abmelden in deutschland

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Sid
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von Sid »

Ha, aber da ich ohne Job zu einem Finnen gezogen bin, wollte die Polizei von uns die Beziehungsgeschichte schriftlich mit Unterschrift von 2 Zeugen. Völlig fremd im EU Recht, aber man tut's. Hatte das noch jemand? :?

Also wie man sieht, immer für eine Überraschung gut 2bot
carotomm
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von carotomm »

@ Sid: hab ich glaub ich schon mal gehört. Bei uns war es wohl so, weil wir nicht miteinander 8und auch sonst nicht anderweitig:angel7 ) verheiratet sind und ohne festes Einkommen nach hier gezogen sind, wollten sie auch sehen, dass wir wirklich ein Paar sind und im Notfall füreinander aufkommen (unser Guthaben läuft auf meinen Namen...), deshalb ein Nachweis, wie lange wir schon in D zusammengelebt haben, aber das ist auch nur ´ne Interpretation von mir, wirklich draufgeschaut auf die Papiere hat dann aber doch keiner :evil:
Dafür war´s bei unserer Polizeianmeldung "lustig": Beim ersten Mal, direkt nach dem Umzug fehlte noch eine Kleinigkeit, die nette Dame sagte aber kein Problem, reicht es nach, ich mache es schon mal alles fertig. 80,-€ haben wir dann auch bezahlt. Beim zweiten Mal war aber diese Dame leider im Urlaub und ihre Kollegin "wusste" von nix und konnte/wollte unsere Unterlagen auch nicht finden - und außerdem hätte sie gerade auf einer Schulung gelernt, dass sich Ausländer erst NACH drei Monaten anmelden dürfen, nicht vorher. Da wir die Anmeldung aber für unsere Firmengründung brauchten, gab es einige Telefonate hin und her, wir gingen ein 3. Mal zur Polizei und konnten uns bei der 2. Frau doch anmelden, sollten aber noch mal 80,-€ bezahlen..., weil sie immer nch keine Unterlagen von uns finden "konnte" - zähneknirschend haben wir dann erst mal bezahlt, um einige Tage später Post zu bekommen, dass wohl ein bedauerlicher Fehler vorliegt, wir wären ja schon angemeldet und hätten auch schon bezahlt und könnten unsere 2. 80,-€ wieder abholen...

Soweit zur finnischen Bürokratie :?
Carola
Sid
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von Sid »

Na aber mindestens ehrlich :) sonst könnte es heissen wech ist wech.
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fax
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von fax »

Ach übrigens, beim Finanzamt sollte man sich auch abmelden, aber das kann auch der Steuerberater erledigen, wenn man es ihm sagt.
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schneemaennchen
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von schneemaennchen »

Sid hat geschrieben:Ha, aber da ich ohne Job zu einem Finnen gezogen bin, wollte die Polizei von uns die Beziehungsgeschichte schriftlich mit Unterschrift von 2 Zeugen. Völlig fremd im EU Recht, aber man tut's. Hatte das noch jemand? :?

Also wie man sieht, immer für eine Überraschung gut 2bot

Bei uns wollte die Polizei (und der Zoll wg dem Auto) eine Kopie unseres alten Mietvertrags aus Deutschland. Damit haben wir nachgewiesen, daß wir die nötigen Jahre zusammen gelebt haben...
Da ich mich vorher ausgiebig informiert hatte, hatte ich mit sowas gerechnet und alles dabei. Dann konnten wir sogar auf das DinA4-Papier warten und waren nach einer halben Stunde fertig und konnten zum Magistrat.
Sid
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von Sid »

schneemaennchen hat geschrieben: Bei uns wollte die Polizei (und der Zoll wg dem Auto) eine Kopie unseres alten Mietvertrags aus Deutschland. Damit haben wir nachgewiesen, daß wir die nötigen Jahre zusammen gelebt haben...
:shock: Ach so... :roll: Man merkt es deutlich, dass sie in diesem Umfang (wie in D :mrgreen: ) nicht gewohnt sind, dass jemand sich an höhere Instanzen wendet, wenn Anforderungen aus der Laune heraus fabriziert werden. Aber Zusammenleben nachweisen, auch mit einem Finnen? Wir haben nämlich NICHT zusammengelebt, wie denn auch (es war aber kein Auto im Spiel).

Seitdem alle Papier im Kasten sind und wir glücklich verheiratet :angel7 :angel7 versuche ich nix mit Ämtern zu tun haben. Welch Erleichterung.
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schneemaennchen
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von schneemaennchen »

Sid hat geschrieben:Aber Zusammenleben nachweisen, auch mit einem Finnen? Wir haben nämlich NICHT zusammengelebt, wie denn auch (es war aber kein Auto im Spiel).

