Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
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Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
Hallo,
mal ne rechtliche Frage zum Autofahren...Darf ein Finne den Wagen seiner deutschen Freundin, solange dieser noch nicht registriert ist (also quasi noch "Touristenauto" ist), ohne deren Begleitung fahren? Mein Freund und ich streiten gerade darüber...
Vielleicht kann sich einer von Euch ja erbarmen und mittels Aufklärung den Schlichter spielen
Danke im Voraus
mal ne rechtliche Frage zum Autofahren...Darf ein Finne den Wagen seiner deutschen Freundin, solange dieser noch nicht registriert ist (also quasi noch "Touristenauto" ist), ohne deren Begleitung fahren? Mein Freund und ich streiten gerade darüber...
Vielleicht kann sich einer von Euch ja erbarmen und mittels Aufklärung den Schlichter spielen
Danke im Voraus
- Finnrotti
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Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
wie kann man sich denn über sowas streiten? Warum sollte denn der Finne nicht dieses Auto fahren dürfen - kein Führerschein?
Finnrotti
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Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
lol..mit nem Finnen kann frau sich über so manches streiten
Nein, er sagt, er darf den Wagen nicht fahren, wenn ich nicht dabei bin, weil er keine Steuer dafür bezahlt hat..soviel ich aber weiß, gilt das erst nach der Registrierung. Das dürfen dann nur Ehepartner und Kinder (hab ich hier irgendwo mal gelesen, glaub ich)...aber kann auch sein, dass ich mich irre.
Nein, er sagt, er darf den Wagen nicht fahren, wenn ich nicht dabei bin, weil er keine Steuer dafür bezahlt hat..soviel ich aber weiß, gilt das erst nach der Registrierung. Das dürfen dann nur Ehepartner und Kinder (hab ich hier irgendwo mal gelesen, glaub ich)...aber kann auch sein, dass ich mich irre.
Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
Es gibt haufenweise Bedingungen und Möglichkeiten, die kannst du dir hier anlesen: http://www.tulli.fi/en/finnish_customs/ ... 008_en.pdf
Nach der Registrierung ist den Behörden das egal soweit ich weiß, es sei denn du hast das KFZ steuerfrei als Umzugsgut eingeführt. Die Standardversicherungsverträge decken aber meistens nur Ehepartner mit ab.Dani hat geschrieben:soviel ich aber weiß, gilt das erst nach der Registrierung. Das dürfen dann nur Ehepartner und Kinder (hab ich hier irgendwo mal gelesen, glaub ich).
- schneemaennchen
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Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
dann wird die beschränkung in die zulassung eingetragen.fax hat geschrieben: ... es sei denn du hast das KFZ steuerfrei als Umzugsgut eingeführt....
der lebenspartner darf das auto aber auch fahren, verheiratet muss man nicht sein.
Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
Es darf also ohne spezielle Bewilligung nicht gefahren werden.1.2 Right of person permanently resident in Finland to temporary tax-free use of motor vehicle
As a rule, a person permanently resident in Finland is not allowed, not even occasionally, to use a
foreign-registered vehicle on the road without paying car tax. There are, however, some exceptions to this rule. In such cases a declaration of use submitted to Customs is usually required and sometimes also a permit to transfer the vehicle.
Ich kenne diese Bestimmungen zB. auch von der Schweiz.
Mühsam finde ich auch, dass man bei einem Umzugsauto nach Ablauf der Sperrfrist die Freigabe beim Zoll beantragen muss.
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Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
also hatte er tatsächlich recht...ähk
der Witz ist nur, dass ich ihn in meine deutsche Kfz-Versicherung hab eintragen lassen...und trotzdem darf er es ned fahren? Ich mein, ich zahl ja Steuern dafür, nur eben nicht bzw noch nicht in FIN.
Und ja, das Auto wäre Umzugsgut....
der Witz ist nur, dass ich ihn in meine deutsche Kfz-Versicherung hab eintragen lassen...und trotzdem darf er es ned fahren? Ich mein, ich zahl ja Steuern dafür, nur eben nicht bzw noch nicht in FIN.
Und ja, das Auto wäre Umzugsgut....
Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
Ja, ich hätte nicht Ehepartner sondern Lebenspartner schreiben sollen.schneemaennchen hat geschrieben:der lebenspartner darf das auto aber auch fahren, verheiratet muss man nicht sein.
Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
kann es sein dass Dein Freund abends nur was trinken will ? Clever der Bursche !
- Finnrotti
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Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
Tenhola hat geschrieben:1.2 Right of person permanently resident in Finland to temporary tax-free use of motor vehicle
As a rule, a person permanently resident in Finland is not allowed, not even occasionally, to use a
foreign-registered vehicle on the road without paying car tax. There are, however, some exceptions to this rule. In such cases a declaration of use submitted to Customs is usually required and sometimes also a permit to transfer the vehicle.
Au weia, damit wollen sie es den Autoimporteuren wohl schwer machen und sie zur sofortigen Registrierung zwingen, was?! Na dann...
Re: Darf ein Finne das Auto eines Touristen ausleihen?
Hallo,
also wir haben es immer so gehandhabt, dass mein finnischer Freund das Auto (deutsches Kennzeichen, als Studentenauto hier angemeldet) nur fahren konnte, wenn ich daneben gesessen bin. Das haben wir auf irgendeinem Zollamt mal so erklärt bekommen. Ausser dem Lebenspartner darf niemand, der dauerhaft hier registriert ist, dieses Auto fahren und man muss zusammen wohnen soweit ich mich erinnere. Geschrieben hab ich das nirgendwo gesehen, aber vielleicht ist dies ja die "Ausnahme" von der erwähnten Regel. Am besten mal direkt beim Autotulli nachfragen. Wir hatten auch mal einen kleinen Unfall, und die Polizei hat nichts dazu gesagt, dass mein Freund das Auto gefahren hat - entweder war es ihnen egal weil nur Blechschaden oder es wurde überprüft und war ok so.
Grüsse,
Alex
also wir haben es immer so gehandhabt, dass mein finnischer Freund das Auto (deutsches Kennzeichen, als Studentenauto hier angemeldet) nur fahren konnte, wenn ich daneben gesessen bin. Das haben wir auf irgendeinem Zollamt mal so erklärt bekommen. Ausser dem Lebenspartner darf niemand, der dauerhaft hier registriert ist, dieses Auto fahren und man muss zusammen wohnen soweit ich mich erinnere. Geschrieben hab ich das nirgendwo gesehen, aber vielleicht ist dies ja die "Ausnahme" von der erwähnten Regel. Am besten mal direkt beim Autotulli nachfragen. Wir hatten auch mal einen kleinen Unfall, und die Polizei hat nichts dazu gesagt, dass mein Freund das Auto gefahren hat - entweder war es ihnen egal weil nur Blechschaden oder es wurde überprüft und war ok so.
Grüsse,
Alex