
Also wie man sieht, immer für eine Überraschung gut

Sid hat geschrieben:Ha, aber da ich ohne Job zu einem Finnen gezogen bin, wollte die Polizei von uns die Beziehungsgeschichte schriftlich mit Unterschrift von 2 Zeugen. Völlig fremd im EU Recht, aber man tut's. Hatte das noch jemand?![]()
Also wie man sieht, immer für eine Überraschung gut
schneemaennchen hat geschrieben: Bei uns wollte die Polizei (und der Zoll wg dem Auto) eine Kopie unseres alten Mietvertrags aus Deutschland. Damit haben wir nachgewiesen, daß wir die nötigen Jahre zusammen gelebt haben...
Sid hat geschrieben:Aber Zusammenleben nachweisen, auch mit einem Finnen? Wir haben nämlich NICHT zusammengelebt, wie denn auch (es war aber kein Auto im Spiel).
Seitdem alle Papier im Kasten sind und wir glücklich verheiratet![]()
versuche ich nix mit Ämtern zu tun haben. Welch Erleichterung.
Sid hat geschrieben:EU Recht sagte ganz klar: wenn z.B. der EU-Bürger auf Jobsuche ist, darf er sich im Land aufhalten. Da er keine / kaum Ansprüche für eine fin. Unterstützung hat, soll/muss der Partner eine Erklärung abgeben (wenn keine anderen fin. Sicherheiten bestehen - also die üblichen Anforderungen), dass er für den Unterhalt sorgt. Muss aber nicht die Matratze mitreden lassen. Eine Scheinehe hab ich nicht angestrebt. Das war evtl. früher mal für Ausländer angewandt, aber in der EU war so eine Anforderung nirgendwo aufzufinden, aber man tut was man kann, damit Ruhe einkehrt.
Oh, das ist verständlich, dass er das nicht kann. Na da hattest ja Glück. Ich hab ja auch die Grosszügigkeit des deutschen Staates genossen, als ich nach Deutschland übersiedelt hab, ohne je davor einen Pfennig Steuern an D zu bezahlen. Ob das noch besteht... hm, wohl nicht - es ist ja schliesslich kein Fass ohne Boden und die Menge der Aussiedler war ja sehr hoch. Früher gingen viiiele als "Deutscher Abstammung" durch und genossen die Leistungen, bis sie es ordentlich überprüft haben. Auch viele Organisationen wie Caritas, Malteser & co. haben uns am Anfang sehr geholfen, Fuss zu fassen, organisatorisch, wie materiellschneemaennchen hat geschrieben: Wenn man allerdings nach Finnland kommt, weil der finnische Partner dort arbeiten oder studieren will, dann hat man als Familienmitglied Anspruch auf Eingliederungsgeld für drei Jahre (in Höhe des finnischen Basisarbeitslosengeldes). Da mein Partner studiert, kann er auch nicht für meinen Unterhalt sorgen...
Stimmt, Ehefähigkeitszeugnis etwa 3 Monate. Das sollte man nicht zu voreilig nehmen. Die "normalen" Urkunden sind sicherlich etwas haltbarer, muss man vielleicht besser erfragen.ecki hat geschrieben:Genereller Tip: Alle Beurkundungen, Bescheinigungen oder sonstige Papiere, die von Ämtern in D ausgestellt werden, und für die man Gebühren bezahlen muss (der ganze Apostillenkrempel fällt darunter, auch Meldebescheinigungen usw.) würde ich auf jeden Fall noch in D beantragen. Dabei haben solche Bescheinigungen aber oft ein Verfallsdatum.
Aaargh, wo leben wir denn. Jedes Konto MUSS heutzutage IBAN Nummer haben - auch von den Schnarchnasen - und es kostet den Empfänger auch nichts, dieses Geld (genauer genommen: den gemeinsamen EURO) zu empfangenecki hat geschrieben: Selbst wenn die Ämter flexibel sind und die Unterlagen nach Finnland verschicken, ist's oft mit dem Begleichen der Gebühren kompliziert. Auslandsüberweisung geht oft nicht, Bargeld per Post wird extrem ungern gesehen (oder gleich abgelehnt), und selten sind die Leute so kulant, die Gebühren zu erlassen![]()
Wie meinst Du "richtig": heisst es DANN bräuchte man kein Ehefähigkeitszeugnis mehr? Hm...ecki hat geschrieben: Kleines Detail: Deutsche Meldebescheinigungen müssen mit Apostille versehen werden, wenn der Familienstand hier in Finnland richtig eingetragen werden soll.
Tenhola hat geschrieben:Ich meine wir sprachen vom Zusammenleben (Avoliitto) und nicht von irgend welcher Scheinehe, was ja eigentlich nur als Avioliitto möglich ist.
@schneemaennchen eigentlich ganz praktisch, da habe ich wohl damals was verpasst bzw. nicht in Anspruch genommen.![]()
Eigentlich sehr nobel vom fin. Staat in andern Ländern doch eher undenkbar.
Das gilt bei fin. Partner nicht nur fuer EU-Buerger.
Juni 2008Sid hat geschrieben: Aaargh, wo leben wir denn. Jedes Konto MUSS heutzutage IBAN Nummer haben - auch von den Schnarchnasen - und es kostet den Empfänger auch nichts, dieses Geld (genauer genommen: den gemeinsamen EURO) zu empfangenIst es wirklich 'ne frische Info?
Das war dann auch die Lösung für mich.Sid hat geschrieben: Wie wär's mit Familie & Freunden mit Vollmacht. Das muss doch funktionieren, hab sogar aus Polen entsprechende Papiere auf diesem Weg besorgt, da damals ausserhalb der EU sowas nur auf dem Dienstwege per Botschaft (mit einer saftigen Nachnahme) geschickt werden konnte.
Genau, was die Sache ja enorm vereinfachtSid hat geschrieben:Wie meinst Du "richtig": heisst es DANN bräuchte man kein Ehefähigkeitszeugnis mehr? Hm...ecki hat geschrieben: Kleines Detail: Deutsche Meldebescheinigungen müssen mit Apostille versehen werden, wenn der Familienstand hier in Finnland richtig eingetragen werden soll.