Unterhaltsregelung in Finnland?

Fragen zum Familienleben: Partnerschaft sowie Kinder im deutsch-finnischen Umfeld.
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lijoma
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Unterhaltsregelung in Finnland?

Beitrag von lijoma »

Moin
Wer hat genaue Informationen über Unterhaltszahlungen in Finnland.
Ich muss für meine beiden Kinder (15 und 17) Unterhalt bezahlen(Ist ja auch völlig OK)
Aber wie hoch sind die Verflichtungen?
Wo bekomme ich genaue informationen???

Danke
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roelli
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Re: Unterhaltsregelung in Finnland?

Beitrag von roelli »

lijoma hat geschrieben:Moin
Wer hat genaue Informationen über Unterhaltszahlungen in Finnland.
Ich muss für meine beiden Kinder (15 und 17) Unterhalt bezahlen(Ist ja auch völlig OK)
Aber wie hoch sind die Verflichtungen?
Wo bekomme ich genaue informationen???

Danke
Morjens,
genau Aufschlüsseln kann ich dir das nicht, aber vielleicht hilft das hier:

In den Links von: http://fi.wikipedia.org/wiki/Elatusapu
findet man diesen Verein: http://www.elatusvelvolliset.fi

und hier ein paar Zahlen: http://www.om.fi/1182265240526
http://www.kela.fi/in/internet/suomi.ns ... enDocument
Eine Linkliste auch hier:
http://www.miessakit.fi/fi/linkit/erokriisiapua (miessakit ist eine Gongo Truppe!)

In wieweit das jetzt konkret feministisch unterwandert ist und Alles zu deinem Nachteil ausgelegt wird, kann ich nicht sagen.

Das kann man hier gegenprüfen!

http://www.vanhemmat.com/--> Forum: http://vanhemmat.com/phpbb/
http://www.miestentasa-arvo.fi/kannanotot/

Alles Gute!
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lijoma
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Re: Unterhaltsregelung in Finnland?

Beitrag von lijoma »

Danke Roelli

Leider bin ich der Finnischen Sprache nicht mächtig so das ich mit den Links nicht so recht weiterkomme.

Bräuchte einmal ein Rechenbeispiel in dem beide Einkommen unter berücksichtigung der Miete beider Parteien vorkommen.

Auch leben die Kinder in beiden Haushalten.

Bis jetzt habe ich noch niemanden getroffen der mir die Handhabung in Finnland erklären konnte.

Danke
Folgendes habe ich gefunden.Brauche halt nur noch ein Rechenbeispiel:

Die Höhe des Unterhalts für ein Kind wird in Finnland nicht nach einer Tabelle errechnet, sondern individuell vereinbart. Nach § 1 des Gesetzes hat ein Kind Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Angemessener Unterhalt umfasst die Befriedigung der altersgerechten materiellen und geistigen Bedürfnisse, Betreuung und Ausbildung sowie die damit zusammenhängenden Kosten. Nach § 2 des Gesetzes kommen die Eltern für den Unterhalt entsprechend ihren Möglichkeiten auf. Bei der Bewertung der Unterhaltsfähigkeit werden ihr Alter, ihre Arbeitsfähigkeit und die Möglichkeit der Teilnahme am Arbeitsleben, die Höhe der verfügbaren Mittel und andere gesetzlich bestimmte Elemente ihrer Unterhaltspflicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Umfangs des Unterhalts werden zudem die Fähigkeit und die Möglichkeiten des Kindes berücksichtigt, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, sowie Faktoren, die dazu führen, dass die Eltern keine oder nur geringe Unterhaltskosten zu tragen haben.
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E-Wolle
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Re: Unterhaltsregelung in Finnland?

Beitrag von E-Wolle »

Hallo!

Beratung und Berrechnung kannst Du bei Sosiaalivirasto. Die Person die Dir helfen kann nennt sich dort Lastenvalvoja. Wenn die Kinder bei beiden Elternteilen im Monat gleich viel Zeit verbringen wird meist für eine Unterhaltszahlbefreiung entschieden, es sei denn die Einkommenshöhe unterscheidet sich massiv. Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann meld Dich ruhig per PN bei mir.

Liebe Grüße
E-Wolle
Der Moment bestimmt die Geschichte und die Geschichte ein ganzes Leben...
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