Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Fragen zum Familienleben: Partnerschaft sowie Kinder im deutsch-finnischen Umfeld.
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fax
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Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von fax »

Ich fange mal ein neues Thema an, nachdem die Infos, die ich in den bisherigen Beiträgen gefunden habe, teilweise schon veraltet sind. Für den einfachsten Fall, d.h. ein Elternteil finnisch, einer deutsch, Wohnsitz und Geburt in Finnland, verstehe ich das so:
  • Das Kind ist automatisch finnischer und deutscher Staatsbürger, man muss nichts weiter dazu tun oder beantragen.
  • Man kann in Deutschland eine Geburtsurkunde beantragen. Das hat keine unmittelbaren Vorteile, es erleichtert nur evtl. den Papierkram, falls der Nachwuchs z.B. Jahrzehnte später mal in Deutschland heiraten will oder man einen deutschen Reisepass statt eines finnischen haben will.
Die deutsche Botschaft ist bei der Beantragung der Urkunde nicht beteiligt. Man wendet sich direkt an das Standesamt I in Berlin. Alle Urkunden sollen auf deutsch vorliegen, d.h. evtl. braucht man beglaubigte Übersetzungen. Da bin ich mal gespannt, ich probiere aus, ob wir auch teilweise mit englischsprachigen Unterlagen durchkommen. Hat damit jemand schon Erfahrung?

Vom Maistraatti benötigt man ein "virkatodistus", d.h. einen Auszug aus dem Bevölkerungsregister. In Helsinki kann der auch auf deutsch ausgestellt werden. Das genügt aber nicht, weil dort nicht der genaue Geburtsort angegeben ist. Daher braucht man noch zusätzlich ein "syntymätodistus" vom Krankenhaus. Wichtig sind dabei Adresse und Stempel des Krankenhauses. Das haben wir uns gleich vor Ort von einer Hebamme geben lassen; wir hatten die Wahl ob es auf finnisch, schwedisch oder englisch ausgestellt wird.
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vole04
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von vole04 »

fax hat geschrieben: [...]
  • Das Kind ist automatisch finnischer und deutscher Staatsbürger, man muss nichts weiter dazu tun oder beantragen.
  • Man kann in Deutschland eine Geburtsurkunde beantragen. Das hat keine unmittelbaren Vorteile, es erleichtert nur evtl. den Papierkram, falls der Nachwuchs z.B. Jahrzehnte später mal in Deutschland heiraten will oder man einen deutschen Reisepass statt eines finnischen haben will.
So habe ich das auch verstanden. Was ich noch nicht nachgelesen habe, ob ich nun für einen Pass nach Helsinki muss, oder ob man beim Baby den Pass doch über den Honorakonsul bekommen kann.
Vom 15.10.09
"Sofern das Kind deutsche Staatsangehöriger ist, sollte ein eigener Pass beantragt werden. Ein Eintrag in den Pass der Eltern ist seit 2007 nicht mehr möglich. "
Jetzt habe ich es nachgelesen (siehe Anhang):
"5. Wie können wir für unser Kind ein deutsches Ausweisdokument erhalten?
Für das Kind kann bei der Botschaft ein ePass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden. EPassanträge
für Kinder unter 6 Jahren und Kinderreisepassanträge können auch über einen unserer Honorarkonsuln
gestellt werden.
"
Ob das Dokument für die EU langt?
Ich glaube wir fangen mal nur mit einem finnischen Pass an.
fax hat geschrieben: [...] Das genügt aber nicht, weil dort nicht der genaue Geburtsort angegeben ist. Daher braucht man noch zusätzlich ein "syntymätodistus" vom Krankenhaus. Wichtig sind dabei Adresse und Stempel des Krankenhauses. Das haben wir uns gleich vor Ort von einer Hebamme geben lassen; wir hatten die Wahl ob es auf finnisch, schwedisch oder englisch ausgestellt wird.
Mist das fehlt mir ... muss ich mich wohl mal bald drum kümmern.
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fax
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von fax »

