EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Ideenaustausch zum Thema Leben in Finnland.
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louhi82
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EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von louhi82 »

Ich ziehe im April nach HElsinki. Versichert bin ich bis jetzt über die TEchniker Krankenkasse, die auch EU-weit gilt. Aber das gilt doch nur für Urlaub so, oder? Wie versichere ich mich in Finnland, wenn ich dort lebe und nicht nur zum Urlaub dort bin?
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fax
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von fax »

Schau mal hier z.B.: http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=4&t=2313
Klär auf jeden Fall mit der TKK ab, dass du dort solange versichert wirst, bis du in Finnland in die öffentliche Krankenversicherung aufgenommen bist. Das kann ein paar Monate dauern, selbst wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.
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fax
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von fax »

Gut dass du das noch mal deutlich sagst, dauert ein paar Jährchen, bis solche Erkenntnisse durch meine Schädeldecke tröpfeln.

Was genau bedeutet eigentlich mit erstem Wohnsitz in Finnland gemeldet in dem Fall? Die Anmeldung bei der Polizei hat bei mir ein paar Monate gedauert im Sommer 2006. Bis dahin braucht man vermutlich eine deutsche Versicherung? Als Angestellter wird man evtl. sofort von der ärztlichen Versorgung durch den Arbeitgeber erfasst, aber eine klare Aussage habe ich dazu noch nirgendwo gefunden. Ein unangenehmer Nebeneffekt ist auch, dass die europäische Krankenversicherungkarte von Kela ausgestellt wird.
Agricola
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von Agricola »

Stefan hat geschrieben:KELA ist NICHT die Krankenversicherung! KELA ist die Sozialversicherung.
Die Kela sieht das leicht anders:
http://www.kela.fi/in/internet/english. ... enDocument

Zitat: "The National Health Insurance (NHI) scheme is part of the Finnish social security system. " "You must be covered under the NHI scheme in order to qualify for reimbursement of medical expenses. To prove your coverage and your eligibility for reimbursements, present your personal Kela card at the pharmacy or the medical clinic."
hilla
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von hilla »

1. Wohnsitz heißt: kotikunta Helsinki, kotikunta Tampere yms.- kann bestätigen, dass das Terveyskeskus mit 1. Wohnsitz in Anspruch genommen werden kann. Kotikunta bekommt man beim Maistraatti. In der Työterveys, falls vom Arbeitgeber bereitgestellt, ist man auch ohne Kela-Karte- työterveys ist aber nur basic stuff soweit ich das bisher durchschaue. Evt. hat der Arbeitgeber auch eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer. Wie den ganzen Dingen auch ganz genau nun sei, ich empfehle Auslandskrankenversicherung für 8 Euro/Jahr (oder so- z. B. HUK Coburg) aus Deutschland- dann ist man wenigstens für die ersten paar Tage (z. B. 42 Tage) einer Reise ins Ausland versichert- mit Versicherungsgeber in Deutschland aber besser nachchecken, ob das auch gilt, wenn man gar nicht beabsichtigt, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Eine europäische Krankenversicherungskarte aus Deutschland kann bestimmt zu Anfang auch nicht schaden. Das schlimmste, wofür man gewappnet sein sollte ist ja wohl ein Krankenhausbesuch- also in irgendeiner Weise würde ich dann schon gern krankenversichert sein- egal wo. Und so habe ich es auch gemacht.
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fax
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von fax »

Stefan hat geschrieben:Du kannst Dich auch ohne Polizei beim Maistraatti anmelden. Allerdings wird dann die Anmeldung auf drei Monate begrenzt ("Verfallsdatum").
Ja, klar, man meldet sich ja auf jeden Fall beim Magistrat bevor die Polizeianmeldung durch ist. In der Zeit wird man als vorläufig wohnhaft hier registriert. Aber berechtigt das schon zur Krankenversorgung? Könnten sich dann nicht alle Ausländer hier registrieren und ein paar Monate versorgen lassen, bevor sie ausgewiesen werden?
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Catl
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von Catl »

@louhi82: Ich war in Deutschland auch bei der TKK versichert und die wollten von mir einen Nachweis von der KELA, dass ich in Finnland versichert bin, sonst hätte ich die TKK-Versicherung nicht kündigen können (damit soll wohl vermieden werden, dass man dann plötzlich ohne Versicherung dasteht). Wenn Du nur für ca. 1 Jahr als Austauschstudent oder Aupair nach Finnland gehst, würde ich persönlich die deutsche Versicherung behalten (mit der europ. Krankenversicherungskarte von der TKK), auch wenn Du da vielleicht höhere monatliche Beiträge zahlen musst (habe das damals bei meinem Auslandsstudium auch so gemacht und konnte ohne Probleme zum Arzt gehen). Denn wenn Du sie kündigst, kann es bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland schwierig werden, dort wieder reinzukommen. Man braucht dann entweder einen Job oder eine Anwartschaft (d.h. man zahlt monatlich (ca. 100 € oder so) für den Anspruch, sich dort später wieder versichern zu dürfen. Leistungen kann man während dieser Zeit nicht in Anspruch nehmen). Möglicherweise können auch die Arbeitsjahre in Finnland anerkannt werden, um wieder in die dt. KV aufgenommen zu werden.
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von Neganur »

