Steuerermässigungen
Steuerermässigungen
Mein Steuerbescheid ist gekommen ... und damit auch lauter Fragezeichen:
Wie läuft das eigentlich mit den Steuerermässigungen?
Ich habe 2006 ca. 1/2 Jahr als Angestellte gearbeitet und sonst teilweise als Freelancer bzw. durch unsere Osuuskunta (war streckenweise auch arbeitslos). Die letzteren Arbeiten haben von zuhause aus stattgefunden. Laut "Gebrauchsanleitung", die mit der Steuererklärung vom Mai kam, konnte ich also 1/2 työhuonevähennys (330 Euro Steuerermässigung, wenn man die eigene Wohnung als Arbeitsplatz wählt) und auch Werbekosten (Werbebroschüre) von der Steuer absetzen. Gleichzeitig habe ich Einnahmen aus Deutschland angegeben, die ich durch meine Freelancetätigkeit hatte.
Ergebnis: Die haben meine Einnahmen mit einberechnet, jedoch nicht die Steuerermässigungen
Ich habe mal beim verotoimisto nachgefragt und die meinten, dass sie doch schon 620 e tulonhankkimisvähennys gemacht haben. Ich frage mich allerdings, was das eigentlich ist. Diese 620 e tauchen in jeder Steuererklärung auf - selbst in der aus den Jahren, in denen ich hauptsächlich Studentin war und nur minimale Einkuenfte aus abhängiger Beschäftigung hatte (und keine Ermässigungen ersucht habe). Diese 620 e tauchen auch in den Steuererklärungen meines Freundes auf, der sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet.
Sie haben also nichts mit den 330 e työhuonevähennys und auch nichts mit den Werbekosten von mir zu tun. Eigentlich muesste ich dann doch einen Anspruch darauf haben, oder? Oder läuft das so, dass man nur Dinge von der Steuer absetzen kann, die diese Summe ueberschreiten?
Hat jemand eine Ahnung?
Viele Gruesse!
Wie läuft das eigentlich mit den Steuerermässigungen?
Ich habe 2006 ca. 1/2 Jahr als Angestellte gearbeitet und sonst teilweise als Freelancer bzw. durch unsere Osuuskunta (war streckenweise auch arbeitslos). Die letzteren Arbeiten haben von zuhause aus stattgefunden. Laut "Gebrauchsanleitung", die mit der Steuererklärung vom Mai kam, konnte ich also 1/2 työhuonevähennys (330 Euro Steuerermässigung, wenn man die eigene Wohnung als Arbeitsplatz wählt) und auch Werbekosten (Werbebroschüre) von der Steuer absetzen. Gleichzeitig habe ich Einnahmen aus Deutschland angegeben, die ich durch meine Freelancetätigkeit hatte.
Ergebnis: Die haben meine Einnahmen mit einberechnet, jedoch nicht die Steuerermässigungen
Ich habe mal beim verotoimisto nachgefragt und die meinten, dass sie doch schon 620 e tulonhankkimisvähennys gemacht haben. Ich frage mich allerdings, was das eigentlich ist. Diese 620 e tauchen in jeder Steuererklärung auf - selbst in der aus den Jahren, in denen ich hauptsächlich Studentin war und nur minimale Einkuenfte aus abhängiger Beschäftigung hatte (und keine Ermässigungen ersucht habe). Diese 620 e tauchen auch in den Steuererklärungen meines Freundes auf, der sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet.
Sie haben also nichts mit den 330 e työhuonevähennys und auch nichts mit den Werbekosten von mir zu tun. Eigentlich muesste ich dann doch einen Anspruch darauf haben, oder? Oder läuft das so, dass man nur Dinge von der Steuer absetzen kann, die diese Summe ueberschreiten?
Hat jemand eine Ahnung?
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Die 620e sind wie Du schreibst tulonhankkimisvähennys, d.h. Werbungskostenpauschale. Das ist im übertragenen Sinne eine Verminderung des zu versteuernden Einkommens für die Ausgaben, die Dir persönlich im Zusammenhang mit Deiner Erwerbstätigkeit entstehen.
