eddie hat geschrieben:Ich weiss nicht wer in Deutschland immer so einen Mist erzáhlt.
Bin seit 2001 im Herbst in Finnland und zwar als Rentner her gekommen und habe meine Rente ohne probleme nach hier bekommen,die Rente ist immer am letzten Tag im Monat auf mein Konto.
Mit der Krankenkasse ( IKK ) habe ich schlechte Erfarungen gemacht.Habe zwei Jahre in die IKK bezahlt und war auch hier in Kela, als meine Frau viele Medikamente brauchte habe ich zur IKK geschrieben um Erstattung.Mir wurde mitgeteilt sie Wohnen in Finnland und somit sind wir nicht zuständig,also habe ich zwei Jahre um sonst bezahlt.
Viel Glück mit Eurem Umzug
Eddie
Bevor du andere bezichtigst Mist zu erzählen solltest du dich mit der Materie erst einmal vertraut machen. Grundsätzlich ist es so, dass einem Arbeitnehmer, der in Deutschland einen Rentenanspruch erworben hat, diesen überall auf der Welt geltend machen kann. Mit anderen Worten: Die Rente wird auch nach Papua-Neu Guinea oder auf die Osterinsel überwiesen. Allerdings werden in jedem Fall die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse einbehalten, da kommt keiner drum herum. Dies ist der Regelfall und EU-weit im Sozialversicherungsabkommen festgelegt. Da gibt’s auch keinen Verhandlungsspielraum.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Beispielsweise, wenn jemand neben einer deutschen Rente im Ausland Leistungsansprüche z.B. aufgrund einer Beschäftigung erworben hat. Auch kann die Berufstätigkeit des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin und dessen gesetzliche Ansprüche dabei eine Rolle spielen. Grundsätzlich sind dies jedoch Ausnahmen und können von Fall zu Fall anders liegen. In den allermeisten Fällen ist der Regelfall der im ersten Absatz beschriebene. Ansonsten gilt: Mit der deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen. Der Haken: Nicht jeder Sachbearbeiter ist, was das EU-weite Sozialversicherungsrecht betrifft gut informiert. Im Zweifelsfall ist es das Beste, sich an den Hauptsitz der jeweiligen KV zu wenden. Im Übrigen sollte man es sich als Rentner sehr genau überlegen, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz in Deutschland aufzugeben, sofern es denn überhaupt möglich sein sollte. Die Absicherung durch die deutsche gesetzliche Krankenkasse ist trotz aller bisherigen Einsparungsmaßnahmen immer noch einzigartig in Europa. Beispiel England: Da gibt’s als Kassenpatient mit 70 Jahren (evtl. auch bereits mit 66) keine künstl. Hüftgelenk oder Knie mehr. Warum? Weil´s medizinisch nicht notwendig ist (Patient arbeitet nicht mehr). Dafür gibt es dann aber einen gebrauchten Rollstuhl. Wenn ich in Finnland leben würde, würde ich alles daran setzen, in der deutschen KV verbleiben zu können. Kela wäre für mich so etwas wie 2. Klasse. Lt. German Healthcare Portal würden 80% aller in Finnland lebenden und arbeitenden und somit über Kela krankenversicherte Deutsche lieber in Deutschland krankenversichert sein. Warum wohl? Weil die Pflichtleistungen lediglich eine Grundversicherung darstellt, sarkastisch ausgedrückt: Kela gewährleistet lediglich das Überleben. Mehr Leistung ist mit entsprechender Selbstbeteiligung bei den Kosten bzw. mit einer zusätzlichen privaten Absicherung verbunden. Ein Beispiel: Ein ehemaliger Arbeitskollege ist vor Jahren mit seiner Familie nach Finnland ausgewandert. Er ist bei Kela zwangsversichert. Trotzdem blieb er mit seiner Familie freiwilliges Mitglied bei seiner deutschen KV. Dies hat sich jetzt bezahlt gemacht. Eines der Kinder litt an einer beidseitigen hochgradigen und an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Die Versorgung mit einem so genannten Cochleaimplantat, welches betroffenen Patienten im Regelfall wieder ein weitestgehend normales Hören ermöglicht lehnte Kela ab. In Deutschland ist die erforderliche OP seit mind. 15 Jahren eine Kassenleistung. Lange Rede kurzer Sinn: Der Junge wurde an der MHH in Hannover erst am rechten Ohr und ein Jahr später am linken Ohr operiert. Die Kosten incl. Reha beliefen sich auf rund 40.000,- Euro. Gezahlt hat es die deutsche KV. Der Junge trägt z.Z. noch Hörgeräte, konnte aber im vergangenen Jahr ganz normal eingeschult werden. Evtl. kann später sogar auf das Tragen der Hörgeräte verzichtet werden. Ohne diese beiden OP´s hätte der Junge wohl eine Förderschule für Hörgeschädigte besuchen müssen und hätte sich nur mit Hörgeschädigten per Gebärdensprache verständigen können. Die Berufsaussichten wären auch nicht toll gewesen.
Ich könnte jetzt auch noch das Beispiel eines pflegebedürftigen Rentners anführen, der nach 20 Jahren leben und arbeiten in Finnland wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist. Nicht wegen der Krankenversicherung. Er ist ja hier in D. versichert. Nein, Grund für seine Rückkehr waren einfach die bessere, d.h. wohnortnahe ärztl. Versorgung in D. und die bessere ambulante häusliche Krankenpflege. Und ich dachte immer, die wäre hier in Deutschland so miserabel…
Und noch etwas zu den von der IKK nicht übernommenen Kosten für die von dir verauslagten Medikamente: Ich gehe einmal davon aus, dass es sich dabei um Medikamente handelte, die der deutsche Kassenpatient auch in Deutschland aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss. Hast du der Kasse für jedes Medikament ein ärztliches Attest vorgelegt? Außerdem scheint hier ohnehin etwas nicht richtig gelaufen zu sein. Gem. EU-Abkommen hat der ausländische Versicherungsträger mit der Versicherung des Patienten abzurechnen und nicht der Patient selbst. Genaue Auskünfte zu diesem Thema erteilt u.a. die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung -Ausland, Web:
http://www.dvka.de