Finnischer Personalausweis

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Chris
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Finnischer Personalausweis

Beitrag von Chris »

Ein Kollege von mir hat sich letztens gewundert, dass ich keinen finnischen Personalausweis habe. Den DIN-A4-Bogen mit dem Titel "Omien Tietojen Tarkastus", der die Sozialversicherungsnummer enthält, habe ich (ist glaube ich die Aufenthaltsgenehmigung). Aber habt Ihr zusätzlich einen finnischen Perso?

Als ich mal für ein Jahr in Los Angeles war, habe ich einen kalifornischen Perso bekommen. Aber bislang dachte ich, innerhalb der EU sei das nicht nötig...

Danke schonmal,
- Christian
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Boehsergonzo
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Beitrag von Boehsergonzo »

Ich hab halt nur einen Reisepass, so wie wohl alle Finnen....hab noch nie eigentlich sowas wie einen Perso gesehen in Finnland. Frag mich grad ob die sowas überhaupt haben^^
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fax
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Beitrag von fax »

s.a. http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtopic.php?t=874

Chris, als Bürger eines EU Landes brauchst du keine Aufenthaltsgenehmigung. Was du hast ist ein Auszug deiner Daten aus dem Bevölkerungsregister. Es genügt, einen gültigen deutschen Personalausweis oder einen Reisepass zu haben. Einen finnischen Personalausweis brauchst du nicht. Möglicherweise tut es auch ein deutscher Führerschein, aber ich bin mir nicht sicher, ob den insbesondere Behörden als Ausweis akzeptieren (beim Grenzübertritt auf jeden Fall funktioniert das nicht).

Ein finnischer Personalausweis oder eine Kelakarte mit Bild oder ein finnischer Führerschein sind höchstens bequemer, weil man den Leuten die Karte unter die Nase halten kann, anstatt umständlich Namen und henkilötunnus zu buchstabieren.
Tenhola

Beitrag von Tenhola »

fax hat geschrieben: Ein finnischer Personalausweis oder eine Kelakarte mit Bild oder ein finnischer Führerschein sind höchstens bequemer, weil man den Leuten die Karte unter die Nase halten kann, anstatt umständlich Namen und henkilötunnus zu buchstabieren.
Wenn Du mit Bankkarte zahlst und eine bestimmte Summe ueberschreitest, wollen sie an der Kasse einen Ausweis mit Foto und da hilft es, wenn der Henkilötunnus auch darauf ist.
poro
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Beitrag von poro »

Chris, als Bürger eines EU Landes brauchst du keine Aufenthaltsgenehmigung.
Hat sich das irgendwann in der Zwischenzeit mal geändert? Ich kenne noch die Regel, dass man sich ein oleskelulupa besorgen muss, wenn man mehr als 3 Monate in einem anderen EU Staat sich aufhält. Ist aber eher eine Formsache. Studenten bekommen meist eine 1-jährige Aufenthaltsgenehmigung, andere (z.B. Arbeitsplatz, ...) bekommen 5 Jahre. Die kann man dann immer wieder verlängern lassen.

Ich habe im Internet aber auch das Gleiche gelesen, wie du gerade geschrieben hast?! Muss ich also meine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern lassen, wenn sie nächstes Jahr ausläuft?! :shock:
http://www.uvi.fi/netcomm/content.asp?path=8,2473
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fax
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Beitrag von fax »

Ich glaube nicht, dass du deine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen musst, weil du als EU Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung mehr benötigst. Die Regeln haben sich vor ein paar Jahren geändert. Aber es kann sicher nicht schaden, bei der Ausländerpolizei noch mal nachzufragen.

Du kannst vermutlich auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Letztendlich kostet das aber 40 € und ist völlig unnötig. Ich habe vor einigen Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, bin dann wieder nach Deutschland und habe mir letztes Jahr zurück in Finnland die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung wieder ausstellen lassen. Fühlt sich einfach nur besser an.

Hier noch ein paar Infos: http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... endocument
lars
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Re: Finnischer Personalausweis

Beitrag von lars »

Chris hat geschrieben:Aber habt Ihr zusätzlich einen finnischen Perso?
Ich hab einen, weil er Kreditkartenformat hat und damit besser in Geldbeutel passt als der uebergrosse deutsche. Aber da man als Auslaender damit nicht reisen darf, ist er nutzlos.

Lars
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vole04
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Beitrag von vole04 »

Stefan hat geschrieben:Henkilökortti... Wird seit ein oder zwei Jahren heftig Werbung fuer gemacht und so langsam setzt sie sich auch durch. Gilt fuer Finnen innerhalb der EU als Reisedokument. Fuer Auslaender kommt ein Vermerk drauf "Not for travelling". Kostet 40€ bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens.
Ist uebrigens auch ein Mikrochip nach dem Finnischen Signaturgesetz drauf, mit dem man seine KELA- und andere Behördenangelegenheiten online machen kann.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe gibt es die erst nach 5 Jahren oder vorher wenn man verheiratet ist.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
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schneemaennchen
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Beitrag von schneemaennchen »

ich habe auch einen, in kombination mit kela-karten-info, weil es das ausweisen beim bezahlen mit kreditkarte (über 50 e) und bei der post vereinfacht.
beim deutschen personalausweis wurde immer verzweifelt nach einer nummer gesucht, die sie aufschreiben können.
außerdem ist er kleiner als der deutsche perso und passt besser in meinen geldbeutel. als kombinierte kela-karte spart er auch noch eine karte ein...
Suvi
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Beitrag von Suvi »

