Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Gut zu wissen:
Die gesetzliche Erbschaftsfolge ist in Finnland etwas anders als in der BRD, denn beim Ableben des Ehepartners sind die rechtmässigen Erben einzig und allein die Kinder! Erst wenn es keine Kinder gibt, wird der überlebende Ehepartner automatisch Erbe.
Zum Vergleich: In der BRD erhält der überlebende Ehepartner gesetzmäßig die Hälfte des Erbes, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Die Witwe/der Witwer kann in Finnland im Nachhinein zwar rechtlich gewisse Pflichtteile geltend machen, dürfte aber evt. überrascht sein, in der gesetzlichen Erbfolge gar nicht berücksichtigt worden zu sein. Die finnische Regelung ist ja ganz im Sinne der Kinder, allerdings weiß ich nicht, wie die Witwe hier finanziell zurechtkommen soll, wenn sie von Gesetzes wegen nichts bekommt.
Wollte mal darauf aufmerksam machen, denn vielen dürfte dies neu sein und daher Sinn machen, ein Testament zu verfassen. Hierfür muß man meines Wissens nicht zum Notar, sondern braucht nur zwei andere Unterschriften..
Die gesetzliche Erbschaftsfolge ist in Finnland etwas anders als in der BRD, denn beim Ableben des Ehepartners sind die rechtmässigen Erben einzig und allein die Kinder! Erst wenn es keine Kinder gibt, wird der überlebende Ehepartner automatisch Erbe.
Zum Vergleich: In der BRD erhält der überlebende Ehepartner gesetzmäßig die Hälfte des Erbes, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Die Witwe/der Witwer kann in Finnland im Nachhinein zwar rechtlich gewisse Pflichtteile geltend machen, dürfte aber evt. überrascht sein, in der gesetzlichen Erbfolge gar nicht berücksichtigt worden zu sein. Die finnische Regelung ist ja ganz im Sinne der Kinder, allerdings weiß ich nicht, wie die Witwe hier finanziell zurechtkommen soll, wenn sie von Gesetzes wegen nichts bekommt.
Wollte mal darauf aufmerksam machen, denn vielen dürfte dies neu sein und daher Sinn machen, ein Testament zu verfassen. Hierfür muß man meines Wissens nicht zum Notar, sondern braucht nur zwei andere Unterschriften..
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Gut zu wissen, falls man verheiratet ist...Meine Eltern haben in Deutschland ein ´Berliner Testament´ gemacht, d. h., verstirbt ein Ehepartner, erbt der Partner. Die Kinder haben nur Anspruch auf das Pflichtteil und das ist 1/8 vom gesetzlichen Anteil.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Danke Micha, für diesen wichtigen Hinweis. Ich bin sicher, dass die meisten saksalaisetMicha hat geschrieben: Die gesetzliche Erbschaftsfolge ist in Finnland etwas anders als in der BRD, denn beim Ableben des Ehepartners sind die rechtmässigen Erben einzig und allein die Kinder! Erst wenn es keine Kinder gibt, wird der überlebende Ehepartner automatisch Erbe.
Zum Vergleich: In der BRD erhält der überlebende Ehepartner gesetzmäßig die Hälfte des Erbes, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
in Finnland dies nicht wissen, bzw. auf später verdrängt haben. Das Leben ist ja noch so
lang.................
da denke ich dann als verstorbener Schwabe ganz praktisch : Dui soll was schaffa ;o))Micha hat geschrieben:allerdings weiß ich nicht, wie die Witwe hier finanziell zurechtkommen soll, wenn sie von Gesetzes wegen nichts bekommt.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Ich glaube Micha will Euch ein wenig Angst machen Er hat recht was das Erben angeht, aber vorher geschieht doch noch einiges.
Die Besitztuemer der Ehepartner werden verteilt und angeglichen(Ositus). Besitzt ein Ehepartner weniger, wird vom andern (Verstorbenen) so viel genommen, bis 50 zu 50 erreicht wird (Tasinko). Besitzt der Ueberlebende mehr als der Verstorbene, kann der Ueberlebende einen Ausgleich ablehnen (Tasinkoprivilegisääntö). Damit wird verhindert, dass die Kinder schon einen Teil des Ueberlebenden erben können.
Der vom Verstorbenen erhaltene Anteil (Tasinko) muss auch nicht versteuert werden, denn es ist eben kein Erbe.
