Aufenthaltsgenehmigung

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Sid
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Beitrag von Sid »

Babylon hat geschrieben:Die können doch einen EU Bürger, der hier lebt, sowieso nicht mehr rausschmeissen.
Vielleicht doch. Zumindest bei dem Papier wurde ich verpflichtet jede Änderung meines bisherigen Status zu melden, z.B. Arbeitslosigkeit oder Scheidung.
Nordlicht

Behördliche Neugier bei Anmeldung d. ständigen Wohnsitzes

Beitrag von Nordlicht »

Betr.: Behördliche Neugier bei Anmeldung des ständigen Wohnsitzes in Finnland

Da scheint sich ein kleiner ”Clash of the Cultures” (Anita, Sid) abgespielt zu haben. Dabei war die behördliche Absicht nur eine gute. Jede Kette ist jedoch nur so stark wie ihr schwächstes Teilglied, und dieses ist bei den lieben Beamten zu orten, welche die Hintergründe den vorsprechenden Ausländern halt oft nicht erklären können.

Hier geht es um die Verwirklichung des "Ein Schalter für alles"/Yhden luukun –periaate. Damit soll der zugezogenen Person ermöglicht werden, alles was mit dem Status des ständigen Wohnsitzes in Finnland zusammenhängt, mit einer einzigen Amtshandlung zu erledigen, um nicht wie früher bei jedem Amt gesondert antreten zu müssen.

Bei der eigentlichen Registrierung von EU-Bürgern ist der Fall klar. Es geht um die statistische Erfassung (FI und EU) der Wanderungen innerhalb der EU.

Am zivilstandlichen Status sind Kela und Finanzamt interessiert. Beispiel: In der alljährlichen Steuererklärung können gewisse steuerliche Vorgänge (z.B. Schulden) auf den im gleichen Hausstand lebenden Partner überschrieben werden (Steueroptimierung). Anders als es nur Ehepaare gab, gibt es heute darüber hinaus eine Vielzahl dauerhafter partnerschaftlicher Beziehungen, Konkubinat (schreckliches Wort!), Patch Work-Familien, gleichgeschlechtliche Paare. Ergo hat der Amtsschimmel genau definiert, was er unter einer dauerhaften partnerschaftlichen Beziehung versteht. Sonst würden ja Hinz und Kunz flugs vor der Erstellung der Steuererklärung zu Partnern werden; und mit der Steuergerechtigkeit wäre es vorbei. Bei diesem Kunterbunt partnerschaftlicher Beziehungen kommt man halt nicht darum herum, etwas genauer zu nachzufragen.

Nun ist es halt schon so, dass es die Menschen in diesen Breitengraden nicht so übel nehmen, wenn sich die Behörden für ihre persönlichen Dinge interessieren. Das sieht man schon an der Sozialversicherungsnummer mit der Offenlegung des Geburtsdatums. Wir Mitteleuropäer ziehen da die Grenze enger und finden, der Staat habe vor der eigenen Haustür Halt zu machen und die Privatsphäre des Bürgers zu respektieren.

Ich würde einmal mehr sagen: Andere Länder andere Sitten – garniert mit ein paar kleinen Unsitten.
Sid
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Beitrag von Sid »

@Nordlicht

Interessante Beobachtung - der Hintergrund wird schon klarer und verständlicher :) . Dagegen hab ich nicht einzuwenden, aber wenn es einem der Eindruck der totalen Kontrolle, der drohenden Ablehnung im Namen einer amtlichen Handlung bzgl. ungeschriebener Gesetze wie die "Sittenüberprüfung" in unserem Falle vermittelt wurde, dann rolle ich meine Krallen aus :P .

