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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mo Feb 18, 2008 8:23 pm
von Tenhola
Fuer die, welche es genauer wissen wollen (engl).

http://www.vero.fi/nc/doc/download.asp?id=2143;271818

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mo Feb 18, 2008 8:28 pm
von fax
Der Text ist inzwischen veraltet. Die Untergrenze wurde von 3400 auf 4000 angehoben und die Steuerklassen I und II zusammengelegt. Den Rest habe ich nicht verglichen. Ich würde sonst aber keine großen Unterschiede erwarten.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mo Feb 18, 2008 8:35 pm
von Tenhola
Danke, man muss mit amtl. Mitteilungen in engl. sowieso vorsichtig sein wie ich allgemein bemerkt habe. Updates kommen wenn ueberhaupt meist zu spät. :mrgreen:

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mo Feb 18, 2008 11:54 pm
von Tenhola
Stefan hat geschrieben: Allerdings weiß ich nicht, ob das auch für Kapitaleinnahmen gilt.
Die Verhältnisse in D kenne ich nicht, aber in CH werden bei Kapitaleinnahmen autom. 35% (Verrechnungssteuer) namenslos an den Staat ueberwiesen. Die Bank stellt fuer den Betrag einen Beleg aus und den kann man beim Steueramt einreichen. Somit fordert man die 35% zurueck, muss nun aber den ganze Zins versteuern. Im Ausland Wohnende können dies auch mit einem spez. Formular tun, worauf mit Stempel und Unterschrift vom Wohnort bestätigt werden muss, dass man die Kapitaleinnahmen angegeben hat. Allerdings, bleiben ein paar Prozente in CH, den Rest muss man dann in FIN mit 28% versteuern.
Stefan hat geschrieben: Aber mal eben von FIN nach D ummelden für 3 Monate oder so ist ja auch nicht wild. Nur ein wenig Papierkram aber wenn man dadurch Geld spart...
Ist doch ein erheblicher Aufwand. Du musst die noch offenen Steuern bezahlen, Kela verfällt etc...
Kenne natuerlich auch nicht alle Feinheiten in FIN aber in CH wird zB. die Steuerakte genau wegen solchen Fällen für eine bestimmte Zeit noch nicht geschlossen.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Feb 19, 2008 8:16 am
von Micha
Ich glaube, es zählt der Wohnsitz am 01.01. des Jahres, in dem die Schenkung / der Tod des Erblassers erfolgt.
Im Ernstfall sollte man natürlich von vero.fi abchecken.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Feb 19, 2008 9:28 pm
von vole04
Nach Informationen aus einem aktuellen Artikel scheint es so (mit Kindern):
a) 1) Die Kinder erben vom Ablebenden, der Ehepartner allerdings das Recht der Kontrolle, nennt sich in Deutschland glaube ich Niesbrauch. Das scheint aber irgendwie unklar.
a) 2) Stribt ein Kind mit Nachkommen vor dem ablebenden Elternteil, so erben dessen Nachkommen (klar oder?)
b) Nicht in Ehe lebende Partner, Kinder bekommen alles
c) Verheiratet: 80.000 können ohne Erbschaftssteuer vererbt werden, wenn neben dem Freibetrag von 20.000 noch im Testament die 60.000 vermerkt sind.

zu a) und c) Scheint so, als würde ein Testament diese Regelungen umgehen bzw. genauer definieren.
Kinder haben immer das Recht auf den Pflichtanteil (auch wenn ein Testament besteht), was 50% des Erben beträgt.

Aber selbst in diesem Artikel scheinen die Fälle das nicht so 100%ig eindeutig beschrieben.

==> Sind das nun Neuigkeiten, ich glaube ihr habt das alle schon geschrieben.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Feb 19, 2008 9:58 pm
von fax
vole04 hat geschrieben:1) Die Kinder erben vom Ablebenden, der Ehepartner allerdings das Recht der Kontrolle, nennt sich in Deutschland glaube ich Niesbrauch.
So habe ich das auch in Erinnerung. Korreliert auch mit der Situation meiner angeheirateten verwitweten Großmutter. Nießbrauch beschreibt man besser als das "Recht der Nutzung". Oder in der Terminologie des HGB - die Erben werden die Eigentümer, die/der Witwe/r der Besitzer. Beim Maistraatti gibt es eine ausführliche Broschüre zu dem Thema, ich habe sie hier zu Hause nur leider verlegt.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mi Feb 20, 2008 11:39 am
von Katja
Puh. Vielen Dank fuer die Fuelle an Infos.
Es ist ganz gut, mal wieder daran erinnert zu werden, dass man diese Dinge regeln sollte (und sei es 'nur' durch eine Hochzeit...). Ansonsten kann es einen scheinbar ganz schön heftig erwischen... :?