Diese 620e sind eine Pauschale, stehen also jedem zu unabhängig davon, ob man überhaupt Werbungskosten im eigentlichen Sinne hatte. Wer mehr will (geht bis zu einer gewissen Obergrenze), muss die Ausgaben belegen können. Ausgaben für eine Krawatte z.B. kann ein Banker z.B. nicht als Werbungskosten absetzen, da er diese auch privat tragen kann...
Zum työhuonevähennys (auch hier bestimmt strenge bestimmungen: kein Durchgangszimmer, etc.) weiss ich nix, ist evt. in den Werbungskosten integriert ?! Am besten unter http://www.vero.fi nachschauen, haku machen.
Diese 620e sind eine Pauschale, stehen also jedem zu unabhängig davon, ob man überhaupt Werbungskosten im eigentlichen Sinne hatte. Wer mehr will (geht bis zu einer gewissen Obergrenze), muss die Ausgaben belegen können. Ausgaben für eine Krawatte z.B. kann ein Banker z.B. nicht als Werbungskosten absetzen, da er diese auch privat tragen kann...
Zum työhuonevähennys (auch hier bestimmt strenge bestimmungen: kein Durchgangszimmer, etc.) weiss ich nix, ist evt. in den Werbungskosten integriert ?! Am besten unter http://www.vero.fi nachschauen, haku machen.
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Hm ... das Problem mit den vero.fi Seiten ist nur, dass man ein Sammelsurium aus FAQs bekommt, wenn man einen Suchbegriff eingibt. Die behandeln dann allerdings alles Mögliche ... eventuell auch irgendwo das, was man sucht, die Frage ist wo. Ich habe da schon viel drin rumgesucht, jedoch ohne eine Antwort auf genau diese Frage zu finden
Was ich auch empfehlen kann, sind die Dienste des Steuerzahlerbundes Veronmaksajat ry:
http://www.veronmaksajat.fi
Eine gute Zusammenfassung, die Deine Fragen beantworten dürfte, findest Du im Menü unter "Tietoa veroista" und dann "Veroasteikot, maksut ja vähennykset" und danach wähle "Vähennykset ansiotulosta 2006"!
http://www.veronmaksajat.fi
Eine gute Zusammenfassung, die Deine Fragen beantworten dürfte, findest Du im Menü unter "Tietoa veroista" und dann "Veroasteikot, maksut ja vähennykset" und danach wähle "Vähennykset ansiotulosta 2006"!
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"Tulonhankkimisvähennys on 620 €, enintään palkkatulojen määrä. Jos esitäytetyllä veroilmoituksella vaadittujen tulonhankkimiskulujen määrä on tätä suurempi, vähennetään tulonhankkimiskulujen määrä."
Danke! Nun isses klar. Es ist also genauso, wie du vorher vermutet hast: Alles, was die Pauschale von 620 € nicht uebersteigt, ist in ihr integriert. Interessant . Nun, dieses Jahr hätte ich Anspruch auf den vollen työhuonevähennys (680 Euros). Mal sehen, wie dann der nächste Steuerentscheid aussieht
Danke! Nun isses klar. Es ist also genauso, wie du vorher vermutet hast: Alles, was die Pauschale von 620 € nicht uebersteigt, ist in ihr integriert. Interessant . Nun, dieses Jahr hätte ich Anspruch auf den vollen työhuonevähennys (680 Euros). Mal sehen, wie dann der nächste Steuerentscheid aussieht
Noch ein Nachtrag zur Absetzung der Fahrtkosten und dem Recht auf Richtigstellung der 5 vorangegangenen Steuerjahre:
Mein Arbeitgeber zahlt das mtl. Regionalbusticket (seutulippu). Auf meine Anfrage hin beim Steuerzahlbund (veronmaksajat.fi) wurde mir gesagt, ich könne diese "Ausgaben" als Fahrtkosten absetzen (Eigenanteil 500eur), da die Leistung des Arbeitgebers versteuert wird!