Mit der hetu Nummer wird nicht nur das Geburtsdatum offen gelegt ;)
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Micha
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Beitrag von Micha »

Sid hat geschrieben: Mit der hetu Nummer wird nicht nur das Geburtsdatum offen gelegt ;)
... sondern auch das Geschlecht: vorletzte Ziffer gerade=weiblich, vorletzte Ziffer ungerade=männlich.
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Nordlicht

Beitrag von Nordlicht »

@ Sid

Ja, natürlich. Stichworte miese Dienstleistungskultur, überlieferte, längst überholte Obrigkeitshörigkeit. Dem allerwichtigsten Teilglied in der Kette, dem Beamten am Schalter, werden die Hintergründe nicht näher gebracht, und der wiederum interessiert sich meist auch nicht dafür. Der arbeitet in der Regel einfach alles nach seinem Leitfaden ab. Ausnahmen wird es wohl geben und hoffentlich werden sie bald zahlreicher.
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Anita
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Beitrag von Anita »

Bereits geschilderte Geschichte bezgl. ETA-Karte ist bisher meine einzige negative Erfahrung mit finnischen Behörden. Unsere Wut richtete sich einzig und allein gegen den Beamten und seiner unverschämten, unfreundlichen und ueberheblichen Art und der darauffolgenden willkuerlichen Enscheidung.
Ansonsten habe ich mit den finnischen Behörden ausgesprochen gute Erfahrungen, insbesondere mit der Polizeistation.
Vor zwei Jahren ist mir bei einer Auslandsreise mein deutscher Fuehrerschein gestohlen worden. Das teilte ich dann einem netten älteren Herrn auf der Polizeistation mit und der versprach, sich um alles zu kuemmern. Wenn ich aber aktiv mithelfen wuerde, wuerde das mit der neuen Fuehrerscheinausstellung schneller gehen. Ich rief dann vom Schalter aus die Fuehrerscheinstelle in Dortmund an; dort hatte ich ebenfalls einen netten Herrn am Apparat, der innerhalb von 5 Minuten die Austellungspapiere nach Tampere faxte und die Geschichte wohl äusserst spannend fand. Da das Ganze nun auf deutsch war, sind wir gemeinsam alles durchgegangen, da die einzelnen Klassen nicht 100%ig uebereinstimmen. Ich hatte dann nach einer Stunde eine vorläufige Fahrerlaubnis und nach 3 Wochen einen neuen finnischen Fuehrerschein. Also da hatte ich wohl zwei Superbeamte erwischt!
Zuvor hatte ich bei der Deutschen Botschaft nachgefragt und zur Antwort bekommen, dass es unmöglich sei einen neuen Fuehrerschein in Finnland ausgestellt zu bekommen, sondern dass das nur von der Fuehrerscheinstelle in Deutschland gemacht werden könnte, da keine Abkommen in dieser Hinsicht bestehen wuerden???
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Tja..die lieben Amtsschimmel.

Zur Zeit "kämpfe" ich auch für eine Aufenthaltsbewilligung. Zwar nicht für Finnland, aber für die Schweiz. Im Moment sind all unsere Papiere auf dem Weg über die Botschaft in die Ämter der Schweiz. Dort wird geprüft, ob wir nicht nur zum Schein zusammen sind usw. Und die Mühlen mahlen langsam.. 2-3 Monate dauert dies. Danach kann ich ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung stellen. Dieses wird dann fremdenpolizeilich überprüft..Dauer sind ungefähr 2-4 Wochen. Wenn ich diese Zusicherung habe, kann ich eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Diese wird 2-4 Wochen bearbeitet (kann aber auch länger dauern). Dann bekomme ich eine Aufenthaltsbewilligung für 5 Jahre.

Da alles so lange dauert, müssen wir ohne Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz einreisen. Ist zwar kein Problem..denn man darf sich ja 3 Monate als Tourist aufhalten. Allerdings muss man an der Grenze eine Zusicherung/Aufenthaltsbewilligung vorlegen, sonst muss man für Umzugsgut inkl. Auto Einfuhrsteuer bezahlen. Okay..Mailaustausch mit dem Zoll. Nach ein paar Mails dann die Antwort: wenn die Unterlagen da sind (Arbeitsvertrag von mir und Partner, Urkunden, Mietvertrag, Autopapiere, mein Schweizer muss auch dabei sein) liegt es im Ermessen des Beamten die Einfuhrsteuer zu verlangen, meist tun sie es jedoch nicht. Denn man hat ja eigentlich somit ein Recht auf eine Bewilligung. "Allerdings kann gegen Sie auch ein Einreiseverbot in der Schweiz vorliegen oder Sie werden in der Schweiz strafrechtlich verfolgt. Somit würden Sie keine Aufenthaltsbewilligung bekommen". Hihi! Ja, das war eine Originalaussage. :lol:
Deswegen kann theoretisch die Einfuhrsteuer verlangt werden. In der Praxis sieht es, soweit ich das mitbekommen habe, allerdings anders aus. Die Beamten pochen da nicht unbedingt auf die Gesetze, sondern mit den obigen Unterlagen geht es (meist).

