Georg hat geschrieben:fax hat geschrieben:Also wenn mir jetzt rein hypothetisch meine Großeltern eine Immobilie vermacht hätten, die sie selbst 1920 für 10.000 Reichsmark erworben hatten, dann wäre das der Kaufpreis?
Ja, genau. Wenn z.B. ein Haus 1960 für 50.000 DM erworben wurde und 2008 für 325.000€ verkauft wird, dann muss man einen "Gewinn" von 300.000€ versteuern mit 29%. Also muss man rund 90.000€ für den Gewinn an den Fiskus überweisen, so ganz grob gerechnet. Und dann noch ~47.000€ Erbschaftssteuer als Alleinerbe.
Ausgenommen ist man von dieser Gewinnbesteuerung, wenn man die letzten zwei Jahre in dem vererbten Gebäude gewohnt hat.
Erstmal vorweg: Ich habe mich mit dem finnischen Erbrecht noch nie beschäftigt, möchte hier jetzt also nicht die Informationen von Georg in Frage stellen, sondern nur meine Meinung dazu sagen (lies: mich aufregen!
)
Wenn es wirklich so berechnet wird, finde ich das mehr als unverschämt!
Um bei dem Beispiel zu bleiben: ich zahle also Erbschaftssteuern, die nach dem Wert des Hauses im Jahre 2008 berechnet werden, aber mein angeblicher Verkaufsgewinn wird nach dem Preis von 1920 berechnet??
“Erworben” (wenn man in diesem Fall so sagen kann) habe ich das Haus doch erst 2008, zu dem “Preis”, für den ich Erbschaftssteuern gezahlt habe. Nach meinem Laien-Rechtsverständnis ist mein Gewinn somit die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem Wert, der der Erbschaftssteuerberechnung zugrunde gelegt wurde.
Da zu befürchten steht, dass die Infos von Georg richtig sind, findet eine Doppelbesteuerung in Finnland also schon statt, bevor der deutsche Staat überhaupt in’s Spiel kommt...