Daher habe ich im Juli eine Berichtigung (oikaisu) ausgefüllt für die Jahre 2003-2005 und ans Finanzamt geschickt. Heute kam der Bescheid: wurde akzeptiert und für die 3 Jahre werden mir jetzt über 400eur erstattet.
Das Ausrechnen und Ausfüllen hat 10 min gedauert, kann ich jedem empfehlen!
Die Diskussion hierzu hat anderswo begonnen, gehört eigentlich hierher. Der link zum Diskussionsbeginn:
http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... kaisu#9342 (ab Seite 4 ganz unten)
Mein Arbeitgeber zahlt das mtl. Regionalbusticket (seutulippu). Auf meine Anfrage hin beim Steuerzahlbund (veronmaksajat.fi) wurde mir gesagt, ich könne diese "Ausgaben" als Fahrtkosten absetzen (Eigenanteil 500eur), da die Leistung des Arbeitgebers versteuert wird!
Daher habe ich im Juli eine Berichtigung (oikaisu) ausgefüllt für die Jahre 2003-2005 und ans Finanzamt geschickt. Heute kam der Bescheid: wurde akzeptiert und für die 3 Jahre werden mir jetzt über 400eur erstattet.
Das Ausrechnen und Ausfüllen hat 10 min gedauert, kann ich jedem empfehlen!
Die Diskussion hierzu hat anderswo begonnen, gehört eigentlich hierher. Der link zum Diskussionsbeginn:
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Re: Steuerermässigungen 2007
Dürfte für einige ja wieder aktuell werden, denn die vom FA ausgefüllten Steuerbescheide werden gerade verschickt.
Es lohnt sich, diese zu prüfen und Fahrtkosten o.ä. Ermässigungen (kotitalousvähennys) einzutragen, da diese nicht automatisch im Vorschlag des FA enthalten sind.
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Re: Steuerermässigungen
Fahrtkosten kann man jetzt auch online melden: http://www.vero.fi/veroilmoitus/ (braucht ein Onlinekonto bei einer Bank oder einen Kartenleser, um darauf zugreifen zu können)
Wer allerdings noch andere Dinge per Papier meldet, sollte möglichst auch die Fahrtkosten auf Papier einreichen.
Wer allerdings noch andere Dinge per Papier meldet, sollte möglichst auch die Fahrtkosten auf Papier einreichen.
Re: Steuerermässigungen
Das neue Portal des Steuerzahlerbundes (auf Finnisch) mit Tipps gibt es unter http://www.veronmaksajat.fi/omatveroasiat/
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Re: Steuerermässigungen
Weiss noch wer, wo man die (selbstbezahlte, berufliche) Fortbildung, die der Arbeitgeber (damals, mal wieder) nicht bezahlt? Ich blick hier in dem Heftchen nicht durch; ist ja nicht gerade besser wie Beamtendeutsch Hab jetzt das Kästchen zum Eintragen vom Erwerbskosten eine Kreissäge gefunden, aber verflixt keine Fortbildung...
Re: Steuerermässigungen
Kollegen haben mir gesagt, dass Fahrtkosten erst ab 50 km pro Tag entschädigt werden und man es auch dann nicht unbedingt bekommt!!
Wenn ich Euch hier richtig verstehe, dann klappt es wohl doch auch anders!????
Wenn ich Euch hier richtig verstehe, dann klappt es wohl doch auch anders!????