Auch wenn man sich deswegen ärgert. So ist einfach die Gesetzeslage. Das Land möchte einfach wissen, wen sie da reinlassen. Meist bekam ich deswegen Antworten, die wie Gesetzestexte aussahen und den Beigeschmack von "hier kommst du nicht rein" hatten *g*
Oft sind die Leute aber ganz kooperativ, wenn man seinen Fall ganz genau schildert und öfters mal nachfragt. Zumindest war es bei mir so.
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Apropos Botschaft. Von der Deutschen Botschaft hatte ich bereits zweimal eine falsche Info bekommen und von der Schweizer jetzt einmal. Letzteres ist gerade aktuell...sie sagten, ich bräuchte für mein Auto unbedingt eine Ursprungsbescheinigung für den Zoll. Also fing das Gerenne an. Mein Autohaus wusste nicht genau, was das wäre und ich rief bei der Zentrale in Helsinki an. Nach einer Woche bekam ich diese Bescheinigung zugeschickt. Mittlerweile hatte ich allerdings herausgefunden, warum man diese Ursprungsbescheinigung überhaupt braucht. Nämlich zur Steuerermäßigung (Einfuhrsteuer) beim Zoll. Aber mein Auto gehört zum Umzugsgut und ist somit steuerberfreit. Somit nochmalbeim Zoll nachgefragt...Antwort: Sie brauchen deswegen keine Ursprungsbescheinigung.

Jetzt habe ich eine mehrseitige Ursprungsbescheinigung mit Stempel und allem drum und dran..brauche sie aber nicht :lol:

Dass es sich um einen Umzug handelt, wusste die Botschaft. Meine Erfahrung ist, dass die Botschaften sehr viel eher auf diverse Gesetze pochen und keine Ausnahmen machen. Und evtl. selber aber auch nicht so gut Bescheid wissen (zum Beispiel über Ausnahmen wie in meinem Fall der Import eines Wagens aufgrund Umzugs. Diese Ausnahme beinhaltet nämlich, dass man die Ursprungsbescheinigung nicht braucht).
Sid
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Beitrag von Sid »

@Anita

Ich hatte solche und solche Erfahrungen mit finnischen und deutschen Ämtern. In Deutschland ein sehr langes Verfahren für Aussiedler (und Antrag mit knapp 70 Seiten :lol: ), problematisches Verfahren mit Bafög, aber auch positive Erfahrungen, weil in Deutschland vieles einschlägiger ist, und man kann als Otto Normalverbraucher vieles selbst nachschlagen und seine Rechte durchsetzen. In Finnland find ich dazu keine Quellen, geschweige denn, dass mir noch hin und wieder die Sprachkenntnisse fehlen. In Finnland waren es die elendige "Scheinehe-Überprüfungen" :roll: , eine falsche Zuordnung von Führerscheinklassen beim Umschreiben auf einen finn. Führerschein, fehlerhafte Auskünfte vom Finanzamt, Beendigung meiner Kela Mitgliedschaft ohne Grund :? und die Einstellung von KELA insgesamt. Auf der anderen Seite nicht so lange Wartezeiten in Porvoo auf Dokumente wie die EU-Bescheinigung, Anmeldung etc, sehr guter Ablauf bei Heiratsanmeldung (war ja im Lande, da kam nicht die Frage auf, ob wir konsumiert haben @Anita :twisted: ), ohne Forderung von Übersetzungen. Beides hat Vor- und Nachteile.

Obrigkeitshörigkeit ist das Stichwort, absolut @Nordlicht. Da mach ich nicht mit.

Ninni, Du hast doch im anderen Forum behauptet, dass alles in den Botschaften erledigt sei. Hat mich gewundert, müsste der Gipfel an deutscher Effizienz und schweizerischen Genauigkeit sein. Das ist aber ärgerlich.

