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Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 9:27 am
von Catl
Irgendwann im nächsten Jahr/den nächsten Jahren wird sich mein Finnlandaufenthalt dem Ende neigen und ich ziehe wieder nach Deutschland. Langsam wollte ich mich mal genauer erkundigen, was dann alles zu organisieren ist. Hier im Forum tummeln sich doch sicher auch ein paar "Ehemalige", vielleicht könnt Ihr mal von Euren Erfahrungen mit Behörden etc. berichten oder ein paar Tipps geben? Ich werde mich demnächst mal bei KELA erkundigen, auch in D hatte ich schon nachgefragt, aber da wurde i.d.R. auf die Behörden in Finnland verwiesen.

Konkret habe ich folgende Fragen:
- Arbeitslosengeld: Ich muss mir in D wieder einen neuen Job suchen, hatte hier aber festes Gehalt und habe auch Steuern gezahlt, der Vertrag geht über 3 Jahre (wird ev. verlängert). Kela zahlt wohl AL-Geld auch nach D, aber beim KELA-AL-Geld soll es sich nur um einen Minimalbetrag handeln. Wie hoch fällt es in etwa aus (% vom Bruttolohn?) und wie lang hat man Anrecht darauf (z.B. je nach Arbeitszeit in FIN)? Ich bin momentan nicht bei einer Union, weil mir gesagt wurde, sie würden kein Geld ins Ausland zahlen. Stimmt das?
- Krankenversicherung: Ich bin in D nicht versichert und habe auch keine Anwartschaft. Wie lange ist man über KELA versichert? Bisher ging das immer nur für den Zeitraum des Vertrags. Aber bei den dt. Krankenversicherungen konnte ich auch länger versichert bleiben... Übernimmt KELA die KV, solange sie AL-Geld zahlen?
- Arbeitsamt in D: Ich versuche natürlich, von FIN aus einen Job in D zu finden, aber falls das nicht klappt, wann muss man sich in D beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Gibt es da nicht diese Vorgaben, sobald man weiss, wann der Vertrag endet? Müsste ich mich dort jetzt schon melden?
- Rentenversicherung: Da hatte ich mich schon mal in D erkundigt, die meinten, das wird alles in FIN geregelt, sie bräuchten keine Dokumente von mir. Ich hoffe, das stimmt.

Schon mal vielen Dank für Eure Tipps!! :wink:

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 9:50 am
von fax
Catl hat geschrieben:Ich bin momentan nicht bei einer Union, weil mir gesagt wurde, sie würden kein Geld ins Ausland zahlen. Stimmt das?
Du kannst auch direkt eine Versicherung abschließen ohne Mitglied einer Gewerkschaft zu werden. Aber bringt dir so oder so nichts, weil man erst mal 15 Monate (bei meiner jedenfalls) Mitglied sein muss, bevor man etwas gezahlt bekommt.
Catl hat geschrieben:Rentenversicherung: Da hatte ich mich schon mal in D erkundigt, die meinten, das wird alles in FIN geregelt, sie bräuchten keine Dokumente von mir. Ich hoffe, das stimmt.
Vermute ich auch, du bekommst dann in 40 Jahren oder so eine Winzrente aus Finnland gezahlt. Soweit ich mich erinnern kann, musste man nicht wirklich viel mehr tun als eine Muuttoilmoitus an den Maistraatti schicken und am letzten Tag bin ich bei Kela vorbeigelatscht, die haben dann sofort meine Kela Karte kassiert.

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 10:04 am
von Micha
Kleiner Tipp für eventuelle Vorstellungsgespräche in Deutschland vor dem Umzug:
Die Fahrtkosten (= v.a. Flugkosten) sind in der BRD prinzipiell vom einladenden Arbeitgeber zu übernehmen, nach dem Interview einfach eine Reisekostenabrechnung mit Belegen hinschicken und Kontonummer angeben.

