Au Backe, schön, dass ich damals einen guten Job und ganze Existenz in D dafür aufgegeben habe, um hierher zu kommen.
Mindestens seit Maastricht gilt
Personenfreizügigkeit und besteht aus Arbeitnehmerfreizügigkeit
und Niederlassungsfreiheit, aber ich kann mich irren und hab vergebens die Bank bei HKKK gedrückt.
Aus: Die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ergänzt nochmal durch Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) in 2005.
2004/38/EG sagt:
Artikel 7
Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats
für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er
a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder
b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie
während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch
nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden
Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen
§ 4
Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.
Ob da mit Deiner Versicherungssituation der Wurm drin ist, e-wolle? Wissen sie das bisher oder anders gesagt, wurdest Du danach gefragt?
Ermessen? Wenn es danach ginge, hätten wir in Finnland sehr sehr sehr wenige Ausländer. Nirgendwo steht was von 2 Jahre Beziehung mit amtlicher Vorlage der Matratze

- nur in dem Zusammenhang, dass Unterhalt nicht garantiert ist. Aber ich habe so verstanden, dass e-wolles Freund die Finanzierung garantieren will. Ist das so schwer entgegenzunehmen oder kann das niemand hier glauben, dass jemand das Existenzgeld haben kann? Nach dem Gesetz handelt es sich nur um die Erklärung, man muss die Geldscheine wohl nicht einzeln vorlegen.
Mir kommt die Galle hoch, echt.
E-Wolle ist nicht auf das Geld vom finnischen Sozialamt aus, also wo ist das Problem? Die Gesetze bilden sich nicht zurück und es hat schon jahrelang so geklappt. Jobsuche klappt nur vor Ort, in seltenen Fällen aus dem Heimatland. Was will man mehr.