Man darf allerdings nicht vergessen, dass zwischen EU-Ländern andere Aufnahmegesetze unionweit gelten (sollten) als wenn man in Länder wie die Schweiz umsiedelt. Mit ihrer Mitgliedschaft hat sich Finnland bereit erklärt, nicht nur von den Sonnenseiten des gemeinsamen Marktes zu profitieren, sondern auch die Rechte der EU-Bürger anzuerkennen, und das ist freier Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Kapital und Waren. D.h. es sollte möglich sein, sich ins EU Ausland (auch nach Finnland) auf Arbeitssuche zu begeben, ohne nebenbei eine Ehe zu konsumieren. Eine völlig andere Geschichte. Die Art der Fragen, wie sie Anita geschilder hat find ich immer noch der Gipfel der Dreistigkeit in eine EU-Land. Mich ärgert nicht die Tatsache, dass die persönlichen Angelegenheiten auf dem Prüfstand stehen, sondern, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, doch alle nehmen es hin.
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Neumi
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Beitrag von Neumi »

Apropos Ursprungbescheinigung :

Als ich mein Auto von Holland nach Finnland mitgenommen habe (Umzug), brauchte der Finnische Zoll keine Ursprungsbescheinigung, aber das Strassenamt brauchte es, da das Auto vor 1998 (oder so) gebaut wurde, um sicherzustellen, dass es den Finnischen Sicherheitsstandards genügt. War jedoch ziemlich einfach, diese von Holland zu bekommen, nur 2 Telefonate, dann kams per Fax.

Ich habe nur gute Erfahrungen mit der Schweizerischen Botschaft gemacht. :thum

Das Auto von Finnland in die Schweiz umziehen, also finanziell lohnt sich das nicht. Verkaufe das Auto hier in Finnland und kaufe in der Schweiz für das Geld ein anderes Auto, da bekommst du viel mehr Auto fürs gleiche Geld !
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

@ Sid:Für die Schweiz gibt es ein bilaterales Abkommen der Personenfreizügigkeit:

"Mit der Personenfreizügigkeit gelten für EU-Bürger in der Schweiz (und für Schweizer in der EU) die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer (Grundsatz der Inländergleichbehandlung). "

Im Moment ist ja jetzt auch alles geklärt..schien nur alles sehr schwer zu sein *g* Unsere Fragen waren wohl kompliziert oder so..hihi.

@Neumi: Ja...wenn ich das Auto verkaufe..hmm..wie soll ich dann in die Schweiz kommen? Mit dem Flugzeug ist es zu kompliziert, da wir dann kaum Gepäck mitnehmen können undwir zwei Hunde haben.
Mein Auto ist auch noch relativ neu und ich möchte gar kein anderes ;) Da ich es kostenlos mitnehmen kann, werde ich das auch tun :)

Als ich mein damaliges Auto (Bj 1991) damals von Deutschland nach Finnland mitgenommen habe, brauchte ich keine Ursprungsbescheinigung für die Behörden hier. Allerdings die COC-Bescheinigung (EG-Betriebserlaubnis). Diese brauche ich auch jetzt wieder und sie scheint wohl auch gängiger zu sein. Die Leute wissen gleich, worum es sich handelt.
Bist du dir sicher, dass es sich nicht um diese COC auch bei dir gehandelt hat? Die COC besteht aus einem Blatt, dass die technischen Daten usw des Autos auflistet. Das Auto kann so in anderen EU-Ländern/Schweiz leichter zugelassen werden, da es zum Beispiel den Sicherheitsaspekten enspricht und auch von den technischen Gegebenheiten. Die Ursprungsbescheinigung besteht aus mehreren Blättern und listet den Weg des Autos von der Fabrik, über die Schiffreise nach Finnland, Transport Hafen zur Zentrale, Transport Zentrale zum Autohaus. So wird sichergestellt, dass mein Auto ursprünglich aus dem EU-Raum kommt. (wenn auch nicht dort gebaut..aber für den EU-Raum gebaut und da zum ersten mal verkauft). Diese Autos bekommen Steuervergünstigungen bei der Einfuhrsteuer. Das Papier braucht der Zoll.

