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Verfasst: Do Apr 05, 2007 6:19 pm
von fax
Überlege dir, ob du bei Gelegenheit nicht mal ein Wochenende St. Petersburg ansehen willst. Das ist auf jeden Fall eine Reise Wert, aber Reisepass + Visum sind Voraussetzung.

Verfasst: Fr Apr 06, 2007 1:05 pm
von Pikkupossu
Reisepass ist noch bei ganz anderen Dingen eine Voraussetzung, die man garnicht erwartet.

Ich hätte zum Beispiel allen Ernstes keinen Bibliotheksausweis bekommen, wenn ich nicht meinen Pass gehabt hätte. :shock:


Aber das mit der Aufenthaltsgenehmigung interessiert mich nach wie vor. Theoretisch ist es EU, und man braucht keine. Praktisch habe ich mal gehört (und selbst gelesen), dass so eine Aufenthaltsbestätigung/-erlaubnis nur vorläufig ist und man später noch einmal eine beantragen muss. Wobei bei dem Link ja nun wieder steht, das muss man nicht beantragen.
Ziemlich verwirrend, das ganze...

Verfasst: Mo Apr 09, 2007 7:12 pm
von fax
Pikkupossu hat geschrieben:Ich hätte zum Beispiel allen Ernstes keinen Bibliotheksausweis bekommen, wenn ich nicht meinen Pass gehabt hätte. :shock:
Das ist gelinde gesagt ärgerlich. Wo war das denn?
Pikkupossu hat geschrieben:Aber das mit der Aufenthaltsgenehmigung interessiert mich nach wie vor. Theoretisch ist es EU, und man braucht keine. Praktisch habe ich mal gehört (und selbst gelesen), dass so eine Aufenthaltsbestätigung/-erlaubnis nur vorläufig ist und man später noch einmal eine beantragen muss. Wobei bei dem Link ja nun wieder steht, das muss man nicht beantragen.
Ziemlich verwirrend, das ganze...
Leider schreiben die üblichen Presseorgane so gut wie nie darüber, welche Regelungen eigentlich wirklich hinter der so genannten Freizügigkeit stecken. Würde wohl auch kein Schwein in allen Details lesen wollen. Eine grobe Zusammenfassung (wird gerade mit der Aufnahme diverser osteuropäischer Länder revidiert): http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/ci ... ent_de.htm

Verfasst: Mo Apr 09, 2007 8:51 pm
von Georg
Auch wenn die Regelungen an und für sich eindeutig sind, möge man da bitte ein bischen Gnade mit Personen haben, die - wie Bibliothekspersonal - nicht gerade jeden Tag mit Ausländern zu tun haben. Ich habe selbst (als Deutscher) ein Jahr in einer Gemeindebibliothek hier gearbeitet und kenne daher den anderen Blickwinkel, weiss aber auch einige Antworten.

Also: prinzipiell gilt, außer im Umgang mit Behörden wie Steuer und Gesundheitswesen, dass man nie die Sotu (Personenkennziffer, Sosiaaliturvatunnus) angeben muss, sondern lediglich sein Geburtsdatum. Das muss man dann in irgendeiner Form nachweisen, also mit Pass oder Personalausweis. Wenn man es zur Hand hat, beschleunigt ein virkatodistus o.ä. einige Dinge, weil es den Wohnsitz in Finnland nachweisst. Persönlich habe ich das nie gebraucht. Speziell in Bibliotheken reicht es eigentlich, dass man eine Adresse in Finnland angibt, und einen Personalausweis hat. Wenn die bockig sind, den Vorgesetzten verlangen, der sich dann hoffentlich besser auskennt.

Ansonsten siehe Seite eins von diesem Thread:
Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
Siehe auch:
http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... CC0035C981
und auf englisch
http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... F4002E78D4

Die Formulierung ist nicht ganz eindeutig, aber man kann es so verstehen, dass wenn man einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, dass man sich dann jetzt nicht mehr registrieren lassen braucht. Da das bei mir gerade ansteht, werde ich mal bei der Polizei anfragen und dann hier vom Ergebnis berichten.