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 11:34 am
von Catl
Micha hat geschrieben:Kleiner Tipp für eventuelle Vorstellungsgespräche in Deutschland vor dem Umzug:
Die Fahrtkosten (= v.a. Flugkosten) sind in der BRD prinzipiell vom einladenden Arbeitgeber zu übernehmen, nach dem Interview einfach eine Reisekostenabrechnung mit Belegen hinschicken und Kontonummer angeben.
Danke für den Tipp! Ich hab aber leider auch schon Annoncen gesehen, da war explizit vermerkt, dass der Bewerber die Kosten für die Anreise etc. selbst tragen muss (da gings um eine Unistelle!). :roll: Macht dann wahrscheinlich keinen guten Eindruck, sich gleich am Anfang um Geldfragen zu streiten, auch wenn es vielleicht gesetzlich so festgelegt ist. Gibts da keine Obergrenze? Wenn man aus dem Ausland anreist kann es ja teuer werden. Aber generell gut zu wissen und fragen kostet ja nichts!

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 2:34 pm
von Catl
Desillusionierender Anruf bei KELA: Sie zahlen weder Arbeitslosengeld noch Krankenversicherung nach Ablauf des Vertrags, weder in FIN noch in D. :shock: Wenn ich Finne wäre, wär das natürlich was anderes. Ich muss sagen, das finde ich schon heftig, immerhin konnte ich die dt. Krankenversicherung auch noch länger (freiwillig) behalten. Sicher, es sind andere Systeme, aber die gross gepriesene Gleichheit innerhalb der EU ist da doch ein Hohn.

Wer auch mal in eigener Sache beim KELA Office for International Affairs anrufen will, hier die aktuelle Telefonnummer (die im Internet angegebenen sind falsch): 020 692 207

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 3:05 pm
von fax
Habe ich mir fast schon gedacht. Ärgerlich, aber du kannst dich auch bei den bürgerlichen Parteien in D bedanken, die das Gesundheitssystem am liebsten privatisieren würden und sich gegen Bürgerversicherung & Co sperren. Würdest du nicht von Deutschland Arbeitslosenhilfe bekommen?

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 3:15 pm
von Catl
fax hat geschrieben:Habe ich mir fast schon gedacht.
Tja, da war ich wohl etwas zu optimistisch. Natürlich habe ich mir auch gedacht, dass es nicht mit D vergleichbar ist. Aber am meisten ärgert mich eigentlich, dass ich nicht einmal Anrecht auf AL-Geld hätte, wenn ich noch länger in FIN bleiben würde, ein Finne oder Ausländer mit finnischem Freund dagegen schon. Da fühlt man sich wirklich so richtig als Ausländer (so ein Auslandsaufenthalt würde unseren Politikern auch nicht schaden, da sehen sie dann mal wie gleichberechtigt man als Ausländer ist, auch in der EU).
fax hat geschrieben:Würdest du nicht von Deutschland Arbeitslosenhilfe bekommen?
Mal sehen, hab dann immerhin 3 Jahre hier gearbeitet. Es gibt da noch das EURES-Programm und die ZAV (zentrale Auslands- und Fachvermittlung) unterstützt wohl auch Rückkehrer, zumindest organisatorisch. Es ist ja noch ziemlich lang hin, aber man kann wirklich nicht früh genug mit den Planungen anfangen...

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 7:45 pm
von Dirty_Sophie
Hallo !

Ich bin letztes Jahr aus Finnland zurück gekommen.
Wie es sich mit Kela verhält bzgl Rente kann ich dir nicht sagen, aber ein paar Sachen zum Thmea arbeitslos melden.
Anfragen bzw. bescheid sagen das du ab dann und dann wieder in Deutschland sein wirst solltest du, und auch schon nach Stellen suchen, allerdings kannst du dich erst arbeitslos melden wenn du in Deutschland gemeldet bist und hast auch erst ab dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Leider ist die deutsche Bürokratie da etwas sehr engstirnig - grade was den Wohnsitz angeht.
Hatte meine Rückkehr angemeldet, aber noch keine Meldeadresse als ich hier ankam, daraufhin wurde mein Antrag nicht bearbeitet.
Was Vorstellungsgepräche angeht solltest du dich sehr genau erkundigen. Nicht alle Arbeitgeber tragen diese Kosten !!!
Der Weg "nach haus" ist mit vielen Steinen ausgelegt.

