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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 3:55 pm
von fax
Georg hat geschrieben:Man wird sinnvollerweise erst einmal das Prozedere in Deutschland abwarten, damit man die Höhe der Erbschaft weiss. Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, wenn irgendmöglich das Erben von Immobilien zu vermeiden, da man dafür in Finnland zusätzlich zur Erbschaftssteuer noch den Verkaufsgewinn mit 29% versteuern muss.
Wie berechnet man denn einen Verkaufsgewinn im Erbfall? Verkaufspreis - Nominalwert?

Ich bin gerade zu faul, noch mal nachzuschlagen. Was zahlt man denn an Steuern wenn man stattdessen das Kapital erbt?

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 4:09 pm
von Georg
fax hat geschrieben:Wie berechnet man denn einen Verkaufsgewinn im Erbfall? Verkaufspreis - Nominalwert?
Schön wär's: Verkaufspreis (bzw. gängiger Preis, wenn man das Haus behalten will) - Kaufpreis. Die langen richtig zu.
Was zahlt man denn an Steuern wenn man stattdessen das Kapital erbt?
Kann ich aus dem hohlen Bauch gerade nur für die engsten Verwandten sagen: bis 20.000 frei, drüber 10% , über 40.000 13%, über 60.000 16%. Der höhere Steuersatz tritt jeweils erst ab dem höheren Betrag in Kraft.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 4:26 pm
von Tenhola
Georg hat geschrieben:Etwas zum Thema Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland, Erbe mit Wohnsitz in Finnland
Das ist mir jetzt etwas susbekt. Doppelbesteuerung und das noch innerhalb der EU. Ich war der Meinung, dass nur am Ort des Erblassers versteuert wuerde. Man lernt wohl nie aus.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 4:52 pm
von fax
Georg hat geschrieben:Schön wär's: Verkaufspreis (bzw. gängiger Preis, wenn man das Haus behalten will) - Kaufpreis. Die langen richtig zu.
Also wenn mir jetzt rein hypothetisch meine Großeltern eine Immobilie vermacht hätten, die sie selbst 1920 für 10.000 Reichsmark erworben hatten, dann wäre das der Kaufpreis?

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 5:24 pm
von Tenhola
fax hat geschrieben:Also wenn mir jetzt rein hypothetisch meine Großeltern eine Immobilie vermacht hätten, die sie selbst 1920 für 10.000 Reichsmark erworben hatten, dann wäre das der Kaufpreis?
Nicht der ehemalige Kaufpreis, sondern der aktuelle Preis den man bei einem Verkauf erzielen wuerde.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 5:50 pm
von Georg
fax hat geschrieben:Also wenn mir jetzt rein hypothetisch meine Großeltern eine Immobilie vermacht hätten, die sie selbst 1920 für 10.000 Reichsmark erworben hatten, dann wäre das der Kaufpreis?
Ja, genau. Wenn z.B. ein Haus 1960 für 50.000 DM erworben wurde und 2008 für 325.000€ verkauft wird, dann muss man einen "Gewinn" von 300.000€ versteuern mit 29%. Also muss man rund 90.000€ für den Gewinn an den Fiskus überweisen, so ganz grob gerechnet. Und dann noch ~47.000€ Erbschaftssteuer als Alleinerbe.
Ausgenommen ist man von dieser Gewinnbesteuerung, wenn man die letzten zwei Jahre in dem vererbten Gebäude gewohnt hat.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 6:18 pm
von fax
Alle Klarheiten beseitigt, danke. :-)

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 6:38 pm
von Tenhola
Georg hat geschrieben:Ausgenommen ist man von dieser Gewinnbesteuerung, wenn man die letzten zwei Jahre in dem vererbten Gebäude gewohnt hat.
Was ich auch nicht verstehe, ich kann ja erst nach der Erbschaft 2 Jahre in dem Haus als Besitzer gewohnt haben und wenn das Haus in DE steht, eigentlich unmöglich, sonst muesste ich ja wieder nach DE umziehen.
Anders ist es wenn der Erblasser ein Haus in Finnland besass.

Etwas seltsam das neue Gesetz ab 1.1. 2008. Vorher war es hier steuerfrei, wenn der Erblasser im Ausland wohnte (finnische Immobilien ausgenommen).
Haben die wohl gemerkt, dass immer mehr Ausländer nach Finnland kommen und hier keine Erbschaftssteuer bezahlen muessen oder zuviele fin. Rentner nach Spanien etc. umziehen?