Jetzt weiss ich auch das genaue Geburtsdatum von meinem Auto! Juhuu! Es ist ein Krebslein wie ich :lol:
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Neumi
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Beitrag von Neumi »

Dachte es stand Certificate of Origin drauf, bin mir jetzt aber nicht mehr so sicher. Vermutlich war es ein COC (Certificate of Compliance). Mir sagte man aber damals, dass dies für neuere Autos nicht notwendig gewesen wäre, wegen den angepassten EU Normen. Ist jetzt auch egal, hauptsache meine Karre fährt mich durch den Finnischen Winter.

OK, die Hunde würde ich auch nicht mit dem Flugzeug transportieren. Ansonsten mietet Ihr doch einen LKW für die Sachen, oder ?

Für ein relativ neues Auto bekommst Du ja hier noch relativ viel Geld und die sind noch relativ einfach an den Mann zu bringen.
Der Preisunterschied zwischen der Schweiz und Finnland kann bis zu 50% ausmachen....aber du weisst es sicherlich besser, was für Euch passt.
Sid
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Beitrag von Sid »

Das ist klar, dass die EFTA immer weitere Fortschritte in diese Richtung macht, ist auch wirtschaftlich wichtig und prima so. Gleichwertig ist es aber nicht, denn es gilt, wie Du selbst schreibst, immer noch die Begrezung der einmaligen Aufenthaltsgenehmigung auf 5 Jahre. Die ist theoretisch in Finnland spätestens dann entfallen, wenn aus Oleskelulupa Oleskeluoikeus wurde. Aber das wird schon klappen, immerhin geben die Schweizer eine sehr übersichtliche Aufstellung der Bedinungen, so gründlich wie sie sind :) .
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Die 5 Jahre sind nicht gesagt, manchmal bekommt man auch nur 1 Jahr und muss immer wieder verlängern.
Nach den 5 jahren bekomme ich dann die Niederlassungsbewilligung.¨

@Neumi: Wir haben eine Spedition für den Umzug beauftragt. Wir bräuchten für den Umzug schon einen kleinen LKW, den kann aber nur ich fahren (habe die Führerscheinklasse) und das traue ich mir nicht zu. Auch wird dann alles zu kompliziert...lieber also nicht 8)

Neben meinem Auto überführen wir auch noch einen Oldtimer..insgesamt wird es kein kleiner Umzug werden und somit bin ich froh um diese Spedition.

Bei meinem Auto kommt es mir nicht auf das Finanzielle an. Mir gefällt mein Auto..es ist praktisch, zuverlässig und hat einige Dinge die ich wiederum in der Schweiz suchen müsste. Nein, es wird auf keinen Fall verkauft :wink:

Mein damaliges Auto brauchte die COC (hat der Katsastus für mich erledigt, ich musste da nichts machen) und nach den Informationen, die ich jetzt habe, brauchen generell alle Autos dies für die Schweiz. Ohne geht zwar auch, aber dann muss das Auto durch eine Extra-Prüfung. Dieses müssen wir für unseren Oldtimer machen lassen (gibt keine COC für dieses Auto. Viiiiiiel zu alt :lol: )
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roelli
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Beitrag von roelli »

Micha hat geschrieben:
Sid hat geschrieben: Mit der hetu Nummer wird nicht nur das Geburtsdatum offen gelegt ;)
... sondern auch das Geschlecht: vorletzte Ziffer gerade=weiblich, vorletzte Ziffer ungerade=männlich.
Ein bisschen viel Aufwand, nur um das Geschlecht festzustellen. :wink:

Mit meiner Alten, das ist ja jetzt meine Zweite, konnte man noch mehr tolle Sachen herausfinden.
Ein solcher Datensatz einer Person enthielt neben den Stammdaten (PKZ, Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Personalausweis- und Paßnummer) auch Meldedaten, Daten von Kindern und Ehepartnern, jeweils mit PKZ, besondere Erlaubnisse (z.B. Führer-, Waffen- oder Giftschein), sowie Hinweise auf Strafregistereintragungen und auf besondere Aktivitäten.
http://www.pruefziffernberechnung.de/P/PKZ.shtml

Ein bisschen komisch ist mir ja schon manchmal, wenn hier in Finnland über Gestapo oder Stasi gesprochen wird und anderseits Stolz eine Henkilötunnus gezeigt wird, den das ist ja sicher der Grund warum es in D eben keine gibt. Die Welt ist schon verrückt. :?
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