Unterstützung aus Deutschland ???
- Andre want to finnland
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- Registriert: Mi Okt 10, 2007 10:50 pm
- Wohnort: Aachen(Germany)
Unterstützung aus Deutschland ???
Hallo,
weiß einer von euch ob es von Arbeitsamt oder einer anderen Stelle eine Starthilfe gibt. Oder kann man z.b. Arbeitslosengeld nach Finnland beantragen???
Wäre dankbar für jeden Hinweis oder Tipp.
Danke André
weiß einer von euch ob es von Arbeitsamt oder einer anderen Stelle eine Starthilfe gibt. Oder kann man z.b. Arbeitslosengeld nach Finnland beantragen???
Wäre dankbar für jeden Hinweis oder Tipp.
Danke André
Ich hoffe nicht das man Arbeitslosengeld nach Finnland beantragen kann Das wäre ja noch schöner.
Aber du bekommst schon Unterstützung, du kannst dir z.B. die Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch erstatten lassen ( sofern das nicht der Arbeitgeber übernimmt; musst du vorher beantragen!), und auch beim Umzug kannst du Unterstützung bekommen!
Bei der Arbeitsagentur gibt es doch extra Hps mit Infos zum Arbeiten in Europa.
Aber du bekommst schon Unterstützung, du kannst dir z.B. die Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch erstatten lassen ( sofern das nicht der Arbeitgeber übernimmt; musst du vorher beantragen!), und auch beim Umzug kannst du Unterstützung bekommen!
Bei der Arbeitsagentur gibt es doch extra Hps mit Infos zum Arbeiten in Europa.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_190930/ ... s-Nav.html
Ich glaube, man kann auch extra Unterstützung bekommen, wenn man einen Job im Ausland gefunden hat und deswegen dorthin ziehen will. Aber das wissen die Leute bei der Arbeitsagentur besser als ich.
Ich glaube, man kann auch extra Unterstützung bekommen, wenn man einen Job im Ausland gefunden hat und deswegen dorthin ziehen will. Aber das wissen die Leute bei der Arbeitsagentur besser als ich.
Du kannst in den ersten 3 Monaten Arbeitslosengeld nach Finnland bekommen - das läuft dann unter "Arbeitssuchender im Europäischen Ausland" und du musst das E303 Formular beantragen. Allerdings werden von den paar Kröten auch noch die örtlichen Steuern abgezogen. Ich seh gerade, im PDF steht, die Bezüge werden in gleicher Höhe ausbezahlt - 2003 war das aber nicht der Fall....
Das ganze hat aber Haken - du musst mindestens 3 Monate arbeitssuchen gemeldet sein, du musst dem Amt glaubhaft machen, Arbeit finden zu können (häng also vom "Erbarmen" oder den persönlichen Ansichten des Bearbeiters ab!) und du musst nach den 3 Monaten entweder nach D zurück oder in FI ohne Kohle bleiben (und das macht der finnische Staat nicht mit - da du dich bei KELA und dem finnischen Arbeitsamt anmelden musst überprüfen die dich nach 3 Monaten!).
Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch ins Ausland werde nicht übernommen, auch Umzüge nicht - ausser du kannst nachweisen, du hättest in D keine Chance mehr auf einen Job.
Ansonsten passen die Deutschen jetzt besser auf mit den Bezügen, also ein Leben a la Florida-Rolf wird dir als Finnland-Andre nicht möglich sein.
Sprich - bist du nicht mehr in D ansässig kriegst auch keine Asche von den deutschen Ämtern mehr.
Das ganze hat aber Haken - du musst mindestens 3 Monate arbeitssuchen gemeldet sein, du musst dem Amt glaubhaft machen, Arbeit finden zu können (häng also vom "Erbarmen" oder den persönlichen Ansichten des Bearbeiters ab!) und du musst nach den 3 Monaten entweder nach D zurück oder in FI ohne Kohle bleiben (und das macht der finnische Staat nicht mit - da du dich bei KELA und dem finnischen Arbeitsamt anmelden musst überprüfen die dich nach 3 Monaten!).
Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch ins Ausland werde nicht übernommen, auch Umzüge nicht - ausser du kannst nachweisen, du hättest in D keine Chance mehr auf einen Job.
Ansonsten passen die Deutschen jetzt besser auf mit den Bezügen, also ein Leben a la Florida-Rolf wird dir als Finnland-Andre nicht möglich sein.
Sprich - bist du nicht mehr in D ansässig kriegst auch keine Asche von den deutschen Ämtern mehr.
