Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Ideenaustausch zum Thema Leben in Finnland.
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fax
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von fax »

derdingens hat geschrieben:Aus finanziellen Gruenden muesste man ein Erbe wohl ablehnen...
Wer viel erbt zahlt viel, wer wenig erbt zahlt wenig. Ich bevorzuge die erste Kategorie. ;-)
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Clemens
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von Clemens »

Wie ist das eigentlich, dürften die Grosseltern per testament direkt an die Enkel vererben?

Und/oder z.B. wie bei uns, zwei Kinder, davon das eine kinderlos und das andere
(meine Frau ;-) zwei Kinder (also 2 Enkel).

=> je 25% an Sohn, Tochter und die zwei Enkel?

Oder haben Enkel einen höheren Steuersatz als direkte Kinder?
(wenn die Generation dazwischen weg ist bestimmt nicht, aber wenn die noch leben?)

-Clemens
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Micha
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von Micha »

@Clemens:
Per Testament ist im Prinzip alles möglich, oben geschildert war ja die gesetzliche Erbfolge, d.h. wenn es kein Testament gibt.

Die Erbschaftssteuersätze haben mit der Erbfolge nichts zu tun, die gibt das Finanzamt vor. Zur günstigsten Erbschaftssteuerklasse gehören u.a. Witwe/Witwer, sowie Kinder und Eltern des Erblassers oder dessen Witwe/Witwers. Hier genaues...

Bei Deinem Beispiel gehen - insofern kein Testament besteht - je 50% an die Kinder des Erblassers, also an Deine Frau und ihr Bruder/Schwester.
WEITERSAGEN!
- jetzt auch auf Twitter: @saksalaiset
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fax
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von fax »

Ich habe gerade die Beschreibung auf vero.fi dazu durchgelesen, aber das ist mit so vielen speziellen Wörtern bestückt, dass ich da nicht richtig mitkomme. Es gibt Steuerklasse I und II im Erbfall. Steuerklasse II hat den doppelten Steuersatz und beinhaltet alle, die nicht unter Steuerklasse I fallen. Steuerklasse I beinhaltet, soweit ich es verstanden habe, den Ehepartner, alle Vorfahren und Nachkommen des Verstorbenen sowie alle Nachkommen des Ehepartners. Vorfahren und Nachkommen erstreckt sich dabei über sämtliche Generationen. Ob dazwischen eine Generation schon verstorben ist, ist unerheblich. Es gab noch ein paar Ausnahmen wie Mündel, aber das ist ja nur im Spezialfall interessant. Wie schon gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig interpretiert habe.
Ulle
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von Ulle »

fax hat geschrieben: Wer viel erbt zahlt viel, wer wenig erbt zahlt wenig. Ich bevorzuge die erste Kategorie. ;-)
Da liegt doch genau das Problem, was ist viel und was ist wenig. Leute die eh viel haben kratzt das doch garnicht oder die haben ne Stiftung in L oder L oder S.
Aber wenn man irgendwo in der Mitte hängt, nen mittelmäßiges Einkommen hat und dann nen Haus erbt, an dem vielleicht auch noch Kindheitserinnungern hängen, kann man sich hier in Finnland nur noch in den Ar... beißen und muss nen relativ hohen Kredit aufnehmen nur damit das Erbe nicht irgendnem Immobilienspekulaten in die Hände fällt. <schwarzmalen aus>

Unter gerecht versteh ich was anderes als das finnische Steuerrecht hier darstellt.
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fax
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von fax »

Ulle hat geschrieben:Leute die eh viel haben kratzt das doch garnicht oder die haben ne Stiftung in L oder L oder S.
Das Einkommen daraus muss auch versteuert werden.
Ulle hat geschrieben:Aber wenn man irgendwo in der Mitte hängt, nen mittelmäßiges Einkommen hat und dann nen Haus erbt, an dem vielleicht auch noch Kindheitserinnungern hängen, kann man sich hier in Finnland nur noch in den Ar... beißen und muss nen relativ hohen Kredit aufnehmen nur damit das Erbe nicht irgendnem Immobilienspekulaten in die Hände fällt. <schwarzmalen aus>
Der Steuerwert von Immobilien ist in der Regel sehr niedrig. Deshalb wird ja auch immer geraten, Immobilien statt Bares zu vererben.
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Georg
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von Georg »

fax hat geschrieben:Der Steuerwert von Immobilien ist in der Regel sehr niedrig. Deshalb wird ja auch immer geraten, Immobilien statt Bares zu vererben.
In Deutschland ja, in Finnland leider nicht. Hier wird annähernd der Marktwert als Grundlage für die Besteuerung genommen.
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fax
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Re: Erbschaftsfolge in Finnland: gut zu wissen

Beitrag von fax »

Georg hat geschrieben:Hier wird annähernd der Marktwert als Grundlage für die Besteuerung genommen.
Hmm, unerfreulich aber ich hab's hier auch schwarz auf weiß vor der Nase. Ich muss mal nachfragen, wieso meine Finnen glauben, Immobilien vererben sei vorteilhafter.
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