Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Fragen zum Familienleben: Partnerschaft sowie Kinder im deutsch-finnischen Umfeld.
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Sandra
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Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von Sandra »

Sooo, nun waren wir etwa 4 Std im Konsulat und ich bin ziemlich überrascht.

Es geht um ein unehelich in Finnland geborenes Kind deutscher Mutter und deutsch-finnischen Vater (hat beide Staatsbürgerschaften).
Frage: Bekommen nur Kinder verheirateter Paare einen Pass OHNE Anmeldung der Geburt beim Standesamt in Berlin??

Bei uns wurde heute der Pass für den Junior abgelehnt obwohl wir alle nötigen Papier auf finnsich und zT auf deutsch übersetzt dabei hatten und eigentlich nur den Passantrag abgeben wollten. Namenserklärung muss man ja vor Ort abgeben.
Uns wurde heute gesagt, wir bräuchten gerade für diese Anmeldung beim Berliner Standesamt die Originale (ist ja klar), die deutschen Übersetzungen inklusive 2 beglaubigter Kopien aller Dokumente. Da wir die Übersetzung nur teilweise hatten (mir wurde am Telefon von der selben Dame gesagt das die finnischen Dokumente für den Pass genügen würden?!) und wir eigentlich erstmal keine Anmeldung beim Standesamt machen wollten, dachte ich das ginge alles klar. Pustekuchen hang

Liegt das jetzt wirklich daran, das Unverheiratete solch Steine in den Weg geworfen wird und Verheiratete kommen um alles drum rum oder waren die - warum auch immer - einfach nur bei uns so pingelig.....ich versteh das absolut nicht mehr weil sich das mit der Auskunft die mir am Telefon gegeben wurde vom KOnsulat wiederspricht.

Erfahrungen?
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fax
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von fax »

Sandra hat geschrieben:Frage: Bekommen nur Kinder verheirateter Paare einen Pass OHNE Anmeldung der Geburt beim Standesamt in Berlin??
Du meinst ohne dass das Kind eine deutsche Geburtsurkunde hat?

Mir ist aus deiner Beschreibung nicht ganz klar geworden, woran konkret jetzt der Antrag für den Reisepass gescheitert ist? Und warum glaubst du, dass Verheiratete es einfacher hätten? Ich habe kurz das Merkblatt der Botschaft für die Beantragung eines Reisepasses durchgelesen und da wird ja eine ganze Latte von Dokumenten verlangt einschließlich Geburtsurkunden beider Eltern und ähnlicher Späße. Soweit ich das überblicke müssen Ehepaare da sogar noch mehr Urkunden anschleppen als Unverheiratete.

Also ehrlich, nachdem ich mir das Merkblatt durchgelesen habe, frage ich mich, warum sich den Aufwand überhaupt jemand mit finnischem Partner antun würde. Der finnische Reisepass ist ruckzuck beantragt und liegt 5 Tage später im Briefschlitz. Eine deutsche Geburtsurkunde lohnt da schon eher, die braucht man später dann evtl. auch für andere Urkunden aus Deutschland.
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hekse
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von hekse »

Ich musste letztes Jahr selber einen neuen Pass bekommen und wegen Fingerabdrücken nach Helsinki fahren. Den Pass davor hatte ich noch übers Konsulat beantragt, aber das geht ja jetzt nicht mehr.
ich hatte einige Tage vorher bei der Botschaft nachgefragt ob ich wirklich alle Dokumente mitbringen muss und die haben dann geantwortet dass ich die nicht brauche weil sie die ja schon vom letzten Pass haben - ich bräuchte nur ein gültiges Virkatodistus und Passbilder. Und als ich dann in der botschaft in Helsinki stand hat die Tante mich dann nach allen Dokumenten gefragt und ganz blöd geschaut als ich gesagt habe ihr habt mir doch gesagt dass ich die nicht brauche... ich solle mich dann erst mal setzen und warten - es würde jetzt ne weile dauern.

den Pass konnte ich dann zum glück am ende beantragen, aber ich sass da eine ganze stunde. wenn sie mir das gleich gesagt hätte hätte ich lieber den papierkram mitgeschleppt.
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Sandra
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von Sandra »

