Gewährleistung

Ideenaustausch zum Thema Leben in Finnland.
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fax
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Gewährleistung

Beitrag von fax »

Kennt sich jemand ein bißchen mit den Regeln für Gewährleistung in Finnland aus? Bisher hatte ich noch nie Probleme und die Händler hier sind sehr kulant, aber neulich geriet ich bei Elisa mit meinem Ende August gekauften Handy an eine Verkäuferin, die mir dieses unschöne Gefühl gab, in Deutschland bei Saturn zu stehen. :evil:

In Deutschland hat man 2 Jahre Gewährleistung, wobei sich die Beweislast, dass das Produkt fehlerhaft ist, nach den ersten 6 Monaten umkehrt. Für die Gewährleistung haftet immer der Verkäufer. Der Hersteller kann zwar zusätzliche Garantien bieten, aber das interessiert bei der gesetzlichen Gewährleistung zunächst mal nicht.

Wie sieht das in Finnland aus, sind es 2 Jahre Gewährleistung, 6 Monate, variabel oder sonst was? Sind die Verkäufer gesetzlich verpflichtet, die Gewährleistung zu übernehmen, oder können die mich an den Hersteller verweisen?
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Rosi
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Beitrag von Rosi »

Hallo,
leider gerade erst gelesen. Versuch es mal hiermit: http://www.rheinahrcampus.de/~recht/doc ... nnland.pdf

Soweit ich das einschätzen kann unterscheidet sich das finnische Gewährleistungsrecht vom deutschen in dieser Hinsicht nicht. Im Gegenteil, der finnische Verbraucher steht nach dem Gesetz sogar besser da. (hab ich gelesen)
MfG
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fax
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Beitrag von fax »

Vergangenes Wochenende gab es einen ausführlichen Artikel in Helsingin Sanomat zu dem Thema. Im Prinzip sind die Regelungen sehr ähnlich. Als einziger Unterschied ist mir aufgefallen, dass die Gewährleistungsfrist nicht fest 2 Jahre beträgt, sondern für die Lebensdauer des Produkts gilt. Das heißt die Frist kann wenige Monate bis mehrere Jahre dauern. Das klingt zwar sehr vorteilhaft, macht aber meiner Meinung nach im Streitfall das ganze sehr undurchsichtig und langwierig. Falls es Probleme gibt, kann man sich an die Kuluttajavalituslautakunta wenden. Eine nicht bindende Entscheidung kann viele Monate dauern. Falls sich der Gegenpart nicht einverstanden erklärt, müsste man dann trotzdem vor Gericht gehen.
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