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Autosteuer
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 8:28 am
von Circusmaximus
Für alle unter euch, die direkt wissen wollen wie es bez. Autosteuer in Finnland weitergeht hier ein Link zur europäischen Kommission, wo man den Status einsehen kann....
http://ec.europa.eu/taxation_customs/co ... tm#Finland
Ich selber habe im September letzten Jahres einen Audi aus Deutschland importiert und nach geleisteter 4 - stelliger Importsteuer sofort schriftlich Widerspruch eingelegt. Bisher ist allerdings nichts geschehen...

Verfasst: Mo Aug 13, 2007 12:01 pm
von Martin
Ist bei mir auch so... Einspruch war im September 2006 - bis jetzt noch nix gehört...
...ein Kollege von mir hat im April 2006 Einspruch eingelegt... jep, richtig geraten: auch nix gehört bis jetzt!
Meine Einfuhrsteuer (auch Audi) lag übrigens "nur" 800 Euro über dem im deutschen Kaufvertrag aufgeführten Preis... da freut sich der Steuerzahler...

Verfasst: Mo Aug 13, 2007 12:08 pm
von Circusmaximus

habe auch 74 % steuern auf meinen wagen gezahlt und da er kein "suomiauto" ist (tolles kriterium, da autos die im hier im winter meist draussen stehen und nur 6 monate gebrauchtwagengarantie haben ja auch so viel besser sind) wird es mit dem verkauf wohl eher nichts, so dass ich den wohl bis zum ende fahren muss...
aus deutscher sicht muss man sein hirn wirklich abschalten was autokauf und finnland angeht

Verfasst: Mo Aug 13, 2007 12:32 pm
von derdingens
Hm, ich habe mich auch beschwert, aber telephonisch bei meiner "Sachbearbeiterin" beim Zoll. So ca. 8 mal in zwei Wochen, und nach einem Monat habe ich dann ca.7-8% der Steuern wiedergekriegt. Im Nachhinein bin ich mir sogar nicht mal sicher, ob ich recht hatte...
Gruss,
dingens
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 12:45 pm
von Martin
Ja, ja... das "Suomiauto" ist schon eine clevere Erfindung der finnischen Gebrauchtwagenhändler...
Wird für mich auch immer ein Rätsel bleiben wieso eine abgenudeltes "Suomiauto" mit 200+ tkm auf der Uhr besser sein soll als ein vergleichbares Importauto mit weniger Laufleistung und (wahrscheinlich) mehr Extras...
Ist wahrscheinlich die gleiche Logik wie mit der Besteurung für 80 km/h Autos > mehr Steuern zahlen heißt da, daß das Auto sicherer wird und man mehr als 80 km/h fahren darf...
Vielleicht sollte ich auch mal beim Zoll wegen meinem Einspruch vorbei schauen...? Danke für den Tipp!

Verfasst: Mo Aug 13, 2007 12:52 pm
von Circusmaximus
ja, halt mich mal auf dem laufenden. mensch, das forum ist klasse.

Verfasst: Mo Aug 13, 2007 3:33 pm
von fax
Circusmaximus hat geschrieben:habe auch 74 % steuern auf meinen wagen gezahlt und da er kein "suomiauto" ist (tolles kriterium, da autos die im hier im winter meist draussen stehen und nur 6 monate gebrauchtwagengarantie haben ja auch so viel besser sind) wird es mit dem verkauf wohl eher nichts, so dass ich den wohl bis zum ende fahren muss...

Sagen wir mal, du fährst das Auto hier zwei Jahre und verkaufst es dann wieder nach Deutschland. Müsste man dann nicht die Autosteuer (abzgl. MWSt natürlich) anteilig wieder zurückerstattet bekommen? Anders ausgedrückt, du hast 2007 für den Import eines vier Jahre alten Autos z.B. 6000 Euro + MWSt gezahlt. 2009 exportierst du das Auto. Würdest du 2009 das gleiche 6 Jahre alte Auto importieren, müsstest du vielleicht 4500 Euro Autosteuer + MWSt zahlen. D.h. beim Export 2009 müsste man doch 4500 Euro bekommen?
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 3:46 pm
von Circusmaximus
Logisch wäre es schon
Allerdings bricht Finnland ja schon geltendes EU Recht mit der Autosteuer. Ausserdem zahlst du beim Autokauf sogar zweimal Umsatzsteuer - in Deutschland beim Kauf 19% und dann in Finnland nochmal. Man hört ja viele Leute in Finnland sagen, dass sich etwas tut bez. Rechtsänderung - ich würde da allerdings kein Tau dran festbinden. Habe vor 4,5 Jahren mit dem Vater meiner Freundin einen CLK Kompressor überführt. Zum stolzen Kaufpreis von damals 19 K sind nochmal 13 K Steuern gekommen. Trotz schriftlichem Widerspruch hat er noch nicht einmal eine Antwort erhalten und fährt indes schon wieder das nächste Fahrzeug. Die finnische Regierung versucht in der Sache auf Zeit zu spielen und wartet anscheinend ab, bis der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung trifft. Stell dir mal vor was für eine gigantische Rückstellung Finnland bilden müsste um allen, die Einspruch erhoben haben einen Teil der Steuern zurückzuerstatten ?