Liebe Grüße

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 9:30 pm
von blaugrau
Catl hat geschrieben:Desillusionierender Anruf bei KELA: Sie zahlen weder Arbeitslosengeld noch Krankenversicherung nach Ablauf des Vertrags, weder in FIN noch in D. :shock: Wenn ich Finne wäre, wär das natürlich was anderes. Ich muss sagen, das finde ich schon heftig, immerhin konnte ich die dt. Krankenversicherung auch noch länger (freiwillig) behalten.

Also irgendwie hab ich das Gefühl das kann so nicht stimmen.. Immerhin sagt Kela selbst dass
Kela hat geschrieben:Suomessa asuvalla, työssä olleella työttömällä työnhakijalla on oikeus saada työttömyyspäivärahaa, jos hän täyttää työssäoloehdon. Kelan maksamaa peruspäivärahaa ja työttömyyskassojen maksamaa ansiopäivärahaa maksetaan pääosin samoin edellytyksin. Ansiopäivärahan saamisen edellytyksenä on lisäksi työttömyyskassan jäsenyys vähintään työttömyyttä edeltäneiden 10 kuukauden ajalta.

Työttömyyspäivärahaa voi saada 17 - 64-vuotias työtön, joka

* asuu Suomessa
* ilmoittautuu työttömäksi työnhakijaksi työvoimatoimistoon
* hakee kokoaikatyötä
* on työkykyinen ja työmarkkinoiden käytettävissä
* täyttää työssäoloehdon
Wenn du hier permanent gemeldet bist, und das nehme ich an wenn du schon 3 Jahre hier bist, dann hast du ganz sicher Anspruch auf Arbeitslosengeld, zumindest in FInnland -- und es gibt doch auch das Gesetz dass wenn man in einem EU-Land zur Arbeitslose berechtigt ist, kann man die in einem anderen EU Land maximal 3 Monate in Anspruch nehmen..!

Ich hab das Gefühl dass dir da falsche Auskunft gegeben worden ist, was nicht so selten ist eigentlich.. schau vielleicht nochmal genauer bei http://www.kela.fi, ich bin jetzt sicher keine Expertin aber mir kommt das ganze ziemlich spanisch vor, dass du in FIN keinen Anspruch hättest???.. oder versteh ich da was falsch?

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 9:41 pm
von Dirty_Sophie
Hmmm, ich hatte, da mein Mann zu viel verdient hat in Finnland, auch keinen Anspruch auf das finnische Arbeitslosengeld, ich habe 5 Jahre dort gewohnt.

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 9:47 pm
von blaugrau
Dirty_Sophie hat geschrieben:Hmmm, ich hatte, da mein Mann zu viel verdient hat in Finnland, auch keinen Anspruch auf das finnische Arbeitslosengeld, ich habe 5 Jahre dort gewohnt.

ahh, ok, dann hast du aber schon rechlichen Anspruch gehabt, nur durch die Klausel der Familieneinkommensprüfung hat sich der wieder aufgehoben, jedenfalls würde ich das so verstehen? Warst du da auch Mitglied einer Gewerkschaft oder unabhängigen Arbeitslosenfonds? Ich weiss, dass Kela die Höhe der Grundarbeitslose vom Einkommen des Partners abhängig macht, aber bin mir nicht sicher wie das mit der einkommensabhängigen Arbeitslosenversicherung aussieht, ob die auch so relativiert wird (wäre irgendwie arg)?