Verfasst: Di Apr 10, 2007 1:58 pm
von Pikkupossu
Georg hat geschrieben:Auch wenn die Regelungen an und für sich eindeutig sind, möge man da bitte ein bischen Gnade mit Personen haben, die - wie Bibliothekspersonal - nicht gerade jeden Tag mit Ausländern zu tun haben.
Klar, in dem Fall könnte ich das auch nachvollziehen.
Aber es war die Schulbibliothek einer Polytechnic mit mehreren internationalen Studiengängen. Die haben also JEDEN TAG mit Ausländern zu tun, und ausserdem war ich da als Student registriert. Kein Problem also, meine Identität nachzuprüfen... aber nein, der Pass musste her. Obwohl ich als EU-Bürger gar keinen brauche.

So viel Verständnis ich auch normalerweise für sowas aufbringe - DAS ist dann schon eine Situation, die ich ein Bisschen unmöglich finde. Man kann auch alles übertreiben.

Verfasst: Do Aug 02, 2007 5:15 pm
von Georg
Georg hat geschrieben:
Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
[...]
Man kann das so verstehen, dass wenn man einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, dass man sich dann jetzt nicht mehr registrieren lassen braucht. Da das bei mir gerade ansteht, werde ich mal bei der Polizei anfragen und dann hier vom Ergebnis berichten.
Jetzt kann ich Ergebnisse berichten: man muss sich doch erneut registrieren, bekommt allerdings sofort eine bleibende Registrierung, wenn man vorher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Passbilder wollten sie auch keine haben. Das Papier haben sie dann gleich mitgegeben.

Verfasst: Do Aug 02, 2007 9:49 pm
von roelli
Georg hat geschrieben:
Georg hat geschrieben:
Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
[...]
Man kann das so verstehen, dass wenn man einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, dass man sich dann jetzt nicht mehr registrieren lassen braucht. Da das bei mir gerade ansteht, werde ich mal bei der Polizei anfragen und dann hier vom Ergebnis berichten.
Jetzt kann ich Ergebnisse berichten: man muss sich doch erneut registrieren, bekommt allerdings sofort eine bleibende Registrierung, wenn man vorher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Passbilder wollten sie auch keine haben. Das Papier haben sie dann gleich mitgegeben.

Als Papier oder kommt ein Vermerk in den Reisepass?

Verfasst: Do Aug 02, 2007 11:04 pm
von Kristina
Georg hat geschrieben:
Georg hat geschrieben:
Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
[...]
Man kann das so verstehen, dass wenn man einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, dass man sich dann jetzt nicht mehr registrieren lassen braucht. Da das bei mir gerade ansteht, werde ich mal bei der Polizei anfragen und dann hier vom Ergebnis berichten.
Jetzt kann ich Ergebnisse berichten: man muss sich doch erneut registrieren, bekommt allerdings sofort eine bleibende Registrierung, wenn man vorher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Passbilder wollten sie auch keine haben. Das Papier haben sie dann gleich mitgegeben.
Hilfe, ich bin jetzt komplett verwirrt!! Warum müsst ihr irgendetwas verlängern? Muss ich am Ende auch irgendwas verlängern? Ich hatte es so verstanden das man sich einmal registriert und fertig,
Ich war seinerzeit bei der Ausländerpolizei (wie das klingt.. :? ) und habe dort ein "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti" Papier (die halbe DinA4 Seite für 40€) bekommen. Dann im Majistraati (wie auch immer man das schreibt) habe ich das "Omien tietojen tarkastus" (was heißt das auf Deutsch?) Papier bekommen, wo meine ganzen Daten drauf sind. Sozialvers.Nr. etc.