Zuletzt geändert von Sandra am Di Okt 23, 2007 9:36 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Heutzutage wird so getan, als ob das Arbeitslosengeld ein Almosen sei. Ich finde, es ist eine Leistung, die man sich mit jahre- oder jahrzehntelangen Zahlungen erarbeitet hat, wie die Rente auch.akira hat geschrieben:Ich hoffe nicht das man Arbeitslosengeld nach Finnland beantragen kann Das wäre ja noch schöner.
Wenn man denn auch schon jahre- oder jahrzehntelang einbezahlt hat.fax hat geschrieben:Heutzutage wird so getan, als ob das Arbeitslosengeld ein Almosen sei. Ich finde, es ist eine Leistung, die man sich mit jahre- oder jahrzehntelangen Zahlungen erarbeitet hat, wie die Rente auch.akira hat geschrieben:Ich hoffe nicht das man Arbeitslosengeld nach Finnland beantragen kann Das wäre ja noch schöner.
Welch wahres Wort!fax hat geschrieben:Deswegen sollte sich Arbeitslosengeld in Höhe und Dauer nach den Zahlungen richten, die man früher geleistet hat. Das tut es in Deutschland nicht, wenn auch die Änderungen in der letzten Legislaturperiode ein kleiner Schritt in die Richtung waren.
Aber ich finds gut, das man das ALG für eine zeitlang im Ausland bekommen kann, ich denke, oft ergibt sich dadurch ne richtige Chance.
Bitter ists allerdings, wenn man wieder zurück muss.
Tut es doch in Finnland auch nicht, sofern man nicht in einer Union oder Arbeitslosengeldkasse Mitglied ist, oder? Päiväraha find ich auch nicht unbedingt gerecht, wenn man zuvor ganz kräftig gezahlt hat.fax hat geschrieben:Deswegen sollte sich Arbeitslosengeld in Höhe und Dauer nach den Zahlungen richten, die man früher geleistet hat. Das tut es in Deutschland nicht (...).
Wobei - ich hatte dank dem Päiväraha/Integrationskurs die Möglichkeit den Job zu bekommen und bezahle in der selben Gemeinde, die eben dieses Päiväraha/Kurs genehmigt hat, Steuern. Und die bezahle ich gerne.Sid hat geschrieben:Tut es doch in Finnland auch nicht, sofern man nicht in einer Union oder Arbeitslosengeldkasse Mitglied ist, oder? Päiväraha find ich auch nicht unbedingt gerecht, wenn man zuvor ganz kräftig gezahlt hat.fax hat geschrieben:Deswegen sollte sich Arbeitslosengeld in Höhe und Dauer nach den Zahlungen richten, die man früher geleistet hat. Das tut es in Deutschland nicht (...).
Ich meine nachdem man schon in Finnland gearbeitet hat, würde es sehr mager aussehen (auch für Finnen), wenn man nicht einer Union angehört, oder? Dazu wurde mir zumindest geraten. Bei der Union gibt es etwa 60% für knapp 2 Jahre. Es ist ein 1% Beitrag vom Brutto extra (also zusätzlich zu den Sozialabgaben). Und die bezahle ich besonders gerne, weil AKAVA viel mehr bietet, neben einer Arbeitslosenunterstützung. Für mich blieben jegliche Päiväraha-ansprüche und kommunalen Kurse am Anfang leider aus.
Da hast du natürlich recht. Leider wird diese Leistung viel zu oft missbraucht Nicht jeder ist vielleicht wirklich willens, dann direkt wieder eine Arbeit zu finden.fax hat geschrieben:Heutzutage wird so getan, als ob das Arbeitslosengeld ein Almosen sei. Ich finde, es ist eine Leistung, die man sich mit jahre- oder jahrzehntelangen Zahlungen erarbeitet hat, wie die Rente auch.akira hat geschrieben:Ich hoffe nicht das man Arbeitslosengeld nach Finnland beantragen kann Das wäre ja noch schöner.
Vielleicht bin ich da etwas "zu flexibel" , aber ich sehe das so, das ich mir erst einen Job suche und dann irgendwo hin ziehe. Ich persönlcih war auch nicht auf Finnland festgelegt und hab mich einfach europaweit umgeschaut.
In Finnland kannst du als Auslaender dann Arbeitslosengeld bekommen, wenn du in Deutschland zuvor schon den Anspruch hattest, dann kannst du dir die Arbeitslose sozusagen nach Finnland "uebertragen" lassen.