Stefan hat geschrieben:Du kannst Dich auch ohne Polizei beim Maistraatti anmelden. Allerdings wird dann die Anmeldung auf drei Monate begrenzt ("Verfallsdatum").
Ich komme gerade vom Maistraatti in Helsinki, angeblich gibt es seit März/April 2009 keine temporäre Anmeldung mehr und man muss auf jedem Fall zuerst bei der Polizei in Malmi vorbei.
Ich dachte ich kann meine Adresse schon vorher registrieren lassen?

Die TKK möchte von mir gerne eine Kopie hiervon haben.
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vole04
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von vole04 »

Bei mir hat die Versicherung klar mitgeteilt wie lange die Uebergangszeit ist in der sie gültig ist.
Auch andere Versicherung (z.B. Haftpflicht) sind nicht immer oder für ewig gültig.
Sicherlich hängt das aber auch vom Versicherungsunternehmen ab.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
lars
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von lars »

Catl hat geschrieben: Wenn Du nur für ca. 1 Jahr als Austauschstudent oder Aupair nach Finnland gehst, würde ich persönlich die deutsche Versicherung behalten (mit der europ. Krankenversicherungskarte von der TKK), auch wenn Du da vielleicht höhere monatliche Beiträge zahlen musst (habe das damals bei meinem Auslandsstudium auch so gemacht und konnte ohne Probleme zum Arzt gehen).
Frag nach einer "Anwartschaftsversicherung." Damit kannst du quasi deine deutsche KV "stillegen", d.h. du zahlst minimale Beitraege, kannst dafuer keine Leistungen in Anspruch nehmen, kannst aber jederzeit wieder als Vollmitglied zurueck. (Wobei mir nicht klar ist, ob man das innerhalb der EU wirklich braucht; meine KV konnte mir das 2006 nicht schluessig klaeren, daher hab ich jetzt eine.) Bei meiner KV sind das ca. 40 Euro/Monat fuer die Anwartschaft; nicht wirklich guenstig, aber besser als der volle Tarif.
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fax
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von fax »

lars hat geschrieben:Frag nach einer "Anwartschaftsversicherung." Damit kannst du quasi deine deutsche KV "stillegen", d.h. du zahlst minimale Beitraege, kannst dafuer keine Leistungen in Anspruch nehmen, kannst aber jederzeit wieder als Vollmitglied zurueck. (Wobei mir nicht klar ist, ob man das innerhalb der EU wirklich braucht; meine KV konnte mir das 2006 nicht schluessig klaeren, daher hab ich jetzt eine.)
In Deutschland hat man nur als Angestellter ein Anrecht, in die öffentliche KV aufgenommen zu werden. Für Selbständige, Studenten, Rentner, Arbeitslose, etc. lohnt sich evtl. die Anwartschaft, wenn man nur eine begrenzte Zeit in Finnland sein will.
lars hat geschrieben:Bei meiner KV sind das ca. 40 Euro/Monat fuer die Anwartschaft; nicht wirklich guenstig, aber besser als der volle Tarif.
Meine KV wollte damals noch mehr.
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Catl
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Re: EU- Krankenversicherung weiterhin gültig?

Beitrag von Catl »

Es kann aber auch sein, dass man sich in D wieder gesetzlich versichern kann, auch wenn man noch nicht wieder einen Job hat, sofern man lückenlos bei einer KV versichert war. Zumindest wurde mir gesagt, dass meine Zeit bei der KELA u.U. in D anerkannt würde. Allerdings weiss ich nicht, ob es da einen Mindestzeitraum gibt. Dafür braucht man ein Formular von der KELA mit der Bestätigung der Versicherungszeit, das war das Formular E 121, glaube ich.

Falls man für weniger als ein Jahr ins (europäische?) Ausland geht kann man bei seiner Versicherung das Formular E 112 beantragen. Damit geht man im Gastland zu einer Krankenversicherung und kann dann für diesen Zeitraum die Leistungen der KV im Gastland in Anspruch nehmen, also nicht nur im Notfall, wie mit der europ. KV-Karte.
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