Wozu/warum haben einige hier eine permanente Aufenthaltsgenehmigung/Bescheinigung in Kartenform? Wofür braucht man die? Wie sieht die aus? Kann sie nützlich sein? Fragen über Fragen... Ist das dass gleiche wie ein Finnischer Personalausweis? Ist es am Ende der Finnische Perso? Der ist ja auch im Checkkartenformat.
Muss ich noch mal 40€ bezahlen wenn ich einen haben möchte?
Fragen über Fragen....

Verfasst: Do Aug 02, 2007 11:11 pm
von Georg
@Roelli
Ein halbvolles Blatt DIN A4; kein Vermerk im Pass.

@Kristina
Hängt davon ab, was auf Deinem Zettel steht. Wenn da "pysyvä" steht, bist Du für den Rest Deines Lebens in Finnland versorgt. Im anderen Fall kannst / musst Du fünf Jahre nach der Ausstellung des ersten Papieres das Ganze nochmals beantragen.
Die dazugehörige Karte kann man extra beantragen, braucht man aber nicht. Der Zettel reicht.

Verfasst: Fr Aug 03, 2007 10:30 am
von Kristina
Georg hat geschrieben:@Roelli
@Kristina
Hängt davon ab, was auf Deinem Zettel steht. Wenn da "pysyvä" steht, bist Du für den Rest Deines Lebens in Finnland versorgt. Im anderen Fall kannst / musst Du fünf Jahre nach der Ausstellung des ersten Papieres das Ganze nochmals beantragen.
Die dazugehörige Karte kann man extra beantragen, braucht man aber nicht. Der Zettel reicht.
Auf welchem Zettel würde "pysyvä" stehen und wo?

Verfasst: Fr Aug 03, 2007 10:55 am
von Georg
Kristina hat geschrieben:Auf welchem Zettel würde "pysyvä" stehen und wo?
Euroopan Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröintitodistus heisst der Lappen, den man als EU-Bürger heutzutage bekommt. Wenn da jedoch Euroopan Unionin Kansalaisen PYSYVÄN oleskeluoikeuden rekisteröintitodistus steht, brauchst Du nichts mehr zu machen.

Verfasst: Fr Aug 03, 2007 11:02 am
von Kristina
Ahhh, ok danke. Ich werd gleich mal nachschauen.

Verfasst: Fr Aug 03, 2007 3:35 pm
von jordekorre
Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich so einen Zettel bekommen habe. Ich habe jedenfalls einen Ausweis im Scheckkartenformat (oleskelulupa- Aufenthaltsgenehmigung), auf dem meine Sozialversicherungsnummber steht usw. Der ist für 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden (und wird wohl dann permanent).

Verfasst: Mo Aug 06, 2007 2:13 pm
von fax
jordekorre hat geschrieben:Ich habe jedenfalls einen Ausweis im Scheckkartenformat (oleskelulupa- Aufenthaltsgenehmigung), auf dem meine Sozialversicherungsnummber steht usw. Der ist für 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden (und wird wohl dann permanent).
Habe ich auch (permanent). Die henkilötunnus steht aber nicht drauf, nur eine sog. Kundennr. Ist aber wohl ein Relikt, weil EU Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung mehr benötigen.

Verfasst: Di Aug 07, 2007 11:49 am
von jordekorre
fax hat geschrieben:
jordekorre hat geschrieben:Ich habe jedenfalls einen Ausweis im Scheckkartenformat (oleskelulupa- Aufenthaltsgenehmigung), auf dem meine Sozialversicherungsnummber steht usw. Der ist für 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden (und wird wohl dann permanent).
Habe ich auch (permanent). Die henkilötunnus steht aber nicht drauf, nur eine sog. Kundennr. Ist aber wohl ein Relikt, weil EU Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung mehr benötigen.
Jetzt muss ich mich korrigieren. Auf meinem steht auch nur eine Kundennummer drauf, so wie du gesagt hast. Ich werd alt, mein Gedächtnis versagt...