vole04 hat geschrieben:"5. Wie können wir für unser Kind ein deutsches Ausweisdokument erhalten?
Für das Kind kann bei der Botschaft ein ePass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden. EPassanträge
für Kinder unter 6 Jahren und Kinderreisepassanträge können auch über einen unserer Honorarkonsuln
gestellt werden.
"
Irgendwo auf der Botschaftsseite habe ich gelesen, dass der Honorarkonsul in Oulu nächstes Jahr die Ausrüstung erhalten soll, um Reisepässe auszustellen. Aber offenbar ist das nur für über 6-Jährige nötig.
vole04 hat geschrieben:Ob das Dokument für die EU langt?
Für die EU braucht man doch keinen Pass. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei so kleinen Kindern innerhalb der EU überhaupt einen Ausweis benötigt.
vole04 hat geschrieben:Ich glaube wir fangen mal nur mit einem finnischen Pass an.
Ja, ich sehe auch keinen Bedarf für einen deutschen Reisepass. Für den deutschen Pass braucht man übrigens auch den "syntymätodistus", falls man keine deutsche Geburtsurkunde hat...
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vole04
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von vole04 »

fax hat geschrieben:
vole04 hat geschrieben:Ob das Dokument für die EU langt?
Für die EU braucht man doch keinen Pass. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei so kleinen Kindern innerhalb der EU überhaupt einen Ausweis benötigt.
Interessant ... aber was wäre, wenn man doch mal nach Schengen kontrolliert würde?
Und muss man z.B. am check-in nicht auch nachweisen, dass es das eigene Kind ist, und nicht Deines was ich gerade entführe :wink: ?
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jordekorre
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von jordekorre »

Herzlichen Glückwunsch, Fax!

Ich kann mich nicht mehr 100% sicher erinnern, aber ich denke, dass wir die deutsche Geburtsurkunde nicht direkt beim Standesamt I beantragt haben, sondern über die Botschaft. Ich habe die Urkunde jedenfalls sicher bei der Botschaft abgeholt. Die Überweisung der Gebühren musste ich aber direkt nach Berlin machen.
Wenn ich mich nicht täusche, dann hatten wir sowohl das virkatodistus vom maistraatti als auch das syntymätodistus vom Krankenhaus auf Englisch. Vielleicht hat das dann die Botschaft übersetzt, ich hab mich zumindest nicht selbst darum gekümmert.

Zum Thema Pass:
Wir haben einen Kinderreisepass für unsere Jungs. Irgendwie musst du die ja schon auf Verlangen ausweisen können, und ein separates Dokument kann (im Gegensatz zum Eintrag im eigenen Pass) später mal nützlich sein, wenn das Kind mit Mummo auf reisen geht.
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fax
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von fax »

vole04 hat geschrieben:
fax hat geschrieben: Für die EU braucht man doch keinen Pass. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei so kleinen Kindern innerhalb der EU überhaupt einen Ausweis benötigt.
Interessant ... aber was wäre, wenn man doch mal nach Schengen kontrolliert würde?
Ich habe ein bißchen recherchiert. Auch für unter 6-Jährige braucht man einen Ausweis innerhalb Schengen. Einen Reisepass benötigt man natürlich nicht, ein Personalausweis tut es. Beim finnischen Personalausweis muss man aufpassen, dass man eine normale "henkilökortti" besorgt und nicht die "alaikäisen henkilökortti". Letztere ist kein gültiges Reisedokument.
vole04 hat geschrieben:Und muss man z.B. am check-in nicht auch nachweisen, dass es das eigene Kind ist, und nicht Deines was ich gerade entführe :wink: ?
Wie willst du das nachweisen? Das Foto eines 3 Monate alten Babys ist ziemlich nutzlos.
jordekorre hat geschrieben:Ich kann mich nicht mehr 100% sicher erinnern, aber ich denke, dass wir die deutsche Geburtsurkunde nicht direkt beim Standesamt I beantragt haben, sondern über die Botschaft. Ich habe die Urkunde jedenfalls sicher bei der Botschaft abgeholt. Die Überweisung der Gebühren musste ich aber direkt nach Berlin machen.
Mal schauen, das hat sich inzwischen möglicherweise geändert. Ich muss sowieso irgendwann dann auf die Botschaft, weil man auch eine beglaubigte Kopie der Pässe der Eltern braucht. Dauert aber noch ein bißchen, erst muss die Taufe über die Bühne gegangen sein.
jordekorre hat geschrieben:Wenn ich mich nicht täusche, dann hatten wir sowohl das virkatodistus vom maistraatti als auch das syntymätodistus vom Krankenhaus auf Englisch. Vielleicht hat das dann die Botschaft übersetzt, ich hab mich zumindest nicht selbst darum gekümmert.
Gut, irgendwo stand auch, dass die Standesämter mit englisch normalerweise zurande kommen. Ist also einen Versuch wert.
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vole04
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von vole04 »

