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Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Mi Mär 16, 2011 6:35 pm
von Lumimyrsky
Hallo :D

ich wohne nun fast 4 jahre in finnland ... wollte gerne wissen was ich fuer die finnische staatsbuergerschaft benötige..

freue mich ueber eure hilfe ..

achja ich weiss das ich mind. 5 jahre hier wohnen muss und einen sprachtest der stufe 3 benötige.. mehr weiss ich nicht ..

lg stef

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Mi Mär 16, 2011 9:18 pm
von jordekorre
Genaue und offizielle Liste der Voraussetzungen hier (auf Englisch): http://www.migri.fi/download.asp?id=kan ... C365CBA821} (ganzen Link kopieren)

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Do Mär 17, 2011 10:06 am
von Jörg
Lumimyrsky hat geschrieben:Hallo :D

ich wohne nun fast 4 jahre in finnland ... wollte gerne wissen was ich fuer die finnische staatsbuergerschaft benötige..

freue mich ueber eure hilfe ..

achja ich weiss das ich mind. 5 jahre hier wohnen muss und einen sprachtest der stufe 3 benötige.. mehr weiss ich nicht ..

lg stef
Hallo Stef, meiner Meinung nach muss man 6 Jahre hier wohnen, bevor man die Staatsangehörigkeit beantragen kann. Falls man allerdings einen finnischen Lebensgefährten hat, mit dem man noch und schon min. 3 Jahre zusammenlebt, dann reichen 4 Jahre. "Wilde Ehe" reicht, man muss nicht verheiratet sein.

T. Jörg

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Do Mär 17, 2011 1:17 pm
von Loma
Die Frage ist nur:
Wozu eigentlich das ganze, wenn man eh schon EU-Bürger mit unbegrenztem Aufenthaltrecht ist?

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Fr Mär 18, 2011 10:09 am
von galaxis
@Loma:
Neben irrationalen Gründen, wie dem Gefühl "ganzer Finner/ganze Finnin" zu sein kann es vielleicht auch eine Rolle spielen wenn es um Wahlrecht, Erbsachen und vielleicht auch Visa-Fragen (Russland?) geht. Das kommt wahrscheinlich auf den Fall an, vielleicht bringt es auch überhaupt keine Vorteile.
Außerdem ist es in der Geschichte auch zu Auflösungen von Staatenbünden gekommen...

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Fr Mär 18, 2011 3:08 pm
von Neumi
galaxis hat geschrieben:@Loma:
Neben irrationalen Gründen, wie dem Gefühl "ganzer Finner/ganze Finnin" zu sein....
Aus meiner Sicht der einzige vernünftige Grund, dass man sich als Finne / Finnin fühlt.

Auch wenn ich schon 10 Jahren hier wohne, fühle ich mich nicht als Finne, und sehe deshalb keinen Grund für eine Beantragung des Finnischen Staatsbürgerrechts.

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Fr Mär 18, 2011 4:22 pm
von Tenhola
Für Europäer hat eine finnische Staatsbürgerschaft wohl nur einen Vorteil, wenn man sich vielleicht einmal politisch betätigen will. Bei jüngeren Leuten kann dies natürlich für zukünftigen Nachwuchs schon ein Grund sein.
In meinem Alter sah ich persönlich keinen Grund mehr für die finnische Staatsbürgerschaft, obwohl damals keine speziellen Voraussetzungen verlangt wurden ausser die 5 Jahre Anwesenheit.

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Do Sep 22, 2011 10:24 am
von Georg
http://www.migri.fi/netcomm/content.asp ... ,2827,2830:
5 Jahre, wenn Du mit einer Finnin / einem Finnen in einer Beziehung lebst, 4 Jahre am Stück.

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Do Sep 22, 2011 9:16 pm
von vole04
galaxis hat geschrieben:[...]
Außerdem ist es in der Geschichte auch zu Auflösungen von Staatenbünden gekommen...
Und genau daher sollte man sich das überlegen ob man die alte aufgeben will ...

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Do Sep 22, 2011 9:27 pm
von jordekorre
vole04 hat geschrieben:
galaxis hat geschrieben:[...]
Außerdem ist es in der Geschichte auch zu Auflösungen von Staatenbünden gekommen...
Und genau daher sollte man sich das überlegen ob man die alte aufgeben will ...
Deutsche Staatsbürger können ihre Staatsbürgerschaft behalten, wenn sie eine andere EU-Staatsbürgerschaft erwerben. Man kann also beides haben.

Re: Finnische Staatsbürgerschaft

Verfasst: Do Sep 22, 2011 10:03 pm
von vole04
jordekorre hat geschrieben:
vole04 hat geschrieben:
galaxis hat geschrieben:[...]
Außerdem ist es in der Geschichte auch zu Auflösungen von Staatenbünden gekommen...
Und genau daher sollte man sich das überlegen ob man die alte aufgeben will ...
Deutsche Staatsbürger können ihre Staatsbürgerschaft behalten, wenn sie eine andere EU-Staatsbürgerschaft erwerben. Man kann also beides haben.
Habe mich schon lange nicht mehr damit beschäfigt. Das war mir neu, da ich von früher (Bekannte) immer hörte, dass sie die Ihre aufgeben müssen, wenn sie die Deutsche haben wollten oder bekommen durften. Und das war wegen Deutschland und nicht dem Heimatland. Aber ich weiss da wurde viel geändert ... nur eben nicht mehr weiter verfolgt.