Steuervergünstigung bei arbeitsbedingtem Umzug?

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Micha
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Steuervergünstigung bei arbeitsbedingtem Umzug?

Beitrag von Micha »

Es gibt zumindest in Deutschland die Möglichkeit, die Kosten eines arbeitsbedingten Umzugs zumindest teilweise steuerlich abzusetzen. Aus diesem Grund, so weiss ich noch, sollte man aus steuerlichen Gesichtspunkten einen Umzug spät im Jahr umgehen, da in dem Jahr nur noch wenig in D verdient wird, und damit nur ein Teil abgesetzt werden kann...

Leider weiss ich im Detail zu dieser steuerlichen Variante nicht mehr (Absetzbare Kosten, Nachweis, Höchstbetrag, blabla) dazu und will mal in die Runde fragen, ob jemand dazu Erfahrungen hat.

Das Ganze interessiert natürlich auch andersrum, beim arbeitsbedingten Umzug nach Finnland...!
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derdingens
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Beitrag von derdingens »

Moinmoin;
das ist eigentlich Jacke wie Hose- das Einkommen in Deutschland wird dann einfach aufs Jahr hochgerechnet. Weil der Monatsverdienst dann geringer ist, gibts ein paar Euros zurueck. Das gleiche gilt dann auch fuer denn Rest des Jahres in Finnland :D . Aber absetzen kann man den (EU-)Umzug eigentlich nur, wenn man vorher mindestens 3 Monate arbeitslos war. So wars zumindest vor 2 Jahren. Dann gäbs bestimmt eine saftige Pauschale...
Gruss,
Dingens
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Micha
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Beitrag von Micha »

Aha, man muss also arbeitslos gewesen sein davor?! Weiss jemand Konkreteres?

@derdingens: der Steuerhaken mit dem Umzug Ende des Jahres war folgender, Beispiel Umzug am 30.11.06:
Bruttoverdienst des Gesamtjahres 2006 in Deutschland gering (nur ein Monat), daher auch Gesamtjahressteuerbetrag gering. Es gibt also mitunter nicht genug Steuern, von denen man die Absetzungen machen kann! Im nächsten Jahr wäre dies evt. möglich gewesen, da mehr Jahreseinkommen und höhere Steuerpflicht, etc.
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Micha
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Beitrag von Micha »

Also mit der Bedingung der Arbeitslosigkeit (derdingens) bin ich mir nicht ganz sicher, denn seit 2006 können sogar Umzüge mit privater Veranlassung (vs. berufsbedingte) abgesetzt werden.

Bei berufsbedingtem Umzug kann ein Teil der Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu benutzt man die Anlage N.

Ich finde gerade keine genaueren Angaben zu absetzbaren Beträgen, aber als Werbungskosten können angeblich anerkannt werden: Transportkosten, Reise- und Fahrtkosten, gleichzeitige Mietkosten für die alte und die neue Wohnung, Maklergebühren, sogar Nachhilfeunterricht für die Kinder (wenn die Kinder in ihrer neuen Schule nicht auf Anhieb klar kommen!).

Wie gesagt finde ich auf Anhieb keine Beträge..
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derdingens
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Beitrag von derdingens »

Moinmoin;
falls man nach Deutschland umzieht, kann man sich ja seit Neuestem eine "verbindliche Auskunft" vom Finanzamt geben lassen. Pro Stunde 100€, mindestens 50€....weiss aber nicht,ob man die absetzen kann...

Gruss,
dingens

Ach ja: :bduh
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