Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

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Sid
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Re: Erfahrungsbericht Polizei Espoo

Beitrag von Sid »

fax hat geschrieben:
Sid hat geschrieben:Häääää? Ich würde an Deiner Stelle erstmal den EU-Ombudsman kontaktieren :roll: Es gibt da noch eine Vertretung in Finnland, nur der Name fällt mir gerade nicht ein...
http://ombudsman.europa.eu/

Bis die Verfahren, Beschwerden, etc. durch sind, ist sie vermutlich schon verheiratet. ;-)
Das schon :lol: , aber es gab in Helsinki so eine Hilfsorganisation speziell für EU Angelegenheiten... :?
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fax
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von fax »

Einiges ist sicher Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten. Im übrigen gilt in der EU "nur" Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. ohne feste Arbeit schaut man schnell in die Röhre, aber wem erzähl ich das...
Sid
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Sid »

Au Backe, schön, dass ich damals einen guten Job und ganze Existenz in D dafür aufgegeben habe, um hierher zu kommen.

Mindestens seit Maastricht gilt Personenfreizügigkeit und besteht aus Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, aber ich kann mich irren und hab vergebens die Bank bei HKKK gedrückt.

Aus: Die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ergänzt nochmal durch Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) in 2005.

2004/38/EG sagt:
Artikel 7
Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats
für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er
a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder
b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie
während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch
nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden
Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen
§ 4
Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.
Ob da mit Deiner Versicherungssituation der Wurm drin ist, e-wolle? Wissen sie das bisher oder anders gesagt, wurdest Du danach gefragt?

Ermessen? Wenn es danach ginge, hätten wir in Finnland sehr sehr sehr wenige Ausländer. Nirgendwo steht was von 2 Jahre Beziehung mit amtlicher Vorlage der Matratze :evil: - nur in dem Zusammenhang, dass Unterhalt nicht garantiert ist. Aber ich habe so verstanden, dass e-wolles Freund die Finanzierung garantieren will. Ist das so schwer entgegenzunehmen oder kann das niemand hier glauben, dass jemand das Existenzgeld haben kann? Nach dem Gesetz handelt es sich nur um die Erklärung, man muss die Geldscheine wohl nicht einzeln vorlegen.

Mir kommt die Galle hoch, echt.

E-Wolle ist nicht auf das Geld vom finnischen Sozialamt aus, also wo ist das Problem? Die Gesetze bilden sich nicht zurück und es hat schon jahrelang so geklappt. Jobsuche klappt nur vor Ort, in seltenen Fällen aus dem Heimatland. Was will man mehr.
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fax
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von fax »

Sid hat geschrieben:Mindestens seit Maastricht gilt Personenfreizügigkeit und besteht aus Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, aber ich kann mich irren und hab vergebens die Bank bei HKKK gedrückt.
Die obigen Freiheiten sind ohne viel Geld nutzlos, wie du selbst zitierst. Und wie Princepella schon erzählt hat, gibt es hier offensichtlich haufenweise Schüler und Studenten ohne vernünftige Versicherung.
Sid hat geschrieben:Aber ich habe so verstanden, dass e-wolles Freund die Finanzierung garantieren will.
Da ihr Freund nicht als Lebenspartner anerkannt wird, wird das wohl einer der Knackpunkte sein. Neben der nichtexistenten Krankenversicherung.
Sid hat geschrieben:E-Wolle ist nicht auf das Geld vom finnischen Sozialamt aus, also wo ist das Problem?
Sehe ich zwar auch so, aber um der Gegenseite auch recht zu tun, es reicht schon ein schwerer Verkehrsunfall und schon liegt man der Gemeinde, in deren Krankenhaus man eingeliefert wird, auf der Tasche. Da sie keinen anerkannten Lebenspartner hat, ist er dann auch nicht unterhaltspflichtig.
Sid
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Sid »

fax hat geschrieben: Da ihr Freund nicht als Lebenspartner anerkannt wird, wird das wohl einer der Knackpunkte sein. Neben der nichtexistenten Krankenversicherung.
Ich verstehe immer noch den Begriff nicht "nicht anerkannter Lebenspartner" :shock: . Wie lautet die Schlagzeile: EU-Bürgerin erschleicht eine Scheinehe? pray Seit Jahren musste man innerh. der EU nicht heiraten aus diesem Grund und jetzt auf einmal? Demnach bin ich hierhin zu einem fremden Mann gekommen :roll: wir haben uns davor vielleicht 10 mal gesehen, jeweils nur einige Tage 2bot Wenn eine Beziehung anfängt, muss es irgendwo den Anfang geben: wieso gingen sie bei e-wolle davon aus, dass sie in D bereits 2 Jahre gelebt haben? Wir drehen uns im Kreis irgenwie.