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Steuerermässigungen
Das steht im www genauer, hab ich auch damals gesucht. Aber Vorsicht: Fortbildung kann als Werbungskosten (tulonhankkimiskulut) nur geltend gemacht werden, wenn diese das (in der Arbeit) benötigte Berufswissen vervollständigt bzw. aktualisiert ("koulutus johtuu työtehtävässa tarvittavan ammattitaidon ylläpitämistä tai täydentämisestä"). Was darüber hinaus geht, also Weiterbildung im eigentlichen Sinne des Wortes, ein MBA o.ä. ist nicht absetzbar.Sid hat geschrieben:Weiss noch wer, wo man die (selbstbezahlte, berufliche) Fortbildung, die der Arbeitgeber (damals, mal wieder) nicht bezahlt? Ich blick hier in dem Heftchen nicht durch; ist ja nicht gerade besser wie Beamtendeutsch
Ich habe mir vom Arbeitgeber ein Statement mit obigen Worten schreiben lassen, da dies bei Absetzung von Kurskosten im Nachhinein gerne vom Fiskus verlangt wird.
In http://www.vero.fi bei Haku "Koulutusmenojen vähennyskelpoisuus henkilöverotuksessa" eingeben. Im Artikel unter 2.2.
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Re: Steuerermässigungen
Ach so, also 3.4 tulonhankkimiskulut. Allerdings unter 620 Euro (pauschale) bewirken sie gar nix. Stimmt, letztes Jahr war's bei mir mehr. Ich hab immer alle Belege (wie Deutsch!) beigelegt, aber ich glaube, Finnen sie da nicht so daran brennend interessiert. Bei mir waren es einzelne Kurse in Project Management, International Human Resources Management und eben eine Jahresfortbildung in Usability. Alles war ein vermeintlicher Teil meines früheren Jobs. Für MBA wollte ich dann doch nicht so viel Geld ausgeben in der finnischen "kostenloser" Bildung Also vielleicht mach ich es ohne grösseren Aufwand - das meiste bewirken bei mir eh die Fahrkosten. Danke, ich werde auf der HP reinschauen, was man zu der Fortbildung benötigt.Micha hat geschrieben:Aber Vorsicht: Fortbildung kann als Werbungskosten (tulonhankkimiskulut) nur geltend gemacht werden, wenn diese das (in der Arbeit) benötigte Berufswissen vervollständigt bzw. aktualisiert ("koulutus johtuu työtehtävässa tarvittavan ammattitaidon ylläpitämistä tai täydentämisestä"). Was darüber hinaus geht, also Weiterbildung im eigentlichen Sinne des Wortes, ein MBA o.ä. ist nicht absetzbar.
Ich habe mir vom Arbeitgeber ein Statement mit obigen Worten schreiben lassen, da dies bei Absetzung von Kurskosten im Nachhinein gerne vom Fiskus verlangt wird.
In http://www.vero.fi bei Haku "Koulutusmenojen vähennyskelpoisuus henkilöverotuksessa" eingeben. Im Artikel unter 2.2.
Re: Steuerermässigungen
Noch ein Zusatz zu Beilagen zur Steuererklärung: man braucht seit 2006 keine Quittungen, Abrechnungen und dergleichen mehr beilegen. Das Finanzamt fordert später bei genauerer Untersuchung relevante Dokumente gesondert an, wenn es das sehen will. Letztes Jahr mußten wir auf späteres Verlangen Kopien aller kotitalousvähennys-Rechnungen nachreichen...Sid hat geschrieben: Ich hab immer alle Belege (wie Deutsch!) beigelegt, aber ich glaube, Finnen sie da nicht so daran brennend interessiert.
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Re: Steuerermässigungen
Ja, ich versuche mich diesmal dran zu halten, aber vielleicht deswegen kam keine Nachfrage, weil alles schon dabei war. Ist ja nicht soooo viel, was ich beilege. Hm, wer weiss...Micha hat geschrieben:Noch ein Zusatz zu Beilagen zur Steuererklärung: man braucht seit 2006 keine Quittungen, Abrechnungen und dergleichen mehr beilegen. Das Finanzamt fordert später bei genauerer Untersuchung relevante Dokumente gesondert an, wenn es das sehen will. Letztes Jahr mußten wir auf späteres Verlangen Kopien aller kotitalousvähennys-Rechnungen nachreichen...Sid hat geschrieben: Ich hab immer alle Belege (wie Deutsch!) beigelegt, aber ich glaube, Finnen sie da nicht so daran brennend interessiert.