
In Deutschland hat man 2 Jahre Gewährleistung, wobei sich die Beweislast, dass das Produkt fehlerhaft ist, nach den ersten 6 Monaten umkehrt. Für die Gewährleistung haftet immer der Verkäufer. Der Hersteller kann zwar zusätzliche Garantien bieten, aber das interessiert bei der gesetzlichen Gewährleistung zunächst mal nicht.
Wie sieht das in Finnland aus, sind es 2 Jahre Gewährleistung, 6 Monate, variabel oder sonst was? Sind die Verkäufer gesetzlich verpflichtet, die Gewährleistung zu übernehmen, oder können die mich an den Hersteller verweisen?