Wenn du "einfach so" als EU-Ausländer nach Finnland kommst, hast du am Anfang keinerlei Anspruch auf irgendetwas vom Staat, es sei denn
- du bist mit einer/m finnischen Staatsbürger(in) verheiratet
- du hast mindestens 2 Jahre mit einer Finnin/einem Finnen in einer Beziehung zusammengelebt, bevor du nach Finnland kamst
Wenn eines der zwei Szenarien zutrifft, wirst du sofort als "permanente wohnhaft" registriert (=der Schlüssel ins finnische System), und du kannst dann am Integrationsprogramm des Arbeitsamts teilnehmen (=intensive gratis Vollzeit-Finnischkurse, und du bekommst etwas erhöhtes Arbeitslosengeld (so um die 500 euro pro monat glaub ich) und die Sozialversicherung trägt auch Teile deiner Mietkosten).
Wenn du aber nichts, was offiziell als "Familie" gilt, in Finnland hast, ist der Weg ins finnische System etwas schwieriger. Dann geht es noch am besten durch einen Job. Aber erst nachdem du die Probezeit in diesem (unbefristeten) Job erfüllt hast (meist ca 4 monate), kannst du dich in der jeweiligen Gemeinde als "permanent wohnhaft" melden. Und damit bist du auch vollständig im System drinnen und hast mehr oder weniger die gleichen Rechte auf staatliche Unterstützung wie die Finnen.
Wenn du "einfach so" als EU-Ausländer nach Finnland kommst, hast du am Anfang keinerlei Anspruch auf irgendetwas vom Staat, es sei denn
- du bist mit einer/m finnischen Staatsbürger(in) verheiratet
- du hast mindestens 2 Jahre mit einer Finnin/einem Finnen in einer Beziehung zusammengelebt, bevor du nach Finnland kamst
Wenn eines der zwei Szenarien zutrifft, wirst du sofort als "permanente wohnhaft" registriert (=der Schlüssel ins finnische System), und du kannst dann am Integrationsprogramm des Arbeitsamts teilnehmen (=intensive gratis Vollzeit-Finnischkurse, und du bekommst etwas erhöhtes Arbeitslosengeld (so um die 500 euro pro monat glaub ich) und die Sozialversicherung trägt auch Teile deiner Mietkosten).
Wenn du aber nichts, was offiziell als "Familie" gilt, in Finnland hast, ist der Weg ins finnische System etwas schwieriger. Dann geht es noch am besten durch einen Job. Aber erst nachdem du die Probezeit in diesem (unbefristeten) Job erfüllt hast (meist ca 4 monate), kannst du dich in der jeweiligen Gemeinde als "permanent wohnhaft" melden. Und damit bist du auch vollständig im System drinnen und hast mehr oder weniger die gleichen Rechte auf staatliche Unterstützung wie die Finnen.
Das stimmt allerdings, auch mir wurde das gleich nahegelegt und ich bin auch Mitglied geworden.Sid hat geschrieben:Ich meine nachdem man schon in Finnland gearbeitet hat, würde es sehr mager aussehen (auch für Finnen), wenn man nicht einer Union angehört, oder? Dazu wurde mir zumindest geraten. Bei der Union gibt es etwa 60% für knapp 2 Jahre. Es ist ein 1% Beitrag vom Brutto extra (also zusätzlich zu den Sozialabgaben). Und die bezahle ich besonders gerne, weil AKAVA viel mehr bietet, neben einer Arbeitslosenunterstützung. Für mich blieben jegliche Päiväraha-ansprüche und kommunalen Kurse am Anfang leider aus.
Wird der Verdienst des Partners (auch wenn man unverheiratet ist) nicht mehr hinzugezogen? In den mir bekannten Fällen war es dann "zu viel" und es wurde nichts/wenig gezahlt. Gilt es immer noch?blaugrau hat geschrieben: Wenn du "einfach so" als EU-Ausländer nach Finnland kommst, hast du am Anfang keinerlei Anspruch auf irgendetwas vom Staat, es sei denn
- du bist mit einer/m finnischen Staatsbürger(in) verheiratet
- du hast mindestens 2 Jahre mit einer Finnin/einem Finnen in einer Beziehung zusammengelebt, bevor du nach Finnland kamst
Wenn eines der zwei Szenarien zutrifft, wirst du sofort als "permanente wohnhaft" registriert (=der Schlüssel ins finnische System), und du kannst dann am Integrationsprogramm des Arbeitsamts teilnehmen (=intensive gratis Vollzeit-Finnischkurse, und du bekommst etwas erhöhtes Arbeitslosengeld (so um die 500 euro pro monat glaub ich) und die Sozialversicherung trägt auch Teile deiner Mietkosten).