Seitdem alle Papier im Kasten sind und wir glücklich verheiratet :angel7 :angel7 versuche ich nix mit Ämtern zu tun haben. Welch Erleichterung.
:)
"zusammenleben" im sinne von "nachweis der beziehung ohne verheiratet zu sein", damit eben diese familiennachzugssache zum tragen kommt.
und der zoll wollte es wegen dem steuer-/zoll-freibetrag wenn das auto als umzugsgut importiert wird.
der mietvertrag von fünf jahren dauer war das einfachste mittel.
das mit den zwei zeugen der beziehungsgeschichte hatte ich auch schon irgendwo gelesen, aber mit der kopie wars einfacher...

mit ämtern gehts mir ähnlich.
meine zuständige integrations-arbeitsamts-angestellte habe ich auch nur genau ein mal gesehen und danach alles weitere ohne ihre mitwirkung erledigt - sie war etwas merkwürdig.
ab mitte august bin ich dann sowieso aus der arbeitlosenstatistik raus und "integriert".
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Tenhola
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von Tenhola »

Das mit den Ämtern lese ich doch auch immer wieder von DE. Nach meiner Erfahrung, sind eben Beamte ein Volk fuer sich. :D
Da unverheiratete (Konkubinat) in FIN den verheirateten gleichgestellt sind ist schon klar, warum die das mit dem Zusammenleben wissen wollten. Hat mit dem Zoll weniger zu tun, als dann bei der Anmeldung fuer Kela.
Sid
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von Sid »

EU Recht sagte ganz klar: wenn z.B. der EU-Bürger auf Jobsuche ist, darf er sich im Land aufhalten. Da er keine / kaum Ansprüche für eine fin. Unterstützung hat, soll/muss der Partner eine Erklärung abgeben (wenn keine anderen fin. Sicherheiten bestehen - also die üblichen Anforderungen), dass er für den Unterhalt sorgt. Muss aber nicht die Matratze mitreden lassen. Eine Scheinehe hab ich nicht angestrebt :kidra . Das war evtl. früher mal für Ausländer angewandt, aber in der EU war so eine Anforderung nirgendwo aufzufinden, aber man tut was man kann, damit Ruhe einkehrt.
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schneemaennchen
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von schneemaennchen »

Sid hat geschrieben:EU Recht sagte ganz klar: wenn z.B. der EU-Bürger auf Jobsuche ist, darf er sich im Land aufhalten. Da er keine / kaum Ansprüche für eine fin. Unterstützung hat, soll/muss der Partner eine Erklärung abgeben (wenn keine anderen fin. Sicherheiten bestehen - also die üblichen Anforderungen), dass er für den Unterhalt sorgt. Muss aber nicht die Matratze mitreden lassen. Eine Scheinehe hab ich nicht angestrebt :kidra . Das war evtl. früher mal für Ausländer angewandt, aber in der EU war so eine Anforderung nirgendwo aufzufinden, aber man tut was man kann, damit Ruhe einkehrt.

Das stimmt, wenn man als EU-Bürger auf Jobsuche ist.

Wenn man allerdings nach Finnland kommt, weil der finnische Partner dort arbeiten oder studieren will, dann hat man als Familienmitglied Anspruch auf Eingliederungsgeld für drei Jahre (in Höhe des finnischen Basisarbeitslosengeldes). Da mein Partner studiert, kann er auch nicht für meinen Unterhalt sorgen...

Ich denke, das kommt wirklich darauf an, was man bei der Anmeldung als Grund für den Aufenthalt in Finnland angibt, ob die Polizei diesen Beziehungsnachweis haben will. Und das ganze gilt natürlich nur, wenn ein Partner Finne ist.
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Tenhola
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von Tenhola »

Ich meine wir sprachen vom Zusammenleben (Avoliitto) und nicht von irgend welcher Scheinehe, was ja eigentlich nur als Avioliitto möglich ist.

@schneemaennchen eigentlich ganz praktisch, da habe ich wohl damals was verpasst bzw. nicht in Anspruch genommen. :oops:
Eigentlich sehr nobel vom fin. Staat in andern Ländern doch eher undenkbar.
Das gilt bei fin. Partner nicht nur fuer EU-Buerger.
ecki
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von ecki »

Genereller Tip: Alle Beurkundungen, Bescheinigungen oder sonstige Papiere, die von Ämtern in D ausgestellt werden, und für die man Gebühren bezahlen muss (der ganze Apostillenkrempel fällt darunter, auch Meldebescheinigungen usw.) würde ich auf jeden Fall noch in D beantragen. Dabei haben solche Bescheinigungen aber oft ein Verfallsdatum.

Selbst wenn die Ämter flexibel sind und die Unterlagen nach Finnland verschicken, ist's oft mit dem Begleichen der Gebühren kompliziert. Auslandsüberweisung geht oft nicht, Bargeld per Post wird extrem ungern gesehen (oder gleich abgelehnt), und selten sind die Leute so kulant, die Gebühren zu erlassen ;)