fax hat geschrieben:
vole04 hat geschrieben:Und muss man z.B. am check-in nicht auch nachweisen, dass es das eigene Kind ist, und nicht Deines was ich gerade entführe :wink: ?
Wie willst du das nachweisen? Das Foto eines 3 Monate alten Babys ist ziemlich nutzlos.
Das stimmt natürlich, ging mir eher um das Prinzip das wir diskutieren ;)
jordekorre hat geschrieben: Zum Thema Pass:
Wir haben einen Kinderreisepass für unsere Jungs. Irgendwie musst du die ja schon auf Verlangen ausweisen können, und ein separates Dokument kann (im Gegensatz zum Eintrag im eigenen Pass) später mal nützlich sein, wenn das Kind mit Mummo auf reisen geht.
Eintrag im Pass gibt es nicht mehr.
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roelli
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von roelli »

vole04 hat geschrieben:
jordekorre hat geschrieben: Zum Thema Pass:
Wir haben einen Kinderreisepass für unsere Jungs. Irgendwie musst du die ja schon auf Verlangen ausweisen können, und ein separates Dokument kann (im Gegensatz zum Eintrag im eigenen Pass) später mal nützlich sein, wenn das Kind mit Mummo auf reisen geht.
Eintrag im Pass gibt es nicht mehr.
Das Kost aber wohl ähnlich, wenn man es nachtragen lässt. Wir haben den eigenen Pass auch wegen der D-Fahrten machen lassen. Schult das Selbstbewusstsein der Kinder wenn sie mit 5 Jahren mit den eigenen Pass durch die Flughafenkontrolle gehen. :wink:
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Mupfo
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von Mupfo »

Hallo,

ich quäle mich auch gerade durch diese Prozesse - deutsche Geburtsurkunde, Pässe, Taufe in Deutschland...
In meinem Fall ist es so, dass das Standesamt in meiner Heimatgemeinde zuständig ist, da ich dort noch gemeldet bin. Und dort sind alle Dokumente auf Englisch ausreichend, dafür brauche ich aber auf alle finnischen Urkunden eine Apostille. Diese stellt zumindest für den Auszug aus dem Bevölkerungsregister (virkatodistus) das Magistrat für 9 Euro aus - wie das bei der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgerechtserklärungen (beide in Finnland ausgestellt) gehen soll muss sich noch klären.
fax hat geschrieben: Einen Reisepass benötigt man natürlich nicht, ein Personalausweis tut es. Beim finnischen Personalausweis muss man aufpassen, dass man eine normale "henkilökortti" besorgt und nicht die "alaikäisen henkilökortti". Letztere ist kein gültiges Reisedokument.
Wir haben jetzt erstmal einen finnischen Pass für unsere Kleine beantragt - ich denke ein Pass ist besser als eine normale "henkilökortti", denn beide kosten 48 Euro und falls man dochmal in ein Land reisen will in dem der Personalausweis nicht ausreicht muss man nicht doppelt zahlen.
Vorsicht: es steht zwar im Pass, dass er 5 Jahre gültig sei, aber auf Nachfrage erklärte die Beamtin meinem Freund, der Pass gelte nur solange, wie das Kind darauf zu erkennen sei - man solle am besten Freunde fragen, denn Eltern erkennen ihr Kind natürlich immer. Ja, super, unsere Kleine ist auf dem Bild 5 Wochen alt und sieht vermutlich mit 3 Monaten schon anderst aus... :?: . Hat jemand schonmal gehört ob das bei den deutschen Kinderreisepässen auch der Fall ist? Falls ja ist das ja eine Riesenabzocke :evil:
Viel Zeit für die Beantragung des Passes bei der Stelle in Helsinki mitbringen und das Kind sowie beide Elternteile - und auch das Foto muss bei kleinen Babys alle Kriterien erfüllen (wir mussten ein Neues machen, da uns in Tunnin-Kuvat versichert wurde, geschlossene Augen seien bei einem Säugling kein Problem -doch, sind sie, danke auch für die Falschinfo und die 3 Stunden Mehraufwand :x

Grüsse Alex
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hekse
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von hekse »

Ich habe für meine Kinder die deutsche Geburtsurkunde und den deutschen Reisepass über das Konsulat besorgt. Das ging vor 2 Jahren noch und ich musste die gleichen Papiere nur 1 mal einreichen und nicht doppelt. Die Papiere, die ich nur in finnisch hatte habe ich von einer vereidigten Übersetzerin in Tampere übersetzen lassen.