Verfasst: Mo Aug 13, 2007 4:21 pm
von derdingens
Sofern du das Auto in D. beim Händler kaufst und es direkt exportierst, zahlst du die MWST in Deutschland entweder gar nicht (falls der Händler einigermassen auf Zack ist), oder kriegst sie wieder, wenn du die Importbescheinigung aus Finnland vorlegst.
Abgesehn davon kriegt der Händler ja leuchtende Augen, wenn er dir eine alte Schleuder ohne Garantie verkaufen kann...
Genau wegen dieser Doppelbesteuerung (28% Autosteuer auf den Preis incl. MWST) habe ich mich beim Zoll beschwert. Solange, bis ich einen Grossteil der Summe, die ich mir ausgerechnet hatte, wiederbekommen habe.
Seinerzeit war das fuer mich einfach nur "ungesetzlich", heute weiss ich, es ist ungesetzlich, ist aber Gesetz

.
Davon abgesehen, sind diese Doppelbesteurungen ja nicht so ungewöhnlich, in Deutschland kommt die MWST ja auch auf den Spritpreis inclusive Benzin(?)-/und Ökosteuer drauf.
Gruss,
dingens
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 4:31 pm
von Circusmaximus
ich war damals u.a. bei autohus und wollte einen wagen zum exportpreis. dort wurde nach meinem gewebeschein gefragt, d.h. autoexport, autohändler in finnland. mir wurde das so geschildet, dass man zunächst die dt. ust plus preis zahlt, diese dann nach ausfuhr aus deutschland rückerstatten kann.
habe dann meinen wagen bei einem audihändler gekauft und bei diesem auch die damals gültigen 16 % geleistet. das man diese als privatperson ohne gewerbeschein in finnland zurückerhält habe ich bisher noch nie gehört.
was garantie angeht: ich würde niemals auf die 12 monate gebrauchtwagengarantie verzichten wollen. da hat der deutsche staat ein sehr gutes gesetzt verabschiedet, dass leider die meisten finnen gar nicht kennen. war sehr erstaunt auf der arbeit diese grossen augen zu sehen als ich davon erzählte...
gerade bei den alten möhren mit den vielen kilometern kann grds. alles passieren.

Verfasst: Mo Aug 13, 2007 4:57 pm
von derdingens
Du kriegst die MWST vom deutschen Händler wieder, sobald du die Ausfuhr nachgewiesen hast.
Ich habe den Gesetzestext jetzt gerade nicht im Kopf (...), aber MWSt wird dort erhoben, wo der Gegenstand benutzt wird. Und maximal einmal.
Aber fuer Exportautos gibt dir kein deutscher Händler Garantie, oder seh ich das falsch?
Deswegen liest t man doch oft Anzeigen wie " Opel Kadett C, guter Zustand, nur Export" im Netz.
Gruss,
dingens
Muss allerdings zugeben, dass ich meine Möhre (recht neu) aus Schweden importiert habe. Hatte mich vorher allerdings wg Export aus Deutschalnd bei ein paar Händlern erkundigt.
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 5:22 pm
von fax
derdingens hat geschrieben:Du kriegst die MWST vom deutschen Händler wieder, sobald du die Ausfuhr nachgewiesen hast.
Ich habe den Gesetzestext jetzt gerade nicht im Kopf (...), aber MWSt wird dort erhoben, wo der Gegenstand benutzt wird. Und maximal einmal.
Hast du das praktisch ausprobiert? Anhand §1 UStG und vor allem §4 UStG kann ich das nicht nachvollziehen, sofern du kein Gewerbe in Finnland betreibst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteu ... schland%29
derdingens hat geschrieben:Aber fuer Exportautos gibt dir kein deutscher Händler Garantie, oder seh ich das falsch?
Garantie kann ein Händler geben wie er will. Aber um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 24 Monaten (bei Gebrauchtgütern per AGB oder im Vertrag auf 12 Monate beschränkbar) kommt er nicht herum. Dürfte dir aber wenig nutzen, wenn das defekte Auto 1000 km vom Verkäufer steht.
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 5:41 pm
von derdingens
Ist ja erstaunlich. Ich habe es tatsächlich gemacht, allerdings war das Auto sehr neu.
Ich habe die MWST vorgestreckt und dann wiederbekommen, als ich den Importschein aus Finnland zum Händler geschickt habe.
Ein Kollege ueberlegt sich gerade, einen Gebrauchtwagen aus Schweden zu kaufen, ich frag den mal beizeiten.
Gruss,
dingens
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 5:43 pm
von Tomppa
Also meines Wissens nach gilt als "Export" nur der Ausfuhr aus dem EU, nicht innerhalb der EU.
Bei der Ausfuhr eines KFZ aus D nach FIN sollte für eine Privatperson folglich weder die Rückerstattung der MwSt. möglich sein, noch Ausschluß der Gewährleistung seitens Händler.
Es gibt allerdings viele Händler in Deutschland, die gar nicht wissen, dass sie beim Verkauf an EU-Bürger grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet sind und dass dies auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden darf.
Verfasst: Mo Aug 13, 2007 8:18 pm
von derdingens
Also ich habe mich gerade noch mal in meinen Unterlagen schlau gemacht....
Beim Export aus Schweden in ein anderes EU-Land kriegt man die MWST erstattet, falls das Auto maximal ein halbes Jahr alt ist...
Pardon, da war ich "etwas" ungenau, hatte ich nicht mehr so im Kopf. Verdrängt halt
In Deutschland hatte ich mich damals nach "Tageszulassungen" erkundigt, habe aber die Unterlagen nicht mehr, wie´s aussieht. Aber ich bin mir recht sicher mit der Erstattung...hm...
Ähäm, pardon.
Die Rueckerstattung vom Zoll hat sich allerdings exakt so zugetragen, sowas vergisst man nicht
Gruss,
dingens