Fax, die haben uns den Pass nicht ausgestellt weil man anscheinend zuerst die Geburtsanmeldung in Berlin machen muss.
Eine andere (verheiratet) Familie musste die Geburtsanmeldung nicht einreichen und hat dennoch die Pässe bekommen und da ging scheinbar auch alles mit finnischen Dokumenten, alles wurde ruckzuck bearbeitet.
Deshalb die Frage ob das nur an der Tatsache liegt, das wir unverheiratet sind?
Die, die mir die Auskunft am Telefon gab war übrigends die selbe am Schalter, umso verwunderter war ich als dann plötzlich eine andere Dame kam und sagte "Ja sooooo einfach geht das nicht, hörmma...." hang
Jetzt muss ich erstmal wieder rumrennen wer mir was beglaubigt. Weiss jemand welches Amt mir die deutschen Übersetzungen für die Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtsbescheinigung beglaubigt? Oder muss ich unsere Übersetzer nochmal anhauen das er uns nochmal jeweils 2 gestempelt und unterschriebene Kopien zukommen lässt?
Mir ist das alles schon wieder so viel deutsche Bürokratie (A sagt einem was anderes als B und dann hat aber C Recht) das ich garkeinen Bock mehr auf den Firlefanz hab, wenns nach mir ginge: finnischer Pass und FERTIG, aber Männe will unbedingt das der Junior seinen Pass bekommt und dann auch die Geburt beantragt wird....
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fax
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von fax »

Das ist ja schon ziemlich gemein, was die mit einem machen. Die haben sich wohl im eigenen Regeldickicht verheddert.

Ich persönlich würde zuerst mal nur die Geburtsurkunde beantragen. Das ist die wirklich wichtige Urkunde, mit der sich später die deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen lässt. So ein Reisepass bringt doch gar nichts und ist nach fünf Jahren sowieso abgelaufen.
laku
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von laku »

Ohoooo, hier ist aber gaanz viel durcheiander gekommen ... aber immer der Reihe nach.

Kurz zur mir: nein, ich bin nicht bei der Botschaft tätig, sondern war im Polizeidienst auf dem Frankfurter Flughafen tätig. Trotz alledem durfte ich mich auf der Akademie mit allen möglichen Gesetzesbüchern, dazugehörigem Juristendeutsch und Bedingungen für Asylanträgen (die auch über das Standesamt Berlin laufen), nicht gültigen Ausweisdokumenten ... und ... und ... und ... herum schlagen.

Ich werde meinen Atworten untereilen. Da bitte nicht böse sein, dass ich es nicht in einen Post schreiben. Ich muss bei machen Dingen einfach auch noch "drüber" lesen, ob es noch aktuell ist. Deswegen das "gestückel" und ich werde bei manchen "Erklärungen auf "vereinfachte Kinderlogik" zurückgreifen. Das nicht, weil ich wen für dümmlich abstempel, sondern einfach des reinen Verständnisses bzw. die Unterschiede zwischen Dingen deutlicher hervorzuheben.

Auf geht's!
laku
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von laku »

Sandra hat geschrieben: Es geht um ein unehelich in Finnland geborenes Kind deutscher Mutter und deutsch-finnischen Vater (hat beide Staatsbürgerschaften).
Frage: Bekommen nur Kinder verheirateter Paare einen Pass OHNE Anmeldung der Geburt beim Standesamt in Berlin??
Es bekommt überhaupt NIEMAND einen Pass ohne Registrierung (egal, ob duch Geburt/Asyl/usw...) beim Standesamt in Berlin.