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 11:07 pm
von Catl
Danke für Eure Tipps! @blaugrau: danke für den Text, leider versteh ich nicht sehr viel :oops: , aber ich habe mittlerweile auch den Eindruck, das kann nicht stimmen (die Dame war nicht sehr gesprächig und wirkte auch nicht grad kompetent). Zumindest in Finnland müsste man nach 3 Jahren (sind ja erst nächsten Oktober 3 :wink: ) AL-Geld bekommen. Wenn man allerdings nach D zurückgeht, wird es vermutlich nicht gezahlt, weil man dann dem finnischen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.
Bezüglich AL-Meldung in D: habe mich bei der Agentur für Arbeit erkundigt: Man muss sich mindestens 3 Monate vor Vertragsende in D arbeitssuchend melden. Am besten, man wendet sich an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die schicken einem dann Unterlagen zu, was man alles erledigen muss. Wichtig für die Pension ist das Formular E 301, in dem die Arbeitszeit aufgelistet ist. Möglicherweise kann man über dieses Formular auch einen Anspruch auf eine Versicherungsanwartschaft in D geltend machen.

Irgendwie seltsam, dass es überall informationen für Rückkehrer aus D in andere Länder gibt, aber nichts für deutsche Rückkehrer. :roll:

Wie war das denn bei Euch mit der Versicherung?

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 11:14 pm
von fax
blaugrau hat geschrieben:
Kela hat geschrieben:Suomessa asuvalla
Das ist die entscheidende Vorbedingung. Möglich, dass sich mit den drei Monaten etwas drehen ließe, aber vermutlich ist Catl von Anfang an zu deutscher Unterstützung berechtigt, dann hat sich das ohnehin erledigt. Die finnischen Zusatzversicherungen, jedenfalls meine, sind übrigens davon abhängig, dass man in Finnland wohnt und Arbeitslosengeld bezieht. Nach fünf Seiten Bedingungen und zehn Seiten Anweisungen zur Berechnung habe ich aufgegeben, die Details verstehen zu wollen.

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Do Nov 20, 2008 7:40 am
von blaugrau
Wenn du in Finnland Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dann kannst du das 3 Monate lang im Ausland in Anspruch nehmen, d.h. Finnland zahlt dir 3 Monate lang Arbeitslosengeld nach Deutschland. Das ist keine Finnland-spezifische Regelung, sondern eine EU-weite Regelung (und Kela schreibt darüber auch auf der Webseite). Allerdings musst du dafür innerhalb der ersten Woche in Deutschland dich dort arbeitslos melden.

Hier Zitat von Kela's Webseite:
Kela hat geschrieben: Unemployed persons can seek employment in another EU/EEA country or in Switzerland for up to three months while receiving unemployment allowance (basic or earnings-related) from Finland. Labour market subsidy is not payable abroad.

After arriving in the country in which you intend to look for a job, you must within 7 days register as an unemployed job seeker. You must have a certificate from Kela or an unemployment fund showing that you are entitled to unemployment benefits (form E303). If you find a job within 3 months, you will normally be covered under the social security system of your country of employment.
Also ich wage jetzt kühn zu behaupten dass du ganz sicher zur Arbeitslose in Finnland berechtigt bist (und du diesen Anspruch damit auch für die ersten drei Monate nach Deutschland mitnehmen kannst). Du bist ja auch krankenversichert hier? Um Krankenversicherung zu bekommen (von bestimmten Ausnahmen abgesehen), muss man genauso wie für die Arbeitslose permament registriert sein beim Maistraatti - was ich schwer annehme dass du bist wenn du hier schon seit mehr als 2 Jahren arbeitest. Damit zahlst du auch regelmäszig die Pflichtarbeitslosenversicherung ein...