Als Ausländer habe ich das Recht, das Erbrecht nach dem Gesetz meine Heimatlandes zu regeln. Wuensche ich das, muss es bei der jeweiligen Botschaft deponiert werden.
Die Besitztuemer der Ehepartner werden verteilt und angeglichen(Ositus). Besitzt ein Ehepartner weniger, wird vom andern (Verstorbenen) so viel genommen, bis 50 zu 50 erreicht wird (Tasinko). Besitzt der Ueberlebende mehr als der Verstorbene, kann der Ueberlebende einen Ausgleich ablehnen (Tasinkoprivilegisääntö). Damit wird verhindert, dass die Kinder schon einen Teil des Ueberlebenden erben können.
Der vom Verstorbenen erhaltene Anteil (Tasinko) muss auch nicht versteuert werden, denn es ist eben kein Erbe.
Als Ausländer habe ich das Recht, das Erbrecht nach dem Gesetz meine Heimatlandes zu regeln. Wuensche ich das, muss es bei der jeweiligen Botschaft deponiert werden.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Ich habe mich auch schon versucht ein wenig kundig zu machen.
Finde das sehr hilfreich ...
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Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Und die Erbschaftssteuer? Wo sind dort die Unterschiede zu Deutschland?
Ich habe gehört (wie immer nur aus zweiter oder dritter Hand!), dass es keine Freibeträge gibt. Oft muessen wohl Häuser verkauft werden, weil die Steuer so hoch ist, dass man das Geld dafuer nicht aufbringen kann...
Kennt sich jemand aus?
Wir leben in 'wilder' Ehe in einem gemeinsam gekauften, leider noch lange nicht bezahltem Haus. Vermutlich wäre es angebracht, ein Testament zu machen. Aber ich habe so garkeine Lust -wie die meisten anderen wohl auch- mich um Erbschaftskram und Testament zu kuemmern...
Ich habe gehört (wie immer nur aus zweiter oder dritter Hand!), dass es keine Freibeträge gibt. Oft muessen wohl Häuser verkauft werden, weil die Steuer so hoch ist, dass man das Geld dafuer nicht aufbringen kann...
Kennt sich jemand aus?
Wir leben in 'wilder' Ehe in einem gemeinsam gekauften, leider noch lange nicht bezahltem Haus. Vermutlich wäre es angebracht, ein Testament zu machen. Aber ich habe so garkeine Lust -wie die meisten anderen wohl auch- mich um Erbschaftskram und Testament zu kuemmern...
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Die erwähnten Möglichkeiten des Tasinko/Ositus gewährleisten, daß die Vermögen beider Ehepartner bzw. Überlebender vs. Erbmasse (erbschaftssteuerfrei !)angeglichen werden, das stimmt.
Wenn die Ehepartner beim Tod des einen gleichviel Vermögen haben, erbt der Überlebende dennoch nichts, wenn der Erblasser Kinder hinterläßt. Geschweige denn, der Überlebende hat mehr Vermögen als der Gestorbene.
Die Erbschaftsfolge ist vielen nicht bekannt. Habe mal ein paar Kollegen mit Kindern gefragt, was sie glauben, wer erbt, wenn ihr Ehepartner sterben würde. Beide gingen davon aus, sie würden erben.
Ich glaube, da fallen aus Unwissenheit wirklich einige (doppelt) auf die Nase jedes Jahr.
Zu Katja: bei wilder Ehe wird man kräftiger geschröpft. Es gibt allerdings seit 2008 einen höheren generellen Freibetrag von EUR 20000, der erbschaftssteuerfrei vererbt werden kann. Witwen und Wittwer haben einen Extra-Freibetrag von EUR 60000, also zusammen quasi EUR 80000.
In D zumindest sind die Freibeträge wesentlich höher (ich glaube bei Ehepartnern EUR 205000 oder so).
Mehr dazu bei http://www.vero.fi .
Wenn die Ehepartner beim Tod des einen gleichviel Vermögen haben, erbt der Überlebende dennoch nichts, wenn der Erblasser Kinder hinterläßt. Geschweige denn, der Überlebende hat mehr Vermögen als der Gestorbene.
Die Erbschaftsfolge ist vielen nicht bekannt. Habe mal ein paar Kollegen mit Kindern gefragt, was sie glauben, wer erbt, wenn ihr Ehepartner sterben würde. Beide gingen davon aus, sie würden erben.