Das Wort "Geburtsanzeige" stammt aus dem Jahre 1830 (so rum) als im Preussischen Reich die ersten Volkszählungen gemacht wurden. Das alt-deutsche Wort anzeigen bedeutet ein Anzeigen im Sinne von "sichtlich/ bekannt machen". Es ist damt der Registrierungprozess gemeint --- und hat absolut überhaupt nichts mit Papieranzeigen/Urkunde/Ausdruck zu tun.
Bei einer Geburstanzeige wird dem deutschen Bürokratenstaat überhaupt erst einmall mitgeteilt, dass der Jalmari (ich denke mal, das es um ihn geht) überhaupt existiert. Es geht hierbei einzig um, dass Deutschland überhaupt erst mal die Info bekommt, dass der Mäusemann überhaupt lebt und die dt. Staatsbürgerschaft hat. Mit der Geburtsanzeige wird nur der reine Bearbeitungsprozess in Gang gebracht, dass er überhaupt erst einmal in die Datenbank aufgenommen und registriert wird. Dabei wird natüirlich abgeklärt, ob der Jalmari dazu berechtigt ist, aber die Bedingen zur Geburtsanzeigen sind bekannt und ich lass die jetzt weg. Man bekommt für die Geburtsanzeige keinerlei Urkunde/keinen Papierausdruck noch sonst was. Ich habe lediglich einen automitschen Fertig-email vom Standesamt Berlines bekommen, dass der Geburstanzeige meines Sohnes stattgegeben (also korekt nach Voraussetzungen und Form) ist und er im Register aufgenommen ist.

---> ohne Registrierung beim Standesamt Berlin gibt es - niemals, never und für niemanden - ein deutsches Ausweisdokument! Sonst würde die Behöde ja Dokumente/Ukunden/Pässe für "Phantasiepersonen" austellen. Das würde auch bedeuten ich könnte einfach sooo, einfach nur weil ich Lust und Laune zu habe zur Botschaft der USA gehen und mir einen amerikanischen Pass austellen lassen. Ohne Grund, weder noch das ich dazu überhaupt berechtigt wäre einen zu besitzen - einfach so aus dem wirklichen "Nichts" heraus einfach mal so weil ich gerade Bock drauf habe.

Ob die Eltern, verheiratet/ geschieden oder was auch immer ist dabei völlig unrelevant. Bei Findelkindern oder Adoptionen ist es sogar unrelevant wer die Eltern sind - trotzdem werden diese Kids auch dt. Staatsbürger.
Sandra hat geschrieben: Bei uns wurde heute der Pass für den Junior abgelehnt obwohl wir alle nötigen Papier auf finnsich und zT auf deutsch übersetzt dabei hatten und eigentlich nur den Passantrag abgeben wollten. Namenserklärung muss man ja vor Ort abgeben.
Uns wurde heute gesagt, wir bräuchten gerade für diese Anmeldung beim Berliner Standesamt die Originale (ist ja klar), die deutschen Übersetzungen inklusive 2 beglaubigter Kopien aller Dokumente. Da wir die Übersetzung nur teilweise hatten (mir wurde am Telefon von der selben Dame gesagt das die finnischen Dokumente für den Pass genügen würden?!) und wir eigentlich erstmal keine Anmeldung beim Standesamt machen wollten, dachte ich das ginge alles klar. Pustekuchen hang
Bei deinem Erkundigungen hast nur nach den Richtlinien für die Pass gefragt. Der Mitarbeiter des Konsulat ist dann davon ausgegangen, dass es für den Jalmari schon eine Geburtsanzeigen gibt. Somit wäre ein Teil der Dokumente ja schon in der dt. Bürokratie-Datenbank gespeichert gewesen und man hätte diese für die Passaustellung benutzt.
In deinem Fall brauchst du alle Dokumente für die Geburtsanzeigen UND alle Dokumente für die Passbeantragung. Dann wird das zeitgleichen gemacht und ausgestellt.
laku
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von laku »

fax hat geschrieben:
Sandra hat geschrieben:Frage: Bekommen nur Kinder verheirateter Paare einen Pass OHNE Anmeldung der Geburt beim Standesamt in Berlin??
Du meinst ohne dass das Kind eine deutsche Geburtsurkunde hat?

Achtung! Achtung! ... eine GeburtsAnzeige und eine GeburtsURKUNDE sind zwei völlig verschieden Dinge und haben rein nichts miteinander zu tun. Das bitte nicht in einen gemeinsamen Topf werfen.

