Gesetzliche Lebensversicherung durch den Arbeitgeber
Verfasst: Di Nov 21, 2006 6:45 pm
Kleiner Sparwink in die Runde, von dem nicht mal viele Finnen wissen:
Jeder Angestellte ist automatisch über den Arbeitgeber gesetzlich auch lebensversichert (Stichwort: Ryhmähenkivakuutus). Der Versicherungszeitraum ist während des Angestelltenverhältnisses bis - bei Arbeitslosigkeit (evt. auch generell bei Nichterwerbstätigkeit, weiss ich nicht mehr) - 3 Jahre nach Beschäftigungsende.
Die Arbeitgeber bezahlen die Beiträge zunächst an ihren Versicherungspartner (Pohjola, If, etc.) und diese legen diese LV zentral bei Retro ( http://www.retro.fi ) an. Unter "korvaussummat" kann man die Schadensfallzahlungen einsehen, z.B. Tod unter 50 Jahren EUR 14,120 + EUR 6,290 pro Kind. Bei Unfalltod Erhöhung der Schadenssumme um 50%. Auf den Seiten gibt's auch die Anleitung zum Procedere im Schadensfall. Also evt. den Familienangehörigen Bescheid geben.
Unterm Strich bleibt natürlich die Frage, ob man als Angestellter die private selbstgezahlte LV beibehält. Ich hab sie dann gleich beendet.
Zur Info!
____
Nachtrag: der Versicherungsschutz betrifft nicht nur Arbeitszeit o.ä., sondern ist wohlgemerkt rund um die Uhr gegeben, also auch im Urlaub im mökki. Solange man nicht fahrlässig handelt natürlich. Genaueres in den ehdot.
Jeder Angestellte ist automatisch über den Arbeitgeber gesetzlich auch lebensversichert (Stichwort: Ryhmähenkivakuutus). Der Versicherungszeitraum ist während des Angestelltenverhältnisses bis - bei Arbeitslosigkeit (evt. auch generell bei Nichterwerbstätigkeit, weiss ich nicht mehr) - 3 Jahre nach Beschäftigungsende.
Die Arbeitgeber bezahlen die Beiträge zunächst an ihren Versicherungspartner (Pohjola, If, etc.) und diese legen diese LV zentral bei Retro ( http://www.retro.fi ) an. Unter "korvaussummat" kann man die Schadensfallzahlungen einsehen, z.B. Tod unter 50 Jahren EUR 14,120 + EUR 6,290 pro Kind. Bei Unfalltod Erhöhung der Schadenssumme um 50%. Auf den Seiten gibt's auch die Anleitung zum Procedere im Schadensfall. Also evt. den Familienangehörigen Bescheid geben.
Unterm Strich bleibt natürlich die Frage, ob man als Angestellter die private selbstgezahlte LV beibehält. Ich hab sie dann gleich beendet.
Zur Info!
____
Nachtrag: der Versicherungsschutz betrifft nicht nur Arbeitszeit o.ä., sondern ist wohlgemerkt rund um die Uhr gegeben, also auch im Urlaub im mökki. Solange man nicht fahrlässig handelt natürlich. Genaueres in den ehdot.