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mi Feb 20, 2008 6:17 pm
von Swabian
Katja hat geschrieben:Puh. Vielen Dank fuer die Fuelle an Infos.
Es ist ganz gut, mal wieder daran erinnert zu werden, dass man diese Dinge regeln sollte (und sei es 'nur' durch eine Hochzeit...). Ansonsten kann es einen scheinbar ganz schön heftig erwischen... :?
aber wer denkt denn bei einer Hochzeit ans Geld, wir haben doch alle aus Liebe geheiratet,
oder was ?

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Do Feb 21, 2008 10:43 am
von Katja
...nee, aus Liebe teile ich mein Leben mit jemandem. Ganz ohne Vertrag und Formalitäten.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Do Feb 21, 2008 10:46 am
von Swabian
Katja hat geschrieben:...nee, aus Liebe teile ich mein Leben mit jemandem. Ganz ohne Vertrag und Formalitäten.
auch eine gesunde Einstellung, Daumen hoch.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Do Feb 21, 2008 8:20 pm
von Sid
Ja, sehr strange, das mit den Kindern vor Ehegatten... Wie sieht es aus bei nicht finnischen Ehen bzgl. Ehepartner (kinderlos)? Ich hab da mal wo am Rande gehört, dass man/frau :D nicht "vollwertig" im Sinne des Erbrechts wäre und man solle es am besten schriftlich festhalten. Unser Haus ist (gemeinsam) bald abgezahlt und um Paperkram hab ich mir nie Sorgen gemacht. Hm, sollte ich das?

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Do Feb 21, 2008 9:27 pm
von Tenhola
@Sid ohne Kinder gibt es eigentlich keine Probleme. Der Ueberlebende erbt den Anteil vom Verstorbenen. Nachteil ist da nur, dass der Freibetrag von der Erbschaftssteuer nur max. 80000€ beträgt.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Do Feb 21, 2008 11:24 pm
von Sid
Tenhola hat geschrieben:@Sid ohne Kinder gibt es eigentlich keine Probleme. Der Ueberlebende erbt den Anteil vom Verstorbenen. Nachteil ist da nur, dass der Freibetrag von der Erbschaftssteuer nur max. 80000€ beträgt.
Sollte sich nicht an der finn. Erbschaftssteuer etwas ändern. Zumindest letztes Jahr war es ziemlich laut darum (und dann wieder ganz leise). Ich hoffe es nie damit in Berührung kommen zu müssen, und schon gar nicht in Finnland :shock:

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 2:25 pm
von Georg
Etwas zum Thema Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland, Erbe mit Wohnsitz in Finnland:

- Das Erbe muss in beiden Ländern versteuert werden. Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen, das bei vielen Dingen eine Besteuerung in beiden Ländern verhindert, jedoch nicht im Erbfall. Allerdings ist in Deutschland ja der Freibetrag so hoch, dass man da schon richtig viel erben muss, um auch dem deutschen Fiskus etwas abgeben zu müssen.

- Man wird sinnvollerweise erst einmal das Prozedere in Deutschland abwarten, damit man die Höhe der Erbschaft weiss. Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, wenn irgendmöglich das Erben von Immobilien zu vermeiden, da man dafür in Finnland zusätzlich zur Erbschaftssteuer noch den Verkaufsgewinn mit 29% versteuern muss. Da man bei der Aufteilung des Erbes natürlich das deutsche Recht befolgt, interessieren die Finnen die Details aber nicht so sehr.

- Wenn man dann die genaue Höhe des Erbes hat, muss man sich an Finanzamt von Uusimaa wenden - die sind landesweit dafür zuständig. Eigentlich sollte man dies 3 Monate nach dem Todesfall machen. Wenn das Erbteilungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen ist, soll man laut telefonischer Auskunft jedoch abwarten, bis das erledigt ist. Noch nicht abgeschlossene Fälle nimmt das Finanzamt Uusimaa nicht an.

Bei denen reicht man eine Schenkungssteuererklärung ein, die auch für Erbfälle im Ausland verwendet wird. Es genügt die Angabe der Summe, man muss keine weiteren Unterlagen oder Nachweise einreichen. Das Erbe wird dann nach dem üblichen finnischen Erbrecht besteuert. Vermutlich muss man noch eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein vorlegen, um die Verwandschaft nachzuweisen - ist noch nicht klar.

Die Informationen vom Finanzamt auf englisch sind wie offensichtlich üblich leider teilweise falsch. Das finnische Informationsblatt bietet die richtigen Informationen: http://www.vero.fi/nc/doc/download.asp?id=5866;49213. Die deutsche Botschaft in Helsinki hatte keine Ahnung von dem Ablauf eines Erbfalles, und vom Finanzamt in Deutschland kam nur eine zwei Sätze lange Antwort, die mehr Fragen aufwarf als beantwortete.