Telearbeit für deutschen Arbeitgeber bei Wohnsitz Finnland

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two
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Telearbeit für deutschen Arbeitgeber bei Wohnsitz Finnland

Beitrag von two »

Hi,

kurz zu meiner Situation: ich werde bald in Helsinki wohnen und weiterhin bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt sein. Ein Teil der Arbeitszeit übe ich in Finnland aus (Stichwort: Telearbeit), ein anderer Teil vor Ort in D. Von meiner Krankenkasse in Deutschland habe ich erfahren, dass für mich die Sozialversicherung in Finnland gilt (sprich: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung). Steuern zahle ich weiterhin in D. Ich bekomme den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung in Deutschland ausgezahlt und muss sie hier in Finnland irgendwo einzahlen.

An wen kann ich mich hier in Helsinki wenden? Wer ist mein Ansprechpartner für die Sozialversicherung? Kela? Eläketurvakeskus? Oder eine andere Stelle? Wo kann ich Unterstützung erfahren? Meine Situation ist ja nicht gewöhnlich. Beim Finanzamt hier in Helsinki habe ich schon falsche Informationen bekommen, weil die Sachbearbeiter mit so einer Situation nicht vertraut sind.

Weiß hier jemand Rat?

Gruß
Thomas
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two
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Re: Telearbeit für deutschen Arbeitgeber bei Wohnsitz Finnla

Beitrag von two »

Hi Stefan,

es ist schon richtig, dass ich Steuererklärung auch hier in Finnland abgeben muss. Nur die Lohnsteuer wird in D abgeführt. Ich habe eine finnische Steuerberaterin in D, die sich auch mit finnischem Steuerrecht auskennt. Ferner hat mir das deutsche Finanzamt bestätigt, dass die Lohnsteuer in D abzuführen ist. Steuern und Sozialversicherung hängen nicht zusammen. Bei den Steuern hängt das von dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Finnland zusammen. Ich werde dort Steuern zahlen, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat, also in D. Es wird halt zum Jahresende geschaut, ob ich auch in Finnland noch Steuern zahlen muss. Das klärt meine finnische Steuerberaterin für mich. Man wird halt nur nicht doppelt besteuert.

Bei der Sozialversicherung gibt es ein EG-Abkommen, wonach man seine Sozialversicherung an dem Ort zahlt, wo der Lebensmittelpunkt ist. Das ist der Ort, wo die Familie wohnt. Zweite Bedingung: man muss mindestens 25 % seiner Arbeitszeit am Ort des Lebensmittelpunktes ausüben. Dies ist bei mir der Fall. Ergo: ich muss Sozialversicherung in Finnland zahlen. Frage ist nur wie und wo? Muss ich dann auch noch privat absichern?

Gruß
Thomas
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