Die gesetzliche Erbschaftsfolge ist in Finnland etwas anders als in der BRD, denn beim Ableben des Ehepartners sind die rechtmässigen Erben einzig und allein die Kinder! Erst wenn es keine Kinder gibt, wird der überlebende Ehepartner automatisch Erbe.
Zum Vergleich: In der BRD erhält der überlebende Ehepartner gesetzmäßig die Hälfte des Erbes, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Die Witwe/der Witwer kann in Finnland im Nachhinein zwar rechtlich gewisse Pflichtteile geltend machen, dürfte aber evt. überrascht sein, in der gesetzlichen Erbfolge gar nicht berücksichtigt worden zu sein. Die finnische Regelung ist ja ganz im Sinne der Kinder, allerdings weiß ich nicht, wie die Witwe hier finanziell zurechtkommen soll, wenn sie von Gesetzes wegen nichts bekommt.
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Wollte mal darauf aufmerksam machen, denn vielen dürfte dies neu sein und daher Sinn machen, ein Testament zu verfassen. Hierfür muß man meines Wissens nicht zum Notar, sondern braucht nur zwei andere Unterschriften..