Hier nochmal der gleiche Text von vorher auf Englisch von der Kela-Webseite:
Kela hat geschrieben: Unemployment allowance is payable to unemployed persons

* who are between ages 17 and 64 and living in Finland (persons between 65 and 67 are as a general rule, eligible only when temporarily laid off)
* who are fit and available for work
* who have registered with an employment office (no registration necessary if an employer informs the employment office of an im-pending furlough);
* who are seeking full-time employment;
* for whom no suitable job or training has been found; and
* who satisfy the condition of previous employment.
Und wenn du dich fragst, was diese "condition of previous employment" ist:
Kela hat geschrieben: The condition regarding previous employment can be satisfied through either paid employment or self-employment. In the case of a wage or salary earner, it is considered to have been satisfied when an employment in which the employee is subject to compulsory unemployment insurance has lasted 43 weeks, having comprised at least 18 hours per week and provided pay in accordance with the terms of a labour agreement.
Also wenn du 43 Wochen lang gearbeitet hast (d.h. die verpflichtende Arbeitslosenversicherung gezahlt hast) -- (und ich würde dazufügen als in Finnland permament wohnhaft beim Maistraatti gemeldet bist), und dieser Job aus mindestens 18 Stunden pro Wochen bestanden hast, dann erfüllst du diese Bedingung.

Wenn du nicht sofort sondern vielleicht erst in einem Jahr zurück nach Deutschland ziehen willst, dann empfehle ich, einer Gewerkschaft oder einem unabhängigen Arbeitslosenfonds beizutreten (wenn du das nicht sowieso schon gemacht hast). Nur dadurch hast du Anspruch auf *einkommensabhängiges* Arbeitslosengeld! Kela's Arbeitslosengeld ist nämlich nur das Grundarbeitslosengeld von ca. 300 Euro im Monat (und gewichtet nach dem Familieneinkommen, d.h. wenn dein Partner "zu viel" verdient, reduziert sich das ganz gehörig und womöglich auf Null, wie von der vorigen Posterin erwähnt). Ich bin mir nicht sicher, wie es in dieser Hinsicht mit dem einkommensabhängigen Arbeitslosengeld aussieht, aber könnte mir vorstellen dass davon mehr übrig bleibt.

Damit du zum einkommensabhängigen Arbeitslosengeld berechtigt bist, musst du mind. 10 Monate lang die Gewerkschaftsbeiträge bezahlt haben (so um die 1% vom monatlichen Bruttogehalt) d.h. mindestens 10 Monate lang Mitglied gewesen sein (das gleiche gilt glaub ich auch für den unabhängigen Arbeitslosenfonds, der deutlich "billiger" ist (so um die 60Euro im Jahr glaub ich, bin jetzt aber nicht sicher)). Der unabhängige Arbeitslosenfonds kommt natürlich ohne jegliche politische Unterstützung.

Vielleicht kannst du ja mal Kela besuchen gehen und die relevanten Stellen von ihrer eigenen Homepage auf Englisch oder Finnisch mitnehmen und ihnen unter die Nase halten und sie dann nochmal fragen, wie das mit deinen Ansprüchen aussieht ;-)

Re: Rückkehr nach D - Kela etc.

Verfasst: Do Nov 20, 2008 8:59 am
von Catl
Tausend Dank für Eure Hilfe!!! pray pray
Werd mir unbedingt die Seiten bei Kela nochmal ansehen. Hatte schon mal reingeschaut, aber dann gedacht, die Sachbearbeiter wüssten vielleicht besser Bescheid, besonders beim Office for International Affairs... Wenn es konkreter wird druck ich die Seiten aus und geh mal zu unserer Filiale, denn am Telefon hiess es gleich, sie hätten von den internationalen Dingen keine Ahnung. :roll: Werd mich jetzt unbedingt bei einer Union erkundigen.
@blaugrau: Ja, ich bin hier für die 3 Jahre als permanent wohnhaft gemeldet, zahle die Sozial- und Rentenabgaben und arbeite Vollzeit (ich glaube es waren offiziell knapp 40 Stunden pro Woche).