Nicht, dass es mir darum geht zur Steuerhinterziehung anzustiften, aber hat denn schon jemand damit Erfahrungen gemacht, dass den finnischen Finanzbehörden Informationen zu Einnahmen in Deutschland oder anderswo vorlagen oder auf Anfrage vorgelegt wurden?
Im Rahmen der EU sollen ja auch Steuerinformationen (z.B. wohnhaft in Finnland, und versteuerbare Geldzuwendung erfolgt in Deutschland) für die Finanzämter transparenter werden und daher ein gewisser Austausch stattfinden, zumindest ist dies in Planung. Grundsätzlich sind ja alle Einkünfte (auch im Ausland erfolgte) hier zu melden und zu versteuern.
Hat denn jemand irgendwelche nutzbare Informationen hierzu gehört?
Informationsaustausch Finanzämter FIN <-> D, CH, A
Informationsaustausch Finanzämter FIN <-> D, CH, A
WEITERSAGEN!
- jetzt auch auf Twitter: @saksalaiset
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Ich habe den Finanzämtern in D und FIN voneinander erzählt, also Ansprechpartner, TelNr etc. angegeben. Dennoch weiss VeroTurku nichts von FAFreising, d.h. ICH muss Vero mitteilen, wenn ich in D noch Steuern zahle. Die werden dann hier angerechten bzw. verrechnet. Konkret muss ich in D also erstmal meine Steuren zahlen (erwarten noch Bescheid), in FIN habe ich sie bereits gezahlt. Wenn dann der dt. StB kommt, muss ich hier noch mal erklären und vorweisen.
Wie es genau gelaufen ist, berichte ich, wenn der dt. Bescheid da ist...
Also, aus meiner Erfahrung wissen die beiden nichts voneinander, hätte ich nichts erzählt - aber selbst wenn, tauschen sie sich offenbar über bezahlte/ausstehende Steuern nicht aus.
Wie es genau gelaufen ist, berichte ich, wenn der dt. Bescheid da ist...
Also, aus meiner Erfahrung wissen die beiden nichts voneinander, hätte ich nichts erzählt - aber selbst wenn, tauschen sie sich offenbar über bezahlte/ausstehende Steuern nicht aus.
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Seit dem 1.7.2005 melden die deutschen Banken (will sagen alle EU-Banken) die entsprechenden Einkünfte an die entsprechenden Finanzämter im jeweiligen Land. Nicht direkt, sondern über irgendeine Zentrale. Dies betrifft jedoch zur Einkünfte aus Zinsen, Aktienverkäufen u.ä. Bei Fonds sind etliche Teile ausgegrenzt.
Hingegen meldet das deutsche Finanzamt gar nichts nach Finnland. Da muss man sich selber drum kümmern, incl. der Übersetzungskosten für die entsprechenden Papiere.
Hingegen meldet das deutsche Finanzamt gar nichts nach Finnland. Da muss man sich selber drum kümmern, incl. der Übersetzungskosten für die entsprechenden Papiere.
Ich kann mir vorstellen, dass sich keiner drum kehrt, im Ernstfall würd ich es aber nicht drauf ankommen lassen. Man weiss ja nie.
Egal an welcher Stelle, ich musste für Finnen noch nie was übersetzen. Deutsche Papiere wurden meistens so akzeptiert und anerkannt (z.B. die dt. Rentenversicherung von der Steuer absetzen, Ersterwerb vom Eigentum, Heirat). Ein mal: Daumen hochGeorg hat geschrieben:Da muss man sich selber drum kümmern, incl. der Übersetzungskosten für die entsprechenden Papiere.
Von mir wollten sie bisher alles in übersetzter Version haben, da war sogar das ansonsten oberbürokratische Standesamt I in Berlin flexibler.
Aber das lag bestimmt daran, dass es die Schwedischsprachigen in Tammisaari waren . Mit finnischsprachigen Behördenvertretern habe ich da noch keine Erfahrung.
