Verfasst: Do Apr 05, 2007 6:19 pm
Überlege dir, ob du bei Gelegenheit nicht mal ein Wochenende St. Petersburg ansehen willst. Das ist auf jeden Fall eine Reise Wert, aber Reisepass + Visum sind Voraussetzung.
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Das ist gelinde gesagt ärgerlich. Wo war das denn?Pikkupossu hat geschrieben:Ich hätte zum Beispiel allen Ernstes keinen Bibliotheksausweis bekommen, wenn ich nicht meinen Pass gehabt hätte.
Leider schreiben die üblichen Presseorgane so gut wie nie darüber, welche Regelungen eigentlich wirklich hinter der so genannten Freizügigkeit stecken. Würde wohl auch kein Schwein in allen Details lesen wollen. Eine grobe Zusammenfassung (wird gerade mit der Aufnahme diverser osteuropäischer Länder revidiert): http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/ci ... ent_de.htmPikkupossu hat geschrieben:Aber das mit der Aufenthaltsgenehmigung interessiert mich nach wie vor. Theoretisch ist es EU, und man braucht keine. Praktisch habe ich mal gehört (und selbst gelesen), dass so eine Aufenthaltsbestätigung/-erlaubnis nur vorläufig ist und man später noch einmal eine beantragen muss. Wobei bei dem Link ja nun wieder steht, das muss man nicht beantragen.
Ziemlich verwirrend, das ganze...
Siehe auch:Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
Klar, in dem Fall könnte ich das auch nachvollziehen.Georg hat geschrieben:Auch wenn die Regelungen an und für sich eindeutig sind, möge man da bitte ein bischen Gnade mit Personen haben, die - wie Bibliothekspersonal - nicht gerade jeden Tag mit Ausländern zu tun haben.
Jetzt kann ich Ergebnisse berichten: man muss sich doch erneut registrieren, bekommt allerdings sofort eine bleibende Registrierung, wenn man vorher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Passbilder wollten sie auch keine haben. Das Papier haben sie dann gleich mitgegeben.Georg hat geschrieben:[...]Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
Man kann das so verstehen, dass wenn man einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, dass man sich dann jetzt nicht mehr registrieren lassen braucht. Da das bei mir gerade ansteht, werde ich mal bei der Polizei anfragen und dann hier vom Ergebnis berichten.
Georg hat geschrieben:Jetzt kann ich Ergebnisse berichten: man muss sich doch erneut registrieren, bekommt allerdings sofort eine bleibende Registrierung, wenn man vorher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Passbilder wollten sie auch keine haben. Das Papier haben sie dann gleich mitgegeben.Georg hat geschrieben:[...]Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
Man kann das so verstehen, dass wenn man einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, dass man sich dann jetzt nicht mehr registrieren lassen braucht. Da das bei mir gerade ansteht, werde ich mal bei der Polizei anfragen und dann hier vom Ergebnis berichten.
Hilfe, ich bin jetzt komplett verwirrt!! Warum müsst ihr irgendetwas verlängern? Muss ich am Ende auch irgendwas verlängern? Ich hatte es so verstanden das man sich einmal registriert und fertig,Georg hat geschrieben:Jetzt kann ich Ergebnisse berichten: man muss sich doch erneut registrieren, bekommt allerdings sofort eine bleibende Registrierung, wenn man vorher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Passbilder wollten sie auch keine haben. Das Papier haben sie dann gleich mitgegeben.Georg hat geschrieben:[...]Sid hat geschrieben:Kurz, es heisst jetzt "Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröinti Todistus" [...] 2 Fotos mitbringen, Gebühr bezahlen. Am sichersten ist, Heiratsurkunde und/oder Arbeitsvertrag mitzubringen, damit man sie bekommt.
Man kann das so verstehen, dass wenn man einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, dass man sich dann jetzt nicht mehr registrieren lassen braucht. Da das bei mir gerade ansteht, werde ich mal bei der Polizei anfragen und dann hier vom Ergebnis berichten.
Auf welchem Zettel würde "pysyvä" stehen und wo?Georg hat geschrieben:@Roelli
@Kristina
Hängt davon ab, was auf Deinem Zettel steht. Wenn da "pysyvä" steht, bist Du für den Rest Deines Lebens in Finnland versorgt. Im anderen Fall kannst / musst Du fünf Jahre nach der Ausstellung des ersten Papieres das Ganze nochmals beantragen.
Die dazugehörige Karte kann man extra beantragen, braucht man aber nicht. Der Zettel reicht.
Euroopan Unionin Kansalaisen oleskeluoikeuden rekisteröintitodistus heisst der Lappen, den man als EU-Bürger heutzutage bekommt. Wenn da jedoch Euroopan Unionin Kansalaisen PYSYVÄN oleskeluoikeuden rekisteröintitodistus steht, brauchst Du nichts mehr zu machen.Kristina hat geschrieben:Auf welchem Zettel würde "pysyvä" stehen und wo?
Habe ich auch (permanent). Die henkilötunnus steht aber nicht drauf, nur eine sog. Kundennr. Ist aber wohl ein Relikt, weil EU Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung mehr benötigen.jordekorre hat geschrieben:Ich habe jedenfalls einen Ausweis im Scheckkartenformat (oleskelulupa- Aufenthaltsgenehmigung), auf dem meine Sozialversicherungsnummber steht usw. Der ist für 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden (und wird wohl dann permanent).
Jetzt muss ich mich korrigieren. Auf meinem steht auch nur eine Kundennummer drauf, so wie du gesagt hast. Ich werd alt, mein Gedächtnis versagt...fax hat geschrieben:Habe ich auch (permanent). Die henkilötunnus steht aber nicht drauf, nur eine sog. Kundennr. Ist aber wohl ein Relikt, weil EU Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung mehr benötigen.jordekorre hat geschrieben:Ich habe jedenfalls einen Ausweis im Scheckkartenformat (oleskelulupa- Aufenthaltsgenehmigung), auf dem meine Sozialversicherungsnummber steht usw. Der ist für 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden (und wird wohl dann permanent).