Steuerdickicht
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Steuerdickicht
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Zuletzt geändert von Roggenbrot am So Apr 30, 2023 4:41 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Deutsches Konto von Finnland aus beantragen?
Du schreibst, dass Dein ständiger Wohnsitz Finnland ist. Dann ist doch alles klar wo Du steuern bezahlst.
Re: Deutsches Konto von Finnland aus beantragen?
Sehe das wie Tenhola. Das ist doch normales Business.
Das Konto kann wo auch immer sein. Die Webadresse ist doch auch egal, gehört ja hoffentlich der Firma.
Und alles anderes ist Verkauf innerhalb der EU und da gibt es klare Logik und Steuern der Firma / Personen in Finnland
Das Konto kann wo auch immer sein. Die Webadresse ist doch auch egal, gehört ja hoffentlich der Firma.
Und alles anderes ist Verkauf innerhalb der EU und da gibt es klare Logik und Steuern der Firma / Personen in Finnland
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
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Zubrot
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Zuletzt geändert von Roggenbrot am So Apr 30, 2023 4:42 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Deutsches Konto von Finnland aus beantragen?
Das Gewerbe läuft auf den Namen der in Finnland registrierten Firma (tmi o. ä.) Deines Freundes. Warum die Umsätze der Firma zunächst auf Dein persönliches Bankkonto ausgezahlt werden, dürfte dem tilitoimisto Deines Freundes bzw. dem finnischen Finanzamt missfallen. Es hat ja keinerlei Einblick, wie viele Umsätze tatsächlich getätigt und versteuert werden. Um Genaues sagen zu können, braucht es aber mehr Angaben.
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Handgeschnitzter Elch
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Zuletzt geändert von Roggenbrot am So Apr 30, 2023 4:44 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Handgeschnitzter Elch
Natürlich nicht, es sollte nur alles transparent sein. Lautet Dein deutsches Konto denn auf Deine eigene Firma oder ist es ein Privatkonto? Wenn es ein Privatkonto ist bleibt dem finnischen Finanzamt leider nur die Wahl, Euren Angaben zu glauben oder nicht; das meinte ich. Ich befürchte, es gibt in diesem Fall aus Sicht des Fiskus keine verlässliche Dokumentation der Geschäftsvorgänge und evt. wollen sie sich das Ganze etwas näher anschauen.Roggenbrot hat geschrieben:Ich arbeite sozusagen in Kommision der finnischen Firma. Ist das gegen das Gesetz.
Versteuern musst Du es ohnehin, da hast Du recht. Ich überlege nur, ob der Fiskus evt. an der Geschäftstätigkeit Anstoss findet. Bei handgeschnitzten Elchen wird er sogar vielleicht eine Ausnahme machen - hoffen wir's!
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Re: Handgeschnitzter Elch
Ich habe die obigen Beiträge in ein eigenes Thema verfrachtet, weil es nicht mehr viel mit der Eröffnung eines deutschen Bankkontos zu tun hatte.
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Re: Handgeschnitzter Elch
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Zuletzt geändert von Roggenbrot am So Apr 30, 2023 4:46 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Handgeschnitzter Elch
2 Paar, wenn es deine eigenen waren, die du nicht mehr brauchst. Wenn du regelmäßig etwas verkaufst, betreibst du wahrscheinlich ein Gewerbe: http://de.wikipedia.org/wiki/GewerbeRoggenbrot hat geschrieben:Was und wieviel darf ich als Privatmann verkaufen. 2 Paar Schneeschuhe oder 100 oder 1000.
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Re: Handgeschnitzter Elch
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Zuletzt geändert von Roggenbrot am So Apr 30, 2023 4:47 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Handgeschnitzter Elch
Deine Privatsphäre ist geschützt, versteh mich nicht falsch; aber wenn Du Deine Geschäftstätigkeit (das finnische Finanzamt wird bei Deiner Angabe in der Steuererklärung wohl von einer Geschäftstätigkeit ausgehen) nicht anmeldest und über Dein privates Bankkonto laufen lässt, wirst Du mit Fragen rechnen müssen, da Du Deine Tätigkeit nicht offen legst. Das deutsche Finanzamt seinerseits dürfte auch Interesse an der Abrechnung der deutschen Mehrwertsteuer haben, aber ich muss sagen, mir fehlen die Details und so pauschal will ich mich nicht festlegen. Auf jeden Fall lohnt es sich hier, Sachverständige heranzuziehen um keine folgenschweren Fehler zu begehen.Roggenbrot hat geschrieben: Ist meine Privatsphäre nicht geschützt vor anderen Staaten, wenn auch EU-Mitglieder. Oder gibt es Amtshilfeabkommen in steuerlicher Hinsicht zwischen Deutschland und Finnland. Finnischer Staatsbürger bin ich auch nicht.
Ich muss also meine erzielte Provision in Finnland versteuern, weil ich hier meinen ständigen Wohnsitz habe. Wie soll ich meine Nebeneinkünfte nachweisen. Einfach eine Zahl in die jährliche Steuererklärung schreiben oder meine deutschen Kontoauszüge hinschicken. Da hört es aber auf!
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Re: Handgeschnitzter Elch
Also je mehr ich lese denke ich wäre ein Besuch bei der Handelskammer und dem Finanzamt ratsam um das nicht komplizierter zu machen.
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Re: Handgeschnitzter Elch
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Zuletzt geändert von Roggenbrot am So Apr 30, 2023 4:48 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Handgeschnitzter Elch
ok, dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben:Roggenbrot hat geschrieben: Ich frag mich nur, warum alle die hier schweigen , die schon mehr als ihre gebrauchten Schuhe gewinnbringend verkauft haben. Die Antwort gebe ich mir dann wohl besser selbst. Vielleicht ist das die beste Handlungsanweisung.
Wie kommst Du darauf, dass Du bei Deinem Vorhaben Produkte mit Gewinnerzielungsabsicht zu verkaufen keine Steuern und Abgaben bezahlen musst ?
Ich glaube das gibt es nicht einmal auf einem afrikanischen Basar.... Mit dem Unterschied das der afrikanische Basar nicht im Netz stattfindet wo jeder nachvollziehen kann mit was da gedealt wird. Auch die Finanzämter haben mittlerweile Interzugang...