Aufenthaltsgenehmigung

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fax
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von fax »

Als Bürger eines EU Landes hat man vermutlich sowieso keine Schwierigkeiten, solange man sich ausweisen kann und nicht gerade unversichert beim Abwaschen in der Restaurantküche angetroffen wird. Jemand mit schon äußerlich anderen Merkmalen hat's da deutlich schwieriger.
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roelli
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von roelli »

Millä perusteella poliisit sitten päättävät, keneltä ohikulkijalta kysytään asiakirjoja?
"Aistinvaraisesti, ei sitä oikein muuten voi. Se on näkö- tai kuulohavainto", Heinilä sanoo.

Eli heiltä, jotka eivät näytä tai kuulosta ulkomaalaiselta, ei kysytä papereita?

"Ei, koska tämä on nimenomaan ulkomaalaisvalvontaa."
Sid hat geschrieben:Was denkt ihr darüber?
In D z.B könnte Herr Heinilä das mE nicht als offizielles Suchkriterium angeben und wenn man den Polizisten nachweisen könnte das dies als Suchkriterium nutzen, hätten diese auch ein Problem.
Nikamo
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Nikamo »

Also als ich 2003 die Karte beantragt hatte (ohne Job, aber dafür mit finn. Freund), war die gleich für 5 Jahre. Das hatte mich total überrascht ehrlich gesagt.
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Hyttynen
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Hyttynen »

Bürger der EU (Kernstaaten)
Für die Dauer von drei Monaten kann sich jeder Bürger des EWR in Finnland aufhalten und entweder einer Beschäftigung nachgehen oder eine Arbeitsstelle suchen. Wer sich mehr als drei Monate in Finnland aufhalten will, muss auch als EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag ist an die örtlichen Polizeidienststellen des Wohnorts in Finnland zu richten. Wer eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein Passfoto und eine Arbeitsbescheinigung seines Arbeitgebers, gegebenenfalls auch ein ärztliches Attest, vorlegen. Als selbstständiger Erwerbstätiger ist eine Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen.

Sobald der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eingegangen ist, erhält der Berechtigte eine Bescheinigung darüber. Die Entscheidung über die Erteilung einer ersten Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von sechs Monaten nach der Antragstellung ergehen. Die Aufenthaltserlaubnis ist entweder befristet auf die Dauer der Arbeitstätigkeit oder sie wird für fünf Jahre ausgestellt. Die Aufenthaltserlaubnis wird nur erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Einreisende für seinen Unterhalt sorgen kann und nicht auf die Sozialhilfe in Finnland angewiesen ist.
Sid
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Sid »

Es gibt heutzutage keine Beschränkung auf 5 Jahre mehr, soviel ich weiss und es ist auch keine -genehmigung sondern lediglich eine Registrierung. Die soll unbeschränkt sein, aber man ist verpflichtet (irgendwie) Änderungen im Status zu melden. So wurde mir das erläutert, als ich vorzeitig meine Plastikkarte (die auf 5 J. lief, also damalige Oleskelulupa) gegen das Papier (Unionin kansalainen oleskeluoikeuden rekisteröinti) getauscht habe (steht auch sicher irgendwo oben im Thread). Ich glaube man muss nicht zwingend die Einkünfte nachweisen, wenn man verheiratet ist. Am Anfang war es damals eine Odysee, denn es ging nicht nur um Nachweis über Unterhalt, sondern um unser Beziehungsverhältnis, die sie (signiert von zwei Zeugen) schriftlich haben wollten.

Bei der Registrierung reichte dann entweder oder: Job oder Heiratsurkunde. Beides ist natürlich noch beser :mrgreen:
Sid
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Sid »

@Swabian

Ja, ganz sicher gibt es Strassenkontrollen auch anderswo (war ja klar das es kommt, nur nicht von welcher Richtung :lol: ), aber so offen über die Bedingungen zu schreiben (was scheinbar roelli meint) klassifiziert Menschen nach ihrem "Aussehen" (wie definieren? Hautfarbe ist am meisten hilfreich, oder? Was wäre wenn in der Bildzeitung stünde "Wir gucken dich an und verlangen Papiere" mit diesem bestimmten Hintergrund. Hallo, geht's noch? Wieviele Kriminelle gibt es (und wieso sind sie abgerutscht an den Rand der Gesellschaft?). Es ist ja klar, dass Länder solche "Brennpunkte" beobachten möchten, wenn ein klarer Verdacht besteht, aber doch nicht von angucken und lauschen!!! :evil: Ich werde meistens erkannt, trotz Nachnamen und ohne ein Wort zu sagen (aber was soll ich sagen, das freut mich sogar). Klar haben wir EU-Bürger (zumindest die Alt-EU) nichts zu befürchten, aber die Art des ganzen ist etwas zu sehr angsteinflössend und kontrollebesessen (die gibt es ohnehin schon überall). In Hesari spricht man schon von http://en.wikipedia.org/wiki/Racial_profiling :shock:
Sid
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Sid »

So isses heutzutage Stefan. Vor ein paar Jahren gab's mehr Theater.