Zu den versicherungstechnischen Dingen gebe ich Dir natürlich recht, aber soweit war für meldende EU-Bürger kein Problem in diesem Status. Studis MÜSSEN neulich eine Versicherung haben und es gibt genügend Lücken zwischen den Staaten, dass sie im Regen stehen, stimmt.

Und soviel ich mich erinnern kann, melden muss man sich nach den 3 Monaten, aber es waren soviele andere Dinge im Spiel, so dass man es praktisch früher machen muss, alle Formalitäten.
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Jörg
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Jörg »

Sid hat geschrieben:
fax hat geschrieben: Da ihr Freund nicht als Lebenspartner anerkannt wird, wird das wohl einer der Knackpunkte sein. Neben der nichtexistenten Krankenversicherung.
Ich verstehe immer noch den Begriff nicht "nicht anerkannter Lebenspartner" :shock: . Wie lautet die Schlagzeile: EU-Bürgerin erschleicht eine Scheinehe? pray Seit Jahren musste man innerh. der EU nicht heiraten aus diesem Grund und jetzt auf einmal? Demnach bin ich hierhin zu einem fremden Mann gekommen :roll: wir haben uns davor vielleicht 10 mal gesehen, jeweils nur einige Tage 2bot Wenn eine Beziehung anfängt, muss es irgendwo den Anfang geben: wieso gingen sie bei e-wolle davon aus, dass sie in D bereits 2 Jahre gelebt haben? Wir drehen uns im Kreis irgenwie.

....
Es ist doch nur legitim, das der Staat Richtlinien aufstellt, ab wann man offiziell von einem Lebenspartner spricht. Siehe Artikel 2 der Richtlinie 2004/38/EG. In Finnland sind es anscheinend eine Beziehungsdauer von 2 Jahre. Ab wann spricht man denn in D offiziell von einem Lebenspartner?

Artikel 2 (2004/38/EG )
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
1. „Unionsbürger“ jede Person, die die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaats besitzt;
2. „Familienangehöriger“
a) den Ehegatten;
b) den Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger auf der
Grundlage der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats
eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, sofern
nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats
die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt ist
und die in den einschlägigen Rechtsvorschriften des
Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen
erfüllt sind
;
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fax
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von fax »

Man muss sich vor Augen führen, dass vor dem Beamten zwei vollkommen unbekannte Menschen sitzen. Irgendwie muss man doch einen glaubwürdigen Nachweis führen, dass sich der Partner nicht bei den ersten finanziellen Schwierigkeiten aus dem Staub macht.
Sid
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Sid »

Demnach würde es heissen, ich hatte ein mal im Leben in Amtsangelegenheiten mehr Glück als Verstand, da ich grundsätzlich wieder ohne Job, Wohnung & co. nach D verwiesen hätte werden können, huh. Ebenso alle meine Bekannten, die auf dieser Basis hierher gekommen sind? Die Erklärung über die Beziehung wurde zu diesem Zweck benötigt. Diese haben wir abgegeben.
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E-Wolle
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von E-Wolle »

Es ist interessant zu sehen, wieviele verschiedene Gedanken und Erfahrungsberichte es dazu gibt.

Ich denke, dass es jetzt so abverlangt werden kann mit der zwei jährigen Beziehungsdauer und nicht nur die erklärung einer Person der finanziellen unterstuetzung.

In meinem Fall denke ich, dass auch mein Krankenversicherungsproblme eine grosse Rolle spielt. Ich kann eben keinen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen um mich zu registrieren aber auf KELA verzichten zu können.

Mein Freund ist im politischen Rahmen tätig und hat eine Diskussion mit den entsprechenden Minister darueber. Auch wird er berichten wie unterschiedlich das hier gehandhabt wird und das es ein einheitliches training oder so geben sollte. Seine Partei möchte zumindest auch weiterhin druck ausueben auf die höhere Politik um es fuer Personen der EU einfacher zu machen. Wir werden sehen was dabei raus kommt und ich werde es natuerlich Berichten. Genauso was beim treffen der Obersten Polizeistelle fuer Auswanderer heute raus kommt. Wie Ihr sehen könnt, versuche ich alles um Infos zu bekommen und allen zu helfen die noch nach uns kommen wollen :D
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Sid »

