EU-Führerschein
Doch man braucht ein ärztliches Attest..nämlich dann, wenn man nämlich den alten Klasse 3 Führerschein hatte oder einen ensprechenden Führerschein mit ähnlichen Klassen (wie mein finnischer EU-Führerschein) Dieser enthält nämlich die Klassen C1 und C1E und dafür ist das Attest notwendig.Hat man kein Attest, dann werden die Klassen gelöscht und zwar dauerhaft. Rückgängig kann man das dann nicht mehr machen. Außer..man verlässt die Schweiz (zieht weg) und bekommt seinen alten Führerschein wieder.
Falls du dich auf die Schweiz bezogen hast. Für Finnland hatte ich kein Attest gebraucht. Vielleicht handelt es sich um eine Art Sehtest bei Brillenträgern?
Natürlich wusste ich, dass ich quasi einen Führerschein hatte (nur eben gerade unsichtbar ). Allerdings ist dies bei Auslandsfahrten schon hinderlich. Das darf während dieser Zeit eben nicht auf dem Programm stehen.
Hätte das nachträgliche Abgeben des Führerschein deswegen schon besser gefunden.
Falls du dich auf die Schweiz bezogen hast. Für Finnland hatte ich kein Attest gebraucht. Vielleicht handelt es sich um eine Art Sehtest bei Brillenträgern?
Natürlich wusste ich, dass ich quasi einen Führerschein hatte (nur eben gerade unsichtbar ). Allerdings ist dies bei Auslandsfahrten schon hinderlich. Das darf während dieser Zeit eben nicht auf dem Programm stehen.
Hätte das nachträgliche Abgeben des Führerschein deswegen schon besser gefunden.
Stimmt. Dies war damals auf meiner Liste, aber nun scheint es nicht mehr nötig zu sein. Ist ja ein paar Jahre her. Also:Tenhola hat geschrieben:Mit dem ärztlichen Attest habe ich mich auf Finnland bezogen und zwar fuer den Umtausch eines ganz normalen Fuehrerscheines ohne spez. Bewilligungen.Ninni hat geschrieben:Falls du dich auf die Schweiz bezogen hast.
http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... C30045297E- 2 valokuvaa (mieluiten mustavalkoista)
- vakuutus, ettei ole ajokiellossa missään EU/ETA-valtiossa
voimassa oleva ajokortti (jos ajokortti on kadonnut, kirjallinen selvitys katoamisesta)
Finnische Behörden haben manchmal keine allgemeingültige Richtlinie, auf die man sich berufen kann
Es scheint, dass es früher nach dem Wiener (Vienna Convention on Road Traffic) und Genfer Abkommen über den Strassenverkehr (United Nations Convention on Road Traffic) gehandhabt wurde, nun kam dann die Erleichterung für EU-Länder. Das ist schon verständlich, dass Länder die hierzu nicht gehören, eine Prüfung oder Fahrstunden nachholen müssen.
Bzgl. des Inhalts der englischen Poliisi Seite würde ich darauf tippen, dass sie ewig nicht mehr upgedated wurde, denn der Text ist nicht mal gleich gegliedert. Sie schliessen ja auch die Haftung für die Richtigkeit der Inhalte aus.
Zuletzt geändert von Sid am Mi Sep 26, 2007 10:08 pm, insgesamt 1-mal geändert.
[quote="Swabian
das finde ich jetzt schon interessant, weil bei meiner Anmeldung bei
der Polizei Ende Mai, wurde ich auf diese Fakten nicht hingewiesen,
[/quote]
Finde ich auch interessant, aber das ist Deine eigene Pflicht sich darum zu kümmern.
Ich habe auch bei der Polizei gefragt. Da ich einen EU Führerschein habe, kann, muss ich aber nicht umtauschen.
Ich habe bei anderen das mit der Fahrprüfung erlebt. Kümmert Euch lieber daraum, laut Gesetz fahrt ihr sonst wie "Ohne Fahrerlaubnis".
das finde ich jetzt schon interessant, weil bei meiner Anmeldung bei
der Polizei Ende Mai, wurde ich auf diese Fakten nicht hingewiesen,
[/quote]
Finde ich auch interessant, aber das ist Deine eigene Pflicht sich darum zu kümmern.
Ich habe auch bei der Polizei gefragt. Da ich einen EU Führerschein habe, kann, muss ich aber nicht umtauschen.
Ich habe bei anderen das mit der Fahrprüfung erlebt. Kümmert Euch lieber daraum, laut Gesetz fahrt ihr sonst wie "Ohne Fahrerlaubnis".
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Sollte sich ändern, da dies zum europäsichen Gesetz wird.Tenhola hat geschrieben:Es stellt sich nun die Frage wie lange es daurt bis die Finnen merken, dass zwischen Finnen und nicht Eu Ausländern gegen ueber den Deutschen eine Rechtsungleichheit besteht. Alle Besitzer eines fin. Fahrausweises sind autom. bei der Polizei registriert, die uebrigen jedoch nicht. Fahrer mit einem fin. Fahrausweis werden von der Polizei beim erreichen des 60. Altersjahres aufgefordert, sich einer ersten ärztliche Untersuchung zu stellen.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
In NL bekam ich eine Kopie meines alten Führerscheins mit einem Stempel der Gemeinde. Somit hatte ich einen quasi gültigen Führerschein.Natürlich wusste ich, dass ich quasi einen Führerschein hatte (nur eben gerade unsichtbar Laughing ). Allerdings ist dies bei Auslandsfahrten schon hinderlich. Das darf während dieser Zeit eben nicht auf dem Programm stehen.
Hätte das nachträgliche Abgeben des Führerschein deswegen schon besser gefunden.
Auch ich als Brillenträger musste keinen Test bzw. Attest bei der Polizei vorweisen. Scheinst ja immer echt Glück mit den Behörden zu haben...Ach, da fällt mir noch was ein zum Attest: es kann sein, dass ich so belehrt wurde, weil ich eine Brillenschlange Cool bin und dies war auch in meinem dt. FS eingetragen. Es war ja ein Sehtest und allg. Dinge zum Gleichgewicht & co.
Ein finnisches Dokument zu haben mit Foto und Personennummer ist manchmal einfach praktisch, vor allem bei Einkäufen mit der Bankkarte.Tonttu hat geschrieben:Wieso sollte man eigentlich seinen Führerschein umschreiben lassen?
Mit einem deutschen Führerschein kommt man hier doch durch, oder nicht? ... und der ist auch unbegrenzt gültig.