Neues im aktuellen Thema
http://www.hs.fi/english/article/Minori ... 5234748591
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frederike1986
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Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von frederike1986 »

Hallo:)

Möchte mich morgen bei der örtlichen Polizeistelle registrieren lassen. (arbeite als aupair hier) allerdings habe ich vor fuer immer hier zu bleiben und habe gehört das es dafuer da Magistrat gibt bei dem ich mich anmelden muss...kann mir jemand sagen wo ich das finde und was ich dafuer benötige? Wohne in Espoo/Suomenoja.
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Tenhola
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Tenhola »

Das müsste wohl Deine Familie am besten wissen, denn die wohnen ja auch dort.
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TimoL
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von TimoL »

Hier ist die Adresse von dem Magistrat von Espoo,

Espoon maistraatti
Itätuulentie 2 A
PL 49
02101 ESPOO, Tapiola

Und die Telefonnummer für Registrierung von Ausländern, Eheschliessungen etc.

Ulkomaalaisten rekisteröinti, siviilivihkimiset ja parisuhteen rekisteröinnit 071 87 313 50

Ich hoffe das hilft dir

Viel Glück
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Tenhola
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Tenhola »

Stefan hat geschrieben:@Tenhola: Die Familie weiß nicht unbedingt, wie sich EU-Ausländer hier registrieren müssen, denn sie sind ja Einheimische hier (vermute ich mal) :D.
Es ging mir ja nicht um das Procedere sondern um das Wo und da muss/sollte auch ein Einheimischer wissen, wo die Amtsstellen sind.
Auf der anderen Seite muss doch sicher auch ein Aupair angemeldet werden und da wäre nach meinem Verständnis die Gastfamilie verantwortlich.
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frederike1986
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von frederike1986 »

Problem: Reisepass muss ich erst bei der Botschaft beantragen :(

Fuer die Registrierung bei der Polizei brauche ich aber glaub ich nur den Perso...(werde ich morgen ausprobieren)

Kann ich mich auch erst voruebergehend registrieren lassen und dann zum magistrat?...muesste doch auch gehen fuer diejenigen die sich spontan entscheiden hier zu bleiben...?!:)

Danke fuer die Adresse:)

Oh man...weiss gar net wo ich anfangen soll..gar net so einfach alles:)
Sid
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Sid »

Nein, einfach ist es nicht ;)

Dazu gab es schon einen Thread: http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... ung#p15434
Die jetzige "Aufenthaltsgenehmigung", die keine ist, heisst für EU Bürger: Unionin kansalainen oleskeluoikeuden rekisteröinti (also eine Aufenthaltsrechtsregistrierung) - ob es eine Plastikkarte oder ein A4 Ausdruck gibt ist wohl die Laune des jeweiligen Amtes, haben wir schon mal festgestellt (in Helsinki gab es die noch neulich, in Porvoo war's keine Alternative). Man soll das Blatt gut aufbewahren und sollte (?) eine Kopie auf Auslandsreisen mit sich führen (weiss nicht mehr weshalb). Im Alltag braucht man es in der Regel nicht, obwohl es letzen Winter irgendwelche Strassenkontrollen von der Polizei gab. Aber ich glaube nicht, dass wir hier so auffällig sind :kidra .

Der Antrag: http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... nti_su.pdf (vielleicht gibt es auch eine englische Version (?) )... ach, guck, selbst auf Deutsch :) http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... ti_sap.pdf

Info: http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... endocument

Die Gebühr ist 40 Euro und meines Wissens Ermässigung oder Erlass gibt es nicht. Ich glaube, der Perso müsste ausreichen, da die Anlage heisst "Kopie des Reisedokuments (im Original vorzulegen)", und Perso gilt nun mal als Reisedokument im Schengen-Gebiet.
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fax
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von fax »

Und ruckzuck wieder zwei Themen zusammengeführt. Ich glaube ich mach das jetzt öfters, damit man später noch eine Chance hat, die wichtigen Dinge wiederzufinden.

Übrigens, die Ausländerpolizei für Helsinki ist in Malmi. Hier hat's die Adresse und Öffnungszeiten:
http://www.poliisi.fi/poliisi/helsinki/ ... endocument
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Tenhola
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Tenhola »

Sid hat geschrieben:Im Alltag braucht man es in der Regel nicht, obwohl es letzen Winter irgendwelche Strassenkontrollen von der Polizei gab. Aber ich glaube nicht, dass wir hier so auffällig sind :kidra .
Die Unionin kansalainen oleskeluoikeuden rekisteröinti bzw. Oleskelulupa für den Rest der Welt ist für diverse Berufe schon wichtig. Gerade in Städten wird auf Grossbaustellen öfters Kontrollen durchgeführt und da schafft diese kleine Plastikkarte jegliche Fragen sofort aus der Welt.
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