Aber das lag bestimmt daran, dass es die Schwedischsprachigen in Tammisaari waren . Mit finnischsprachigen Behördenvertretern habe ich da noch keine Erfahrung.
Ich musste für die Finnen auch noch nie was übersetzen lassen. Umgekehrt musste ich alle Papiere für die schweizer Behörden auf Deutsch (oder Französisch) übersetzen lassen. Dann habe ich aber die Papiere selbst übersetzt und bei den entsprechenden Ämtern ihre Stempel unter die übersetzten Papiere setzen lassen. Hat gefunzt.Sid hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, dass sich keiner drum kehrt, im Ernstfall würd ich es aber nicht drauf ankommen lassen. Man weiss ja nie.
Egal an welcher Stelle, ich musste für Finnen noch nie was übersetzen. Deutsche Papiere wurden meistens so akzeptiert und anerkannt (z.B. die dt. Rentenversicherung von der Steuer absetzen, Ersterwerb vom Eigentum, Heirat). Ein mal: Daumen hochGeorg hat geschrieben:Da muss man sich selber drum kümmern, incl. der Übersetzungskosten für die entsprechenden Papiere.
Iss keinen gelben Schnee!
Der Informationsaustausch mit den Finanzämtern der EU sowie mit den Ländern, mit welchen Finnland Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ist wegen der einsetzenden europäischen Steuerharmonisierung immer reger. Ansprechbehörde in Einzelrechtssachen ist in Finnland Verohallitus/Oberste Finanzverwaltung), in D das Bundesamt für Finanzen, in CH die Eidg. Steuerverwaltung, (Österreich?). Von diesen aus geht es den Dienstweg weiter an die zuständigen Finanzämter in den Bundesländern bzw. Kantonen bzw. Verovirastos der finnischen Provinzen). Für normale Rückerstattungsanträge (MWSt-Rückerstattungen von Firmen, Quellensteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen usw.) wendet man sich direkt an die zuständigen Finanzämter in den Ländern, wo die Besteuerung erfolgt ist. Die Botschaften in Finnland geben hierzu nähere Auskunft. Die Finanzämter schon vieler Länder haben für Rückerstattungen Formulare, die im Internet heruntergeladen werden können. (Schweizer laden hierzu bei http://www.estv.admin.ch den Snapform Viewer herunter, ein Pendant zum Acrobat Reader). Beim zuständigen Verotoimisto müssen natürliche Personen das Formular mit Stempel bestätigen lassen, dass man in Finnland steuerpflichtig ist. Für MWSt-Rückführungen ist dies nicht erforderlich, da ein europäisches VAT-Register besteht.
Der automatische Informationsaustausch unter den EU-Finanzämtern ist ein erklärtes Ziel. Bei den Banken funktioniert dies ja schon. Auf Anfrage geben die EU-Finanzämter einander jede Auskunft in Steuersachen. Übersetzungskosten für normale Steuererklärungsanlagen dürften keine anfallen (fordert sie das Finanzamt an, so sind sie auch abzugsberechtigt, andernfalls wäre ein Steuerschuldner andern gegenüber benachteiligt). Größere Banken liefern solche Unterlagen auf Wunsch auch auf Englisch, und diese werden vom finnischen Finanzamt heutzutage in der Regel anerkannt.
Der automatische Informationsaustausch unter den EU-Finanzämtern ist ein erklärtes Ziel. Bei den Banken funktioniert dies ja schon. Auf Anfrage geben die EU-Finanzämter einander jede Auskunft in Steuersachen. Übersetzungskosten für normale Steuererklärungsanlagen dürften keine anfallen (fordert sie das Finanzamt an, so sind sie auch abzugsberechtigt, andernfalls wäre ein Steuerschuldner andern gegenüber benachteiligt). Größere Banken liefern solche Unterlagen auf Wunsch auch auf Englisch, und diese werden vom finnischen Finanzamt heutzutage in der Regel anerkannt.