Die Kinder sind auf den Bildern jeweils 6 Monate alt und als wir im Frühling mit Ryanair geflogen sind waren die Kinder 1 1/2 und 3 1/2 und da hat noch keiner gesagt dass wir einen neuen Pass brauchen - auch wenn es offiziell heist dass die Kinder auf den Bildern erkennbar sein müssen. Ich nehme mal an dass das innerhalb der EU nicht allzu streng ist - andere Ländern sind z.T. sicher strenger...
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von kuh »

Zum Thema deutsche Geburtsurkunde (via Auslandsstandesamt Berlin) kann ich folgende Ergänzung machen.....nur zur Vorwarnung fuer frischgebackene Eltern:
Wir haben fuer unseren Sohn (2006 in Helsinki geboren, nur deutsche Staatsangehörigkeit da beide Eltern deutsch, aber zur Zeit permanent in Finnland lebend) so ziemlich direkt nach der Geburt in einem Rutsch bei der Botschaft in Helsinki einen Pass beantragt und bei der Gelegenheit eine Namenserklärung abgegeben (da nicht verheiratet) und Geburtsurkunde beantragt. Den Pass (mit schon nach wenigen Wochen unglaublich obsoletem Babyphoto) haben wir dann auch bald bekommen. Die Geburtsurkunde wir beim Auslands-Standesamt im Berlin bearbeitet, und bearbeitet, und bearbeitet.....
Letzte Woche kam der Brief von der Botschaft, dass die Urkunde jetzt abgeholt werden kann (nach mehr als DREI Jahren!).
Naja, gebraucht haben wir sie ja zwischenzeitlich nicht, aber es hätte ja sein können, dass wir zwischenzeitlich in ein anderes Land umgezogen wären.
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von jordekorre »

kuh hat geschrieben: Letzte Woche kam der Brief von der Botschaft, dass die Urkunde jetzt abgeholt werden kann (nach mehr als DREI Jahren!).
Jetzt wo Du's sagst ... das hat bei uns beim zweiten Kind auch mindestens 2 Jahre gedauert. Beim ersten ging das noch viel schneller, wenn ich mich recht erinnere.
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von hekse »

jordekorre hat geschrieben:
kuh hat geschrieben: Letzte Woche kam der Brief von der Botschaft, dass die Urkunde jetzt abgeholt werden kann (nach mehr als DREI Jahren!).
Jetzt wo Du's sagst ... das hat bei uns beim zweiten Kind auch mindestens 2 Jahre gedauert. Beim ersten ging das noch viel schneller, wenn ich mich recht erinnere.
Bei meinem ersten Kind hat es ca 1 Jahr gedauert, beim anderen knapp 6 Monate. Da war ich richtig überrascht wie schnell das ging.
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von susku »

Eve, hattest Du eine englischsprachige Geburtsurkunde? Oder wie war das? Wir haben hier in JKL keine bekommen und ich hatte dann auch keine Lust mehr auf den Botschaftskram in Berlin. Unsere hat also nur ihren finnischen Pass und den mussten wir bei allen Auslandsreisen auch immer brav vorzeigen =) Ich bin übrigens mehrmals absichtlich ohne ihren Papa durch die Kontrollen und wurde nie angesprochen, dass wir verschiedene Namen und verschiedene Staatsbürgerschaften haben.
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Re: Beantragung deutsche Geburtsurkunde

Beitrag von hekse »

susku hat geschrieben:Eve, hattest Du eine englischsprachige Geburtsurkunde? Oder wie war das? Wir haben hier in JKL keine bekommen und ich hatte dann auch keine Lust mehr auf den Botschaftskram in Berlin. Unsere hat also nur ihren finnischen Pass und den mussten wir bei allen Auslandsreisen auch immer brav vorzeigen =) Ich bin übrigens mehrmals absichtlich ohne ihren Papa durch die Kontrollen und wurde nie angesprochen, dass wir verschiedene Namen und verschiedene Staatsbürgerschaften haben.
Im Krankenhaus Jyväskylä habe ich nur die finnischsprachige Geburtsurkunde bekommen. Auch auf Nachfrage haben sie keine anderen Sprachen ausgestellt. Die habe ich dann von einer netten vereidigten Übersetzerin in Tampere übersetzten lassen. Meine Kinder haben deshalb im Moment auch nur den deutschen Pass, weil ich beides mit den gleichen Papieren beantragen konnte
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