Wie oben schon geschrieben, die Geburtsanzeigen ist der Registrierungsprozess! die Geburtsurkunde ist nicht mehr als ein Papierausdruck (um es mal salopp zu sagen)
Die Geburtsanzeige ist wichtig, um überhaupt erst einaml irgendwas im Bürokratenstaat für den Jalmari regeln zu können ... die Geb-anzeige ist auch kostenlos, da es eine grundlegende Notwendigkeit ist.

Die Geburtsurkunde ist nur das reine Papierdokument. Für die Ausstellung der Geb-urkunde muss man auch bezahlen, da es nur für dich selbst eine amtliche Bestättigung ist, die man für sich sich schick im Ordner abheftet und dann liegt da Papierchen halt. Du kannst dir jederzeit und unbegrenzt oft einen Geb-urkunde ausstellen lassen. Wenn du magst, gleich 100 Stück und tapezierst die Kinderzimmerwand mit. Rein von juristischen Händling ist das einfach nur ein amtlicher Papierausdruck - eine Quittung, dass für den Jalmari eine Geb-anzeige gemacht wurde und ... der Jalmari auch offiziel vom dt. Staat der Jalmari sein darf. :wink:

Jetzt wird's bestimmt den Zwischenruf geben, dass man die Geb-urkunden hier und da auf Ämtern vorzeigen MUSS. Das hat einfach nur damit zu tun, dass auf den Ämtern einfache Sachbearbeiter, Sekretöööse und Bürogehilfen arbeiten. Das sind Privatpersonen wie ich und du und überhaupt nicht daszu berechtigt, deinen persönlichen Daten einzusehen noch damit irdendetwas anzustellen. Man wird dort höflich gefragt, ob man die Geb-urkunde mithat und wenn du die Urkunde und damit deinen Daten selbst und freiwillig hergibst. erleichtert das dem Sachbearbeiter den Arbeitsaufwand.
Wenn man es "drauf ankommen" lassen mag und ... jetzt zum Beispiel: beim Einwohnermeldeamt im Oberknispel einen neuen Reisepass beantragt ... und die Sachbearbeitern dich nach deinen persönlichen fragt, hast du alles Recht der Welt ihr ein "Nööö, das geht sie gar nichts an, wann und wo ich geboren bin!!!" zu antworten. Sie/Er wird dir dann ein Blanko-Formular zur Beantragungen es Passes ausdrucken, den du selbst ausfüllen kannst. Die haben auf den Einwohnermeldeamt auch fertig adressierte Briefumschläge, die du mitbekommst ...

Ich habe für meinen 2-jährigen eine Geb-anzeige --- keine Geb-urkaunde --- aber den dt. Reispass für ihn. <--- so herum funktioniert es. Da unbedingt aufpassen, dass Geb-anzeige und Geb-urkunde nicht das Gleiche ist.

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Frag gern nach, wenn es beim Juristendeutsch-Gewusel noch Rätzelraten gibt, oder gern auch sonst zum Ablauf. Wir haben das vor 2 Jahren hinter uns bringen dürfen.

Viele liebe Grüsse und nicht unterkriegen lassen.
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Sandra
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von Sandra »

Ich wusste nicht das Geburtsanzeige und Geburtsurkunde 2 paar Stiefel sind, die Dame beim Konsulat hat gesagt wir bekämen die Bescheinigung (ist das dann die Urkunde oder die Anzeige?) per Post aus Deutschland.

Das heisst aber, das mich dann die andere deutsche Dame angelogen und für dumm verkauft hat. Als ich ihr sagte das es bei uns ohne Anmeldung in Berlin nicht geht bin ich als dumm dargestellt worden und das hat mich ziemlich grantig gemacht.

Wir sehen jetzt einfach zu, das wir von allem unsere Beglaubigungen, Übersetzungen haben und tanzen dann nochmal im August an wenn ich Urlaub hab.
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hekse
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Re: Deutscher Pass für finnisches Kind - Unstimmigkeiten

Beitrag von hekse »

Danke laku! das hast du super erklärt
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