Meine Aufenthaltsgenehmigung läuft auch nächstes Jahr ab, dann sind die 5 Jahre um. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man sich bei der Polizei um eine permanente Aufenthaltsgenehmingung kuemmern sollte oder, wenn ich nicht falsch informiert bin, kann man sich als EU-Buerger registrieren lassen, der in Finnland lebt. Weiss jemand darueber bescheid? Denn, z.B. der Bescheid fuer das Kindergeld unserer Tochter wurde nur bis zum Ablauf meiner Aufenthaltsgenehmigung berechnet. Also muss ich mich zumindest melden. Da mein deutscher Perso auch schon längst abgelaufen ist, hab ich nur nen dt. Pass, also nicht verkehrt mir in diesem Fall nen finn. Perso ausstellen zu lassen (mit Henkilötunnus). Ich denke, ich habe schonmal auf der Polizei-Internetseite sogar deutsche Formulare dafuer gesehen.
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fax
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Beitrag von fax »

vole04, ständiger Wohnsitz in Finnland genügt heutzutage: http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... endocument

Suvi, da du als EU Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung mehr brauchst, macht es auch keinen Sinn, diese zu verlängern. Mit dem Kindergeld weiß ich auch nicht, vermutlich ist deine Kelakarte auch auf die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung begrenzt? Am besten mal beim maistraatti nachhaken. Der finnische Personalausweis taugt nicht als Reisedokument, aber man spart sich, den Reisepass in Finnland mitrumzuschleppen.
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Anita
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Beitrag von Anita »

Suvi hat geschrieben:Meine Aufenthaltsgenehmigung läuft auch nächstes Jahr ab, dann sind die 5 Jahre um. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man sich bei der Polizei um eine permanente Aufenthaltsgenehmingung kuemmern sollte oder, wenn ich nicht falsch informiert bin, kann man sich als EU-Buerger registrieren lassen, der in Finnland lebt.
Genau so ist es. Meine ist Anfang des Jahres abgelaufen. Bei der Polizei wurde mir gesagt, dass ich jetzt das "Unionin kansalaisen oleskeluoikeus" beantragen muesste. Ich habe dann bei der Polizei einen Monat vor Ablauf meiner Karte den Antrag gestellt + Lichtbild + 40 €. Das "rekisteröintitodistus" (halbes Blatt Papier) habe ich dann per Post bekommen. Du kannst es iauch in Kartenform bekommen. Kostet auch 40 €; du brauchst dafuer 2 Passbilder.
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donald
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Beitrag von donald »

Hm, ich habe damals im August 2002 auch diese 5-Jahres-Aufenthaltsbewilligung für EWR-Bürger erhalten, die ist jetzt natürlich abgelaufen. Habe nichts unternommen. Muss ich da sicherheitshalber noch bei der Poliisi vorbeischleichen und mir ein Papier/eine Karte ausstellen lassen? Die Behörden wissen ja, dass ich hier bin, arbeite, steuern zahle, henkilötunnus habe usw... ?
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Anita
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Beitrag von Anita »

Ich habe damals die Beamtin auch gefragt, ob die Registrierung und Zusendung des Reg.bestätigung fuer mich nach Ablauf der Karte nicht automatisch erfolgt, da ich ja schon hier gemeldet bin. Mir wurde jedenfalls gesagt, dass ich das Aufenthaltsrecht neu beantragen muesste.
Vielleicht war das ueberfluessig und man hat mir eine falsche Auskunft gegeben und ich habe 40€ zum Fenster hinaus geschmissen. Ich bin da auch nicht 100% sicher.
Meine Daten waren natuerlich alle schon vorhanden. Der Antrag wurde ausgedruckt und ich habe nur unterschrieben und. Also eigentlich völlig ueberfluessig.
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fax
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Beitrag von fax »

Zusammengefasst (habe bei poliisi.fi noch ein bißchen recherchiert):

1. Wer (EU Bürger) heutzutage nach Finnland zieht, registriert sich bei der Polizei. Das ist zwar nur Formsache, aber Pflicht.
2. Wer vor ein paar Jahren nach Finnland kam, musste bei der Polizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die war beim ersten Antrag auf fünf Jahre beschränkt. Läuft die Aufenthaltsgenehmigung jetzt ab, muss man sich bei der Polizei wie in Punkt 1 registrieren. Vermutlich muss man sich auch um eine neue Kelakarte kümmern, weil Kelakarten auf die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung beschränkt wurden.
3. Wurde hier zwar nicht diskutiert, aber der Vollständigkeit halber - unabhängig von der Polizei muss man sich beim Umzug nach Finnland und bei jedem Umzug innerhalb Finnlands bei maistraatti melden.
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