Kleiner Sparwink in die Runde, von dem nicht mal viele Finnen wissen:
Jeder Angestellte ist automatisch über den Arbeitgeber gesetzlich auch lebensversichert (Stichwort: Ryhmähenkivakuutus). Der Versicherungszeitraum ist während des Angestelltenverhältnisses bis - bei Arbeitslosigkeit (evt. auch generell bei Nichterwerbstätigkeit, weiss ich nicht mehr) - 3 Jahre nach Beschäftigungsende.
Die Arbeitgeber bezahlen die Beiträge zunächst an ihren Versicherungspartner (Pohjola, If, etc.) und diese legen diese LV zentral bei Retro ( http://www.retro.fi ) an. Unter "korvaussummat" kann man die Schadensfallzahlungen einsehen, z.B. Tod unter 50 Jahren EUR 14,120 + EUR 6,290 pro Kind. Bei Unfalltod Erhöhung der Schadenssumme um 50%. Auf den Seiten gibt's auch die Anleitung zum Procedere im Schadensfall. Also evt. den Familienangehörigen Bescheid geben.
Unterm Strich bleibt natürlich die Frage, ob man als Angestellter die private selbstgezahlte LV beibehält. Ich hab sie dann gleich beendet.
Zur Info!
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Nachtrag: der Versicherungsschutz betrifft nicht nur Arbeitszeit o.ä., sondern ist wohlgemerkt rund um die Uhr gegeben, also auch im Urlaub im mökki. Solange man nicht fahrlässig handelt natürlich. Genaueres in den ehdot.
Gesetzliche Lebensversicherung durch den Arbeitgeber
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WEITERSAGEN!
- jetzt auch auf Twitter: @saksalaiset
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Guter Tipp! Die Einzelheiten kannte ich nicht, die Tatsache schon, aber die Summen scheinen nicht so hoch zu sein. Ich hab bisher eine Provinzialversicherung (als Altersvorsorge) behalten, obwohl es z.Zt. damit nicht so rosig aussieht, aber kündigen, verkaufen usw. ist mit Verlusten oder grossen Umständen verbunden. Oder wie macht man das am besten? (die IBAN Zahlungen sind schon lästig). Tapiola ist ein wenig hyperaktiv, um mir noch eine Versicherung/Rentenverscherung anzudrehen. Ich weiss nicht so recht...
@ Sid:
die bestehende LV ist in Deutschland, nehme ich an?
Die Kapital-LV (iso Risiko-LV) hat für eine Langzeitanlage (20-30 Jahre) eine relativ niedrige Verzinsung, die man mit Wertpapieranlagen wie etwa Fonds ohne nennenswertes Risiko (langes Investment!) problemlos schlagen kann.
Dagegen haben die LV verschiedene steuerliche Vorteile, wie etwa ein Teil der Auszahlung im Erlebnisfall ist (m.W. auch in Finnland) steuerfrei bzw. kann steuerfrei verschenkt werden, etc. aber dies hängt von der Gesetzgebung ab, die sich bis in 20 Jahren noch ändern kann.
Die Risikoabdeckung des Versichers für den Todesfall des Versicherungsnehmers frisst allerdings einen Teil der eingezahlten Summe (etwa 25% fliessen gar nicht in die Anlagesumme, die später ausgezahlt wird, sondern sind aus Sicht des Versicherten "futsch").
Eine vorzeitige Auflösung der LV ist nur mit Abschlägen möglich. Es kommt grundsätzlich darauf an, wie lange und wie viel man bereits eingezahlt hat (ergo: wie viel man dann verliert). Allerdings gab es ein Urteil des BGH im Sinne des Verbrauchers zur vorzeitigen Auflösung, genaueres nachzulesen unter http://www.stiftung-warentest.de/online ... 40710.html
Jeder Fall ist verschieden und individuell und man kann nichts pauschalisieren. Daher am besten mal mit jemandem reden, der sich damit auskennt! Ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls würde ich spontan sagen, wenn Du erst max. 5 Jahre einzahlst, wäre ein Vorsorgen über Fonds-Sparplan o.ä. sinnvoll...
die bestehende LV ist in Deutschland, nehme ich an?
Die Kapital-LV (iso Risiko-LV) hat für eine Langzeitanlage (20-30 Jahre) eine relativ niedrige Verzinsung, die man mit Wertpapieranlagen wie etwa Fonds ohne nennenswertes Risiko (langes Investment!) problemlos schlagen kann.
Dagegen haben die LV verschiedene steuerliche Vorteile, wie etwa ein Teil der Auszahlung im Erlebnisfall ist (m.W. auch in Finnland) steuerfrei bzw. kann steuerfrei verschenkt werden, etc. aber dies hängt von der Gesetzgebung ab, die sich bis in 20 Jahren noch ändern kann.
Die Risikoabdeckung des Versichers für den Todesfall des Versicherungsnehmers frisst allerdings einen Teil der eingezahlten Summe (etwa 25% fliessen gar nicht in die Anlagesumme, die später ausgezahlt wird, sondern sind aus Sicht des Versicherten "futsch").
Eine vorzeitige Auflösung der LV ist nur mit Abschlägen möglich. Es kommt grundsätzlich darauf an, wie lange und wie viel man bereits eingezahlt hat (ergo: wie viel man dann verliert). Allerdings gab es ein Urteil des BGH im Sinne des Verbrauchers zur vorzeitigen Auflösung, genaueres nachzulesen unter http://www.stiftung-warentest.de/online ... 40710.html
Jeder Fall ist verschieden und individuell und man kann nichts pauschalisieren. Daher am besten mal mit jemandem reden, der sich damit auskennt! Ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls würde ich spontan sagen, wenn Du erst max. 5 Jahre einzahlst, wäre ein Vorsorgen über Fonds-Sparplan o.ä. sinnvoll...
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