Kleines Detail: Deutsche Meldebescheinigungen müssen mit Apostille versehen werden, wenn der Familienstand hier in Finnland richtig eingetragen werden soll.
Sid
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von Sid »

schneemaennchen hat geschrieben: Wenn man allerdings nach Finnland kommt, weil der finnische Partner dort arbeiten oder studieren will, dann hat man als Familienmitglied Anspruch auf Eingliederungsgeld für drei Jahre (in Höhe des finnischen Basisarbeitslosengeldes). Da mein Partner studiert, kann er auch nicht für meinen Unterhalt sorgen...
Oh, das ist verständlich, dass er das nicht kann. Na da hattest ja Glück. Ich hab ja auch die Grosszügigkeit des deutschen Staates genossen, als ich nach Deutschland übersiedelt hab, ohne je davor einen Pfennig Steuern an D zu bezahlen. Ob das noch besteht... hm, wohl nicht - es ist ja schliesslich kein Fass ohne Boden und die Menge der Aussiedler war ja sehr hoch. Früher gingen viiiele als "Deutscher Abstammung" durch und genossen die Leistungen, bis sie es ordentlich überprüft haben. Auch viele Organisationen wie Caritas, Malteser & co. haben uns am Anfang sehr geholfen, Fuss zu fassen, organisatorisch, wie materiell :thum: .
ecki hat geschrieben:Genereller Tip: Alle Beurkundungen, Bescheinigungen oder sonstige Papiere, die von Ämtern in D ausgestellt werden, und für die man Gebühren bezahlen muss (der ganze Apostillenkrempel fällt darunter, auch Meldebescheinigungen usw.) würde ich auf jeden Fall noch in D beantragen. Dabei haben solche Bescheinigungen aber oft ein Verfallsdatum.
Stimmt, Ehefähigkeitszeugnis etwa 3 Monate. Das sollte man nicht zu voreilig nehmen. Die "normalen" Urkunden sind sicherlich etwas haltbarer, muss man vielleicht besser erfragen.
ecki hat geschrieben: Selbst wenn die Ämter flexibel sind und die Unterlagen nach Finnland verschicken, ist's oft mit dem Begleichen der Gebühren kompliziert. Auslandsüberweisung geht oft nicht, Bargeld per Post wird extrem ungern gesehen (oder gleich abgelehnt), und selten sind die Leute so kulant, die Gebühren zu erlassen ;)
Aaargh, wo leben wir denn. Jedes Konto MUSS heutzutage IBAN Nummer haben - auch von den Schnarchnasen - und es kostet den Empfänger auch nichts, dieses Geld (genauer genommen: den gemeinsamen EURO) zu empfangen hang Ist es wirklich 'ne frische Info? Wie wär's mit Familie & Freunden mit Vollmacht. Das muss doch funktionieren, hab sogar aus Polen entsprechende Papiere auf diesem Weg besorgt, da damals ausserhalb der EU sowas nur auf dem Dienstwege per Botschaft (mit einer saftigen Nachnahme) geschickt werden konnte.
ecki hat geschrieben: Kleines Detail: Deutsche Meldebescheinigungen müssen mit Apostille versehen werden, wenn der Familienstand hier in Finnland richtig eingetragen werden soll.
Wie meinst Du "richtig": heisst es DANN bräuchte man kein Ehefähigkeitszeugnis mehr? Hm...
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schneemaennchen
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von schneemaennchen »

Tenhola hat geschrieben:Ich meine wir sprachen vom Zusammenleben (Avoliitto) und nicht von irgend welcher Scheinehe, was ja eigentlich nur als Avioliitto möglich ist.

@schneemaennchen eigentlich ganz praktisch, da habe ich wohl damals was verpasst bzw. nicht in Anspruch genommen. :oops:
Eigentlich sehr nobel vom fin. Staat in andern Ländern doch eher undenkbar.
Das gilt bei fin. Partner nicht nur fuer EU-Buerger.

naja, man könnte ja auch zum schein zusammenleben :)
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Re: abmelden in deutschland

Beitrag von ecki »

Sid hat geschrieben: Aaargh, wo leben wir denn. Jedes Konto MUSS heutzutage IBAN Nummer haben - auch von den Schnarchnasen - und es kostet den Empfänger auch nichts, dieses Geld (genauer genommen: den gemeinsamen EURO) zu empfangen hang Ist es wirklich 'ne frische Info?
Juni 2008 :) - Solange der Empfänger ein Konto hat, geht's auch. Aber in meinem Fall ging's um Apostillen in NRW. Um die Apostillengebühr zu bezahlen, musste beim Bezirksgericht erst ein temporäres Konto eingerichtet werden, was dauert, und dann bekommen die lieben Leute es auch nicht sofort mit, wenn das Geld eingegangen ist usw...
Sid hat geschrieben: Wie wär's mit Familie & Freunden mit Vollmacht. Das muss doch funktionieren, hab sogar aus Polen entsprechende Papiere auf diesem Weg besorgt, da damals ausserhalb der EU sowas nur auf dem Dienstwege per Botschaft (mit einer saftigen Nachnahme) geschickt werden konnte.
Das war dann auch die Lösung für mich.
Sid hat geschrieben:
ecki hat geschrieben: Kleines Detail: Deutsche Meldebescheinigungen müssen mit Apostille versehen werden, wenn der Familienstand hier in Finnland richtig eingetragen werden soll.
Wie meinst Du "richtig": heisst es DANN bräuchte man kein Ehefähigkeitszeugnis mehr? Hm...
Genau, was die Sache ja enorm vereinfacht :)
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