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 8:59 pm
von jordekorre
Georg hat geschrieben:Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, wenn irgendmöglich das Erben von Immobilien zu vermeiden, da man dafür in Finnland zusätzlich zur Erbschaftssteuer noch den Verkaufsgewinn mit 29% versteuern muss.
Das gilt aber nur, wenn man die geerbte Immobilie auch wirklich verkauft? Wenn man sie behält, dann wird die wohl nicht fällig, oder?
[Edit: habe oben ein Fragezeichen eingefügt, denn ich weiss die Antwort (noch) nicht.]

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Jul 29, 2008 9:52 pm
von Micha
Georg hat geschrieben:- Das Erbe muss in beiden Ländern versteuert werden. Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen, das bei vielen Dingen eine Besteuerung in beiden Ländern verhindert, jedoch nicht im Erbfall.
Man konnte doch vor ein paar Jahren noch die in Deutschland bezahlte Erbschaftssteuer in Finnland geltend machen, d.h. man zahlte in diesem Fall letztendlich nur die finnische Steuer (da sie höher war als die deutsche).

Hat sich dabei etwas geändert? Das kann ich wirklich erst glauben, wenn ich's Schwarz auf Weiss seh'.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mi Jul 30, 2008 9:49 am
von Georg
Es gab nirgendwo einen Hinweis, dass die Finnen sich für die deutschen Steuern auch nur irgendwie interessieren würden.
Der entscheidende Hinweis ist für mich das Doppelbesteuerungsabkommen: die Erbschaftsteuer ist dort mit keinem Wort erwähnt, also kann jeder da machen, wie es ihn gelüstet.

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mi Jul 30, 2008 12:27 pm
von Lumi
Georg hat geschrieben:
fax hat geschrieben:Also wenn mir jetzt rein hypothetisch meine Großeltern eine Immobilie vermacht hätten, die sie selbst 1920 für 10.000 Reichsmark erworben hatten, dann wäre das der Kaufpreis?
Ja, genau. Wenn z.B. ein Haus 1960 für 50.000 DM erworben wurde und 2008 für 325.000€ verkauft wird, dann muss man einen "Gewinn" von 300.000€ versteuern mit 29%. Also muss man rund 90.000€ für den Gewinn an den Fiskus überweisen, so ganz grob gerechnet. Und dann noch ~47.000€ Erbschaftssteuer als Alleinerbe.
Ausgenommen ist man von dieser Gewinnbesteuerung, wenn man die letzten zwei Jahre in dem vererbten Gebäude gewohnt hat.
Erstmal vorweg: Ich habe mich mit dem finnischen Erbrecht noch nie beschäftigt, möchte hier jetzt also nicht die Informationen von Georg in Frage stellen, sondern nur meine Meinung dazu sagen (lies: mich aufregen! :D )

Wenn es wirklich so berechnet wird, finde ich das mehr als unverschämt! :evil: Um bei dem Beispiel zu bleiben: ich zahle also Erbschaftssteuern, die nach dem Wert des Hauses im Jahre 2008 berechnet werden, aber mein angeblicher Verkaufsgewinn wird nach dem Preis von 1920 berechnet?? :shock:
“Erworben” (wenn man in diesem Fall so sagen kann) habe ich das Haus doch erst 2008, zu dem “Preis”, für den ich Erbschaftssteuern gezahlt habe. Nach meinem Laien-Rechtsverständnis ist mein Gewinn somit die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem Wert, der der Erbschaftssteuerberechnung zugrunde gelegt wurde.
Da zu befürchten steht, dass die Infos von Georg richtig sind, findet eine Doppelbesteuerung in Finnland also schon statt, bevor der deutsche Staat überhaupt in’s Spiel kommt...

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Mo Aug 18, 2008 9:40 pm
von Ulle
So lieb wie die Finnen auch immer tun, in diesem Fall sind Sie ganz große Halsabschneider. hang

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Aug 19, 2008 10:43 am
von Swabian
wenn es ums erben und vererben geht, halte ich mich an die Lebensweisheit, die mir meine
Mutter mitgeben hat : "solange man kann, soll man mit warmen Händen geben"

Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Verfasst: Di Aug 19, 2008 11:38 am
von derdingens
Das habe ich auch schon erlebt, da kennen die nix, vor allem keine Pietät. EIne Woche nachdem der Mann einer Verwandten gestorben ist, kam ein Brief mit der Selbsteinladung eines Pruefers, um die die gesamten Besitzstände zu bewerten. Und die Kinder des Verstorbenen duerften innerhalb von zwei (?) Monaten die Hälfte der Erbschaftssteuer zahlen (logisch, da ja die Hälfte ihrer Eltern gestorben war :twisted: ). Da sie das Haus aus offensichtlichen Gruenden nicht verkaufen wollten, blieb nur, einen Kredit aufzunehmen, um das zu verhindern :twisted: . Schönen Dank auch....

Aus finanziellen Gruenden muesste man ein Erbe wohl ablehnen...

Gruss,
dingens