Wie gesagt, ich musste nie nachweisen, dass ICH mich finanzieren kann, nur dass wir zusammenleben. Eine Rückwärtsentwicklung? :?
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E-Wolle
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von E-Wolle »

Sid hat geschrieben:Wie gesagt, ich musste nie nachweisen, dass ICH mich finanzieren kann, nur dass wir zusammenleben. Eine Rückwärtsentwicklung? :?
Warst Du damals schon verheiratet? Ich weiss sowieso nicht mehr was stimmt und was nicht. Auf einigen Internet seiten findet man, dass man noch ne Aufenthaltskarte braucht auf anderen wiederum nicht. Die Polizei meinte nur, dass wenn ich verheiratet bin mit einem Finnen, dann bräuchte ich das nicht mehr. Was die jetzt aber tatsächlich machen im Dezember werde ich ja sehen. Wir wollen noch mal mit der Leiterin aufgrund der verschiedenen Infos reden und auch zur Botschaft geht am Donnerstag. Ich will endlich mal klarheit haben...heul
Der Moment bestimmt die Geschichte und die Geschichte ein ganzes Leben...
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fax
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Re: Uebersetzer fuer Bewerbungsunterlagen

Beitrag von fax »

E-Wolles letzten Artikel habe ich in ein extra Thema gepackt, damit die Informationen leichter zu finden sind: http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=6&t=2342

Diskussionen bitte weiter hier, das neue Thema ist gesperrt, damit die relevanten Informationen nicht verwässert werden. Bei Bedarf können einzelne Beiträge dann rübergeschoben werden.
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roelli
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Re: Erfahrungsbericht Polizei Espoo

Beitrag von roelli »

Stefan hat geschrieben:
E-Wolle hat geschrieben:aber dadurch, dass man keine Stempel mehr in den Pass bekommt kann im Grunde eh keiner so recht nachvollziehen wie lange du jetzt schon hier bist.
Sämtliche Passagierlisten von Flügen und Fähren gehen an Zoll und Polizei beider Länder. Geh mal davon aus, daß die ganz genau wissen, wann Du wie gereist bist ;).
Du meinst Tallink schickt, jeden Tag die kompletten Passagierlisten zu Zoll und Polizei?
Auf dieser Grundlage werden die aus Tallinn privat eingeführten Alkoholmengen ermittelt? :wink:
Sid
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Re: Erfahrungsbericht Polizei Espoo

Beitrag von Sid »

roelli hat geschrieben: Du meinst Tallink schickt, jeden Tag die kompletten Passagierlisten zu Zoll und Polizei?
Auf dieser Grundlage werden die aus Tallinn privat eingeführten Alkoholmengen ermittelt? :wink:
Und bald haben wir alle einen Chip, dann wird sicherlich die bereits verarbeite Menge Alkohol ermittelt, gell? 2bot
Karpalo
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Re: Erfahrungsbericht Polizei Espoo

Beitrag von Karpalo »

E-Wolle hat geschrieben: Wenn wir verheiratet sind, fragt praktisch keiner mehr danach, weil man als Grund warum man hier leben will, nur angeben muss, dass man mit dem Ehepartner zusammen leben möchte. Dann erhält man alles Problemlos laut Aussage der Polizei (Aber nur wenn einer Finnischer Nationalität ist und der andere aus der EU).
Dazu kann ich leider nur sagen, dass es nach der Hochzeit mit den finnischen Ausländerpolizei immer noch nicht so einfach ist. Als sich mein Mann (Deutscher, ich bin Finnin) diesen Herbst bei der Ausländerpolizei in Helsinki anmelden wollte, hat die Ehebescheinung nicht ausgereicht, sondern sie wollten noch einen Beweis, dass mein Mann oder ich genug Geld haben, um in Finnland leben zu können. Ich denke, dass sowohl meine Finanzen als auch die von meinem Mann die Ausländerpolizei nichts angehen.

Zum Vergleich: Als ich vor ein paar Jahren als Ausländerin in Deutschland mit meinem Mann gelebt habe (damals waren wir noch nicht mal verheiratet, und ich hatte keinen Job), musste ich mich nur wie jede Deutsche beim Umzug beim Einwohnermeldeamt amelden, und habe dann automatisch, ohne mein Gesicht bei der Ausländerbehörden gezeigt zu haben, die Freizügigkeitsbescheinigung per Post bekommen.

Wie es in Finnland läuft, ist ziemlich mies, und da hat man schon Grund zu klagen.
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