Ich glaube, da fallen aus Unwissenheit wirklich einige (doppelt) auf die Nase jedes Jahr.
Zu Katja: bei wilder Ehe wird man kräftiger geschröpft. Es gibt allerdings seit 2008 einen höheren generellen Freibetrag von EUR 20000, der erbschaftssteuerfrei vererbt werden kann. Witwen und Wittwer haben einen Extra-Freibetrag von EUR 60000, also zusammen quasi EUR 80000.
In D zumindest sind die Freibeträge wesentlich höher (ich glaube bei Ehepartnern EUR 205000 oder so).
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Puh. Also spricht doch einges fuer's Heiraten.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Da muss man einfach klar sehen, dass damit nur das Erbrecht zum tragen kommt. Steuermässig, hat Finnland die Hoheit.Stefan hat geschrieben:Und für die Wahl des Heimaterbrechts nach Tenholas Beschreibung...
Leider muss man da sagen, denn in der Schweiz wurde fast ueberall die Erbschaftssteuer fuer Ehepartner und Kinder abgeschafft.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Ist es nicht so, dass in einer Ehe beiden Ehepartner die Hälfte des Besitzes des anderen gehört? Wird das dann durch den Tod eines der beiden aufgehoben?Micha hat geschrieben: Die Witwe/der Witwer kann in Finnland im Nachhinein zwar rechtlich gewisse Pflichtteile geltend machen, dürfte aber evt. überrascht sein, in der gesetzlichen Erbfolge gar nicht berücksichtigt worden zu sein. Die finnische Regelung ist ja ganz im Sinne der Kinder, allerdings weiß ich nicht, wie die Witwe hier finanziell zurechtkommen soll, wenn sie von Gesetzes wegen nichts bekommt.
Wie sei dem auch, Kela kennt auch den Zustupf für Witwen und Witwer. Dessen Höhe wird - wie bei Kela üblich - wohl astronomischen Summen erreichen
Iss keinen gelben Schnee!
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Ich hatte mal einen Uebersicht vom DFG. Soweit ich mich erinnere kann man auf jeden Fall sagen, dass man in Deutschland was die Steuer angeht weit aus besser weg kommt.Katja hat geschrieben:Und die Erbschaftssteuer? Wo sind dort die Unterschiede zu Deutschland?
Ich habe gehört (wie immer nur aus zweiter oder dritter Hand!), dass es keine Freibeträge gibt. Oft muessen wohl Häuser verkauft werden, weil die Steuer so hoch ist, dass man das Geld dafuer nicht aufbringen kann...
Kennt sich jemand aus?
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Die Freibeträge sind niedriger (für jeden 3999 EUR, egal ob langjährige Ehefrau oder Lieblingsmetzger) und die Steuersätze dementsprechend.Stefan hat geschrieben:Wie schaut das denn hier mit Schenkungen aus? Sind die auch so steuerpflichtig?
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Kleinere Schenkungen sind Steuerfrei, aber der Betrag ist nicht der Rede Wert. Ich muss nochmals nachschauen wie hoch der Betrag sein darf.Stefan hat geschrieben:Wie schaut das denn hier mit Schenkungen aus? Sind die auch so steuerpflichtig?
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Ich bin der Meinung alle drei Jahre.
Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen
Der Steuersatz wird verdoppelt, wenn die Schenkung von einem nicht direkt Verwandten stammt, so weit ich den Text verstehe. Die Berechnung ist ein bißchen umständlich, hier ist der schwedische Text: http://www.vero.fi/nc/doc/download.asp?id=5869;50749Micha hat geschrieben:Die Freibeträge sind niedriger (für jeden 3999 EUR, egal ob langjährige Ehefrau oder Lieblingsmetzger) und die Steuersätze dementsprechend auch.
Pro drei Jahre und Schenkendem.Stefan hat geschrieben:Pro Jahr? Pro Monat?
Ist dabei nicht der Erstwohnsitz entscheidend?Stefan hat geschrieben:4k ist ja gar nix... Da würd es sich ja glatt lohnen, nen zweiten Wohnsitz in DE aufzumachen und die Schenkung dort zu empfangen. Steuern werden ja in der EU von dem Land erhoben in dem die steuerpflichtige Einnahme stattfindet...