muss die Geburt nur bei der deutschen Botschaft anzeigen. Mehr nicht. Zumindest bei unseren beiden ging das so.
Und sie haben diese beiden Staatsbürgerschaften das ganze Leben lang, ohne Probleme, da durch Geburt erworben.
Und nun noch nachgereicht:
Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?
Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat, ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich; Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderes Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes (Innenbehörden oder Auslandsvertretungen des anderen Landes).
Quelle: Auswärtiges Amt (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... chStA.html)
Spätestens seit die Finnen die doppelte Staatsbürgerschaft im Gesetz möglich gemacht haben, gibt es hier keinerlei Probleme.
Und sie haben diese beiden Staatsbürgerschaften das ganze Leben lang, ohne Probleme, da durch Geburt erworben.
Und nun noch nachgereicht:
Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?
Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat, ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich; Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderes Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes (Innenbehörden oder Auslandsvertretungen des anderen Landes).
Quelle: Auswärtiges Amt (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... chStA.html)
Spätestens seit die Finnen die doppelte Staatsbürgerschaft im Gesetz möglich gemacht haben, gibt es hier keinerlei Probleme.
Das klingt ja ganz schön einfach, hätt' ich nicht gedacht: es lohnt sich immer, nachzufragen!
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Übrigens gilt das auch für die beantragten Staatsbürgerschaften. Kinder, die vor Sept. 1984 geboren wurden, hatten ja erstmal nur eine. Beantragen konnte man die zweite damals in den 80ern dann innerhalb einer Frist. Auch diese Staatsbürgerschaft gilt "ab Geburt" und man muß sich mit 18 Jahren nicht für eine der beiden entscheiden. (Die finnische jedoch